Sex mit Schülerin:Bewährungsstrafe für Hamburger Lehrer

Was er davon halten würde, wenn seine eigene Tochter mit ihrem Lehrer ins Bett gehen würde, fragte der Richter am Hamburger Landgericht den Angeklagten bei der Urteilsverkündung. Der Lehrer wurde wegen eines Verhältnisses zu seiner 14-jährigen Schülerin zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Es war wohl ihre erste große Liebe - und er ließ sich darauf ein: Weil er über Monate hin ein Verhältnis mit seiner 14-jährigen Schülerin hatte, ist ein Hamburger Lehrer zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg sprach ihn wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in acht Fällen schuldig. Der 46-Jährige hatte das Verhältnis zu der heute 15-Jährigen zum Prozessauftakt gestanden.

Den Beruf des Lehrers darf der 46-Jährige künftig nicht mehr ausüben, auch der Beamtenstatus wird ihm aberkannt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte für elf Monate auf Bewährung.

"Sie haben nicht nur die geistige, sondern auch die körperliche Distanz zu Ihrer Schülerin aufs Gröbste verletzt", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Begründung. Das Mädchen und ihr Biologielehrer waren sich über Facebook nähergekommen, bis zu drei Stunden am Tag chatteten sie miteinander. Er nannte sie dabei "Liebling", sie siezte ihn konsequent weiter, um sich im Unterricht nicht zu versprechen. Dann trafen sie sich auch außerhalb der Schule, für den ersten Sex mit der 14-Jährigen mietete der Familienvater extra eine Ferienwohnung an.

Der Angeklagte habe selbst eine Tochter, die sogar etwas älter sei als seine ehemalige Geliebte, sagte der Richter am Freitag. "Wie würden Sie es finden, wenn Ihre Tochter den ersten sexuellen Kontakt mit einem Lehrer macht?" Entdeckt wurde das Verhältnis von der Schwester der Schülerin, die die Chatunterhaltungen auf dem iPhone der 14-Jährigen entdeckte. Daraufhin wurde der Lehrer im August vom Schuldienst suspendiert. Ihm wurde der Kontakt zu der Jugendlichen verboten - doch ohne Wirkung: Selbst dann habe er nicht von seiner Schülerin lassen können, sagte der Richter.

Um doch noch aus der Sache herauszukommen, forderte er sie sogar dazu auf, ihm eine Mail zu schreiben und darin den sexuellen Kontakt mit ihm zu bestreiten. Nach einem Monat schrieb sie die Zeilen - aus Liebe. Er kam danach wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft.

Auch wenn der Angeklagte schon vor seiner Affäre Probleme in seiner Ehe gehabt habe: "Die Schülerinnen Ihrer Schule sind tabu", stellte der Richter klar. Der Fall liege anders als in Koblenz, wo ein 37-jähriger Vertretungslehrer vom Oberlandesgericht nach dem Sex mit einer 14-Jährigen Anfang des Jahres freigesprochen wurde, weil es sich nach Ansicht des Gerichts nicht um ein "Obhutsverhältnis" gehandelt hat. "Bei uns ist es juristisch eindeutig", sagte der Richter des Hamburger Landgerichts - der Angeklagte war erst der Mathe- und dann der Biologielehrer des Mädchens gewesen. Vor seiner Suspendierung gab er die Klasse der 15-Jährigen sogar noch als Wunschklasse für das nächste Schuljahr an.

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