Die Balance zwischen Recht und Empörung: Trotz der grauenhaften Tat von Siegburg hat das Gericht im Revisionsprozess maßgehalten - und die Prüfung einer Sicherungsverwahrung verfügt.
Es gibt Straftaten, die so grauenvoll sind, dass es selbst dem graut, dessen Beruf es ist, mit Verbrechern umzugehen. Der Vollzugsbeamte, der Sozialarbeiter, der Gefängnispsychologe studiert die Strafakte des verurteilten Täters, er sieht die Bilder des Opfers - und ist dann einige Zeit nicht in der Lage, dem Häftling guten Morgen zu sagen. Er will ihn nicht sehen, er kann ihn nicht sehen, er will ihm erst einmal, weil es ihn innerlich schüttelt, die Hand nicht schütteln. Und dann beginnt, trotzdem, die schwere Arbeit, die Resozialisierung heißt.
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Zellengang des Hauses 1, Justizvollzugsanstalt Siegburg: "Wegsperren für immer" nach einem grauenvollen Foltermord? (© Foto: ddp)
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Diejenigen, die diese Arbeit leisten müssen, die jeden Tag umgehen mit Straftätern - sie sind zurückhaltender mit dem Verdikt "wegsperren für immer", als es die vielen Gerhard Schröders draußen sind. Darf man einen Menschen als "Monster" abstempeln? Darf man ihn für immer abschreiben, darf man ihn also für völlig untherapierbar, unsozialisierbar, für absolut unbelehrbar halten? Darf man ihm jedwede, auch die winzige Hoffnung nehmen, vielleicht doch noch irgendwann in Freiheit zu kommen?
Bei jungen Tätern stellt sich die Frage besonders scharf. Der Initiator der Gräueltaten in der Zelle von Siegburg war zur Tatzeit 19 Jahre alt. Er hat zusammen mit anderen Gefangenen einen Mithäftling zu Tode gefoltert. Es gibt keinen Zweifel daran, dass es sich um eine extreme Gewalttat gehandelt hat, die eine Höchststrafe verdient.
Muß man aber neben der Strafe auch gleich und unbedingt Sicherungsverwahrung verhängen, um so von vornherein sicherzustellen, dass er möglichst nie mehr das Gefängnis verlassen kann? Darf man einem heute 21-Jährigen attestieren, dass er sich nie mehr ändern wird? Das Gericht hat das nicht getan. Es hat sich den Ausspruch einer Sicherungsverwahrung für später vorbehalten.
Sicherungsverwahrung ist Haft nach Ende der Strafzeit; aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose bleibt der Häftling dort, wo er ist, auch wenn er die Strafe abgesessen hat. Eine solche Sicherungsverwahrung nimmt dem Täter jede Hoffnung. Auch deshalb sind die Spezialisten des Strafvollzugs sehr zurückhaltend beim Ruf nach dieser Sicherungsverwahrung, viel zurückhaltender als es Politiker sind.
Die Sicherungsverwahrung, die vor einiger Zeit noch ein "Mauerblümchen" war (so Ex-Verfassungsrichter Hassemer) ist "zu einem Liebling der öffentlichen Meinung herangewachsen".
Indes: Straftäter, die keinerlei Hoffnung mehr haben, sind unzugängliche Straftäter, sie haben nichts mehr zu verlieren; sie sind gefährlicher als alle anderen Häflinge. Das ist nicht unbedingt ein ethisches, aber ein vollzugspraktisches Argument. Es läuft darauf hinaus, auch in extremen Fällen Sicherungsverwahrung nur "unter Vorbehalt" zu verhängen, sie also davon abhängig zu machen, wie sich der Straftäter im Lauf der Haftjahre verhält.
Das Gesetz gibt mittlerweile die Möglichkeit, Sicherungsverwahrung nachträglich zu verhängen; die Prognose, ob der Täter so gefährlich ist, dass er möglichst nicht mehr in die Freiheit darf, muss also nicht mehr unbedingt schon im Urteil getroffen werden. Wenn sich die Anhaltspunkte für besondere Gefährlichkeit im Lauf der Haft ergeben, besteht also die Möglichkeit, den Täter immer in Haft zu behalten. Auf diese Möglichkeit hat das Gericht im Siegburger Foltermordprozess verwiesen. Das ist angemessen und ausreichend.
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(sueddeutsche.de/grc)
Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld
Das Verhalten des Menschen wird gelenkt durch genetische Faktoren, prägende Einflüsse und erworbene, d.h. gelernte Verhaltensweisen. Unsere Erbanlagen erhalten wir schon vor der Geburt, geprägt werden wir dann im Kindesalter und etwas dazu lernen tun wir dann in der Pubertät und weiter im Erwachsenenalter. Wichtig ist, dass der Charakter eines Menschen im wesentlichen durch biologische Vererbung und Prägung gebildet wird.
Dies erklärt auch hinreichend die immer wieder Klassentreffen gemachte Beobachtung, dass der Gegenüber "sich ja gar nicht verändert habe", obwohl er oder sie mittlerweile Rechtsanwalt oder Ärztin ist. Sadist zu sein, ist aber kein Beruf, sondern eine Charaktereigenschaft, die man nicht wie einen Beruf lernt.
Es gehört zu den blind geglaubten Wahrheiten unserer aufgeklärten Zeit, dass man kindliche Prägungen "wegwischen" könnte. Nicht, dass diese Täter nicht lernfähig sind. Aber für sie ist all das, was sie in der Haft lernen, lediglich ein Tool, ein Werkzeug, das sie selbst nicht verändern wird. Genausowenig, wie sich ein Zimmermann charakterlich verändern wird, wenn er den Gebrauch einer neuen Säge erlernt.
Lieber Herr Prantl,
ich stimme Ihnen sonst immer gerne zu, wenn Sie zu den Themen Online-Durchsuchung und Abbau der Grundrechte eindeutig Stellung beziehen, aber beim Siegburger Foltermord muss Ihnen entschieden widersprechen!
Der junge Mann und seine Komplizen haben ein solch unvorstellbar und grauenhaftes Verbrechen begangen, dass sie zurecht hart bestraft wurden. Leider nicht hart genug, denn sie haben das Kostbarste genommen, was es gibt, ein Menschenleben! Über die Konsequenzen hätten sie sich vorher Gedanken machen sollen, bevor sie diese scheußliche Tat begingen. Wie sollen die Angehörigen des Opfers damit klarkommen? Sie sind lebenslang dazu verurteilt, mit dieser Tat zu leben. Vielleicht zerbrechen sie sogar daran. Daher würde ich es begrüßen, wenn der Rädelsführer für immer in Gefängnis müsste, ohne eine Chance je wieder in Freiheit zu kommen. Leider ist dem aber nicht so, denn das von mir hoch geschätzte Bundesverfassungsgericht hat dazu ein Urteil gesprochen.
Sicher, der Täter ist erst 21, aber warum soll er nochmals in Freiheit kommen und vor allen Dingen, was bedeutet das für die Angehörigen des Opfers, wenn sie dem Täter begegnen sollen? Selbst wenn er sich ändert, er kann das nicht mehr rückgängig machen, was er getan hat! Das Argument, wenn er keinerlei Hoffnung mehr hat, ist er besonders gefährlich, da er ja nichts mehr zu verlieren hat, ist für mich nicht nachvollziehbar, denn dann soll es halt so sein, dass er bis zum Tod im Gefängnis bleiben muss. Ich bin kein Freund des amerikanischen Rechtssystems, aber dort gilt in der Regel, dass dort zu lebenslang Verurteilte, lebenslang einsitzen müssen. Wie wollen Sie das den Angehörigen erklären. Für mich wäre das absolut inakzeptabel und nicht auszuhalten! Für mich ist dies eine Verhöhung der Opfer und der Familien!
Leider ist lebenslang in diesem Land nicht lebenslang, egal wie oft jemand gemordet hat! Dabei spielt für mich keine Rolle, ob ein Mord, vier Morde oder mehrere Morde begangen worden sind.
Was mich am meisten stört, ist die Tatsache, dass viele Heranwachsende zwischen 18 und 21 oft noch leider nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Laut deutschem Gesetz sind sie mit 18 volljährig und haben daher alle Rechte und sollten damit auch alle Pflichten bekommen. Schließlich dürfen sie wählen, ein Haus kaufen oder bei der Bundeswehr dienen. Dafür sind sie nach dem Gesetzgeber reif genug, aber wenn sie straffällig werden, gilt dies in den meisten Fällen nicht
"aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose bleibt der Häftling dort, wo er ist, auch wenn er die Strafe abgesessen hat."
Dass das sachlich falsch ist, merkt man erst wenn man sich näher mit dem Thema beschäftigt. Warum also diese irreführende Darstellung, Herr Prantl? Wir bei suedwatch.de haben uns unsere Gedanken darüber gemacht.
suedwatch.de, der unabhängige Watchblog zur Süddeutschen
Schwer vorstellbar, dass sich der Täter nach 15 Jahren Haft wirklich gebessert haben wird. Kann aus einem Verbrecher angesichts der Verhältnisse in deutschen Gefängnissen (Überbelegung, Gewalt unter Gefangenen, zu wenig Therapieplätze etc. etc.) ein "guter" oder zumindest ungefährlicher Mensch werden? Es steht doch eher zu vermuten, dass der Täter nach so vielen Jahren im Gefängnis noch abgestumpfter, gefühlloser und brutaler sein wird als er es vorher schon war. Da müßte schon ein Wunder geschehen, damit aus dem Siegburger Foltermörder einen braven Bürger wird.
Die Prüfung der Sicherheitsverwahrung ist daher sinnvoll.
Richtig finde ich auch das von Prantl genannt Argument gegen ein lebenslanges Wegsperren von Straftätern: Häftlinge, die nichts zu verlieren haben, sind gefährlicher als andere; es kostet mehr Aufwand, sie zu "betreuen".
Und dennoch bleibt ein ungutes Gefühl: Wieder einmal wurde hauptsächlich über den Täter gesprochen: seine zweite Chance, seine Resozialisierung, seine Therapie, sein persönliches Wohlbefinden. Das Opfer, das diese Chancen nicht mehr hat, wird nur am Rande erwähnt. Eine Heerschar von Anwälten, Therapeuten, Sozialpädagogen kümmert sich um den Täter, was ist mit den Angehörigen des Opfers?
Sehr geehrter Herr Prantl, die von Ihnen gewählte Überschrift ist sehr treffend. Aber, ich habe mir erlaubt, das Fragezeichen wegzulassen. Warum ich das getan habe, wird mancher Fragen. Ich bin nicht der Meinung, noch kann ich es nachvollziehen, dass der Angeklagte auf dem tiefsten Stand menschlichen Handelns angekommen ist, wie es der Richter formuliert hatte! Ich kann derartige Handlungsweisen absolut nicht verstehen. Wie ein denkender Mensch sich derart entblöden kann, jede Art von "Mensch sein" derart zu pervertieren, wird sich mir vermutlich nie erschließen. Nicht das ich falsch verstanden werde; das hat nichts mit Überheblichkeit noch Ignoranz zu tun. Es ist für mich einfach unbegreiflich. Und doch sind derartige Verbrechen kein Einzelfall.
Dennoch versuchte ich mich oftmals in die Lage von Polizisten, Juristen, Psychologen und Sozialarbeiter zu versetzen. Wie ich mich verhalten würde. Um es kurz zu machen, ich wäre voll und ganz untauglich. Dennoch bin ich mit Ihnen einer Meinung, wenn Sie trotz des Grauens dafür plädieren, auch solchen " Bestien" trotz allem noch eine allerletzte Chance einräumen, wie es der BGH auch verlangt hat.
Daher erlaube ich mir, Ihrem Kommentar, der wie (fast) immer von exemplarischer Klarheit getragen wird, in jeder Weise zuzustimmen.
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