Prozess in Singapur:Drei Schläge aufs nackte Hinterteil

In einer Alkohollaune stieg Oliver F. in Singapur in ein U-Bahn-Depot ein und "verzierte" dort zwei Waggons mit Graffiti. Dafür erwartet den Schweizer nun eine schmerzhafte Strafe.

Das blitzsaubere Singapur kennt kein Pardon bei Vandalismus: Ein Schweizer, der eine U-Bahn besprüht hatte, ist nun zu drei Schlägen aufs nackte Hinterteil und zu mehreren Monaten Knast verurteilt worden.

Prozess in Singapur: Oliver F. auf dem Weg ins Gericht: Der Schweizer wurde wegen Vandalismus unter anderem zu einer Prügelstrafe verurteilt.

Oliver F. auf dem Weg ins Gericht: Der Schweizer wurde wegen Vandalismus unter anderem zu einer Prügelstrafe verurteilt.

(Foto: AFP)

Oliver F. (32) hatte zugegeben, mit einem Komplizen in ein U-Bahn-Depot eingedrungen zu sein und dort zwei Waggons besprüht zu haben. Für die Aktion bekam er drei Stockschläge und drei Monate, für das widerrechtliche Betreten des Geländes zwei Monate Haft. Die Haftstrafen laufen parallel, sodass er nach drei Monaten entlassen wird. Der Schweizer, der bislang gegen Kaution auf freiem Fuß war, wurde nach dem Urteil sofort abgeführt. Nach Angaben seines Anwalts hat er zehn Tage Zeit, um in Berufung zu gehen.

"Er wusste, was er tat"

Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass die Graffiti-Aktion nicht die Tat eines ungestümen Jugendlichen gewesen sei. "Er wusste, was er tat", sagte der Richter. "Das war kalkuliertes kriminelles Verhalten." Er habe bei dem Strafmaß berücksichtigt, dass F. Reue gezeigt habe und den finanziellen Schaden begleichen wolle. Dennoch müsse die Strafe auch abschreckende Wirkung haben.

Der angeklagte Computerspezialist verfolgte die Plädoyers seines Verteidigers und der Staatsanwältin zwei Stunden fast reglos. Bei manchen Vorwürfen der Staatsanwältin schüttelte er wortlos den Kopf. In der kurzen Pause vor der Urteilsverkündung zeigte er sich schicksalsergeben. Er wolle die Sache hinter sich bringen: "Abschließen, sonst nichts."

Die Prügelstrafe wird in Singapur nach Angaben von Juristen unter Aufsicht eines Arztes verabreicht. Die Schläge gehen auf das nackte Hinterteil nieder. Der Häftling trägt lediglich einen Nierenschutz.

Drakonische Strafen als Abschreckung

Oliver F. war Mitte Mai nach ein paar Runden Bier mit einem Komplizen in der Nacht in das U-Bahn-Depot eingedrungen. Die beiden besprühten zwei Waggons. Der Schaden wurde erst zwei Tage später entdeckt, weil Angestellte der U-Bahn das Bild zunächst für eine Werbung hielten.

Die Behörden waren schockiert ob des Vandalismus. Der Stadtstaat ist auf sein blitzsauberes Image stolz und will Verschmutzer mit seinen teils drakonischen Gesetzen abschrecken.

Der Komplize, ein Brite, verließ das Land umgehend. Gegen ihn erging Haftbefehl.

F. lebt seit eineinhalb Jahren in Singapur. Sein Vertrag als IT-Spezialist lief gerade aus. Er sei ein beispielhafter ausländischer Mitbürger gewesen, der sich nichts habe zuschulden kommen lassen, sagte sein Anwalt. Die Staatsanwältin warf F. vor, er sei 1999 in der Schweiz schon einmal wegen einem Graffiti-Delikt verurteilt worden. Sein Anwalt wies diese Anschuldigung jedoch als "völligen Blödsinn" zurück.

Die U-Bahn-Gesellschaft stellte dem Schweizer 11.000 Singapur-Dollar (etwa 6400 Euro) für die Reinigung der Waggons in Rechnung. Der reuige Sprayer will den Betrag begleichen.

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