Senden:Münsterland: Schülerin kommt nach Totschlag ihrer Ex-Freundin in die Psychiatrie

Die Unterbringung dort ist zeitlich unbefristet - das Gericht sieht Wiederholungsgefahr.

Kaum war das Urteil gesprochen, lehnte sich die 18-Jährige wie gelangweilt zurück, berichten Beobachter. Wegen Totschlags an ihrer Ex-Freundin hat das Landgericht Münster die Frau aus Dortmund zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt. Die 18-Jährige soll aber so schnell wie möglich in die geschlossene Psychiatrie. Grund ist eine Borderlinestörung, die behandelt werden soll.

"Es tut mir leid", sagte die 18-Jährige vor der Urteilsverkündung, wirkte ansonsten aber teilnahmslos. Die junge Frau aus Dortmund gestand die Tat zwar - allerdings so, als wenn sie von einem Film erzählen würde. "Ich habe sie nur ein einziges Mal weinen gesehen", sagt Verteidigerin Regine Thoden. "Das war ganz am Anfang, nach der Festnahme."

Dutzende Messerstiche

Am Morgen des 16. Oktober 2015, um kurz nach sechs Uhr, attackierte die Angeklagte in Senden im Münsterland ihre Ex-Freundin mit einem Messer. Sie stach immer wieder auf die 17-Jährige ein - auch in den Kopf. Die Rechtsmediziner zählten 49 Stichverletzungen. Später legte sie der 17-Jährigen minutenlang die Hände um den Hals. "Sie hörte erst auf, als das letzte Röcheln verstummt war", so Richter Beier.

Das Motiv war verschmähte Liebe. Die beiden Mädchen hatten sich in der Schule kennengelernt und ineinander verliebt. Doch dann machte die Jüngere Schluss. Sie wollte sich doch lieber Männern zuwenden und Kinder haben. Damit kam die Täterin nicht zurecht. "Sie handelte aus Wut, Hass und Frustration über den Freundschaftsabbruch", sagt Richter Michael Beier.

Gericht sieht Wiederholungsgefahr

"Es fehlen ihr Handlungsstrategien zur Bewältigung von Krisen", heißt es im Urteil der 1. Strafkammer. Deshalb bestehe bei einer möglichen neuen Beziehung auch Wiederholungsgefahr. Die Unterbringung in der Psychiatrie ist zeitlich unbegrenzt und soll so schnell wie möglich beginnen.

Die Haftstrafe von sieben Jahren steht damit erst einmal nur auf dem Papier. Wenn die Verurteilte die Behandlung allerdings abbricht, muss sie zurück ins Gefängnis.

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