Eine DNS-Spur überführte ihn fast drei Jahrzehnte nach seiner Tat: In Kassel ist ein Sexualmörder verurteilt worden - er beteuerte bis zuletzt seine Unschuld.
Fast drei Jahrzehnte nach der Tat ist ein Sexualmörder in Kassel zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Obwohl der 50-Jährige bis zuletzt jede Schuld an dem Mord im Juni 1982 bestritt, sei seine Verantwortung vor allem durch DNS-Spuren bewiesen, hieß es am Montag in der Urteilsbegründung am Kasseler Landgericht.
Bild vergrößern
Urteil: Lebenslänglich 27 Jahre nach der Tat. Die Richter sahen die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. (© Foto: ddp)
Anzeige
Das Sperma auf dem Kleid des Opfers konnte vor 27 Jahren noch nicht so gründlich analysiert werden wie heute. Der Fall war erst wieder aufgenommen worden, nachdem die Kasseler Tageszeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine 2007 über den ungelösten Fall berichtet hatte.
Das Gericht folgte weitgehend der Anklage. Demnach hatte der damals 23 Jahre alte Mann die Frau in deren Wohnung vergewaltigt und mit einem Kabel erwürgt. Danach habe er der zweifachen Mutter noch ein Messer in die Brust gerammt. Der junge Mann, damals Freigänger nach einem Sexualdelikt, hatte gleich nach der Tat zum Kreis der Verdächtigen gezählt. Vier Jahre später wurde er wegen einer anderen Vergewaltigung zu Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, kam jedoch vor einigen Jahren frei. Inzwischen hatte er sich im nordrhein-westfälischen Kürten eine neue Existenz aufgebaut.
Nachdem der Fall neu aufgerollt worden war, fand sich in der Asservatenkammer der Polizei noch ein Kleid mit Spermaspuren, die 1982 noch nicht ausreichend ausgewertet werden konnten. Eine DNS-Analyse führte jetzt zu dem 50-Jährigen aus dem Bergischen Land.
Der räumte zwar ein, mit der Frau "Kontakt" gehabt zu haben, mit ihrem Tod habe er aber nichts zu tun. Auch in seinen letzten Worten nach den Plädoyers hatte er die Tat noch bestritten.
Mit dem Urteil folgte die Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte hingegen einen Freispruch gefordert. Die Tat sei nicht bewiesen, es gebe zu viele Zweifel. Demgegenüber sahen die Richter die Schuld des Angeklagten durch die DNS-Analyse als erwiesen an.
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
(dpa/hai)
Bundespräsident Gauck in Jerusalem