Schwarzfahrer:Ohne Ticket ins Gefängnis

Fahrkartenkontrollen im HVV-Gebiet

Bisher ist Schwarzfahren eine Straftat - manche Bundesländer wollen es zur Ordnungswidrigkeit machen.

(Foto: dpa)
  • Verschiedene Bundesländer wollen Schwarzfahren von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit machen.
  • Gefängnis- oder Ersatzfreiheitsstrafen für Schwarzfahrer wären dann Geschichte.
  • Die Strafverfolgung von Schwarzfahrern verursacht enorme Kosten für den Staat.

Von Ronen Steinke

Die Länderjustizminister streiten, ob die Strafbarkeit des Schwarzfahrens noch zeitgemäß ist. Wer ohne Fahrschein fährt, dem droht wegen des "Erschleichens von Beförderungsleistungen" eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Mehrere Länder wollen das ändern. "Ich bin dafür, dass Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Das Strafrecht ist offensichtlich kein geeignetes Instrument, um solche Delikte zu verhindern", sagte Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) der Zeitschrift Spiegel. Die Ressortchefs von Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach (CDU), und Hamburg, Till Steffen (Grüne), nennen als Argumente für eine Reform die hohen Justizkosten und Gerechtigkeitsgründe. Widerstand leisten Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Die Reformpläne wären "eine Kapitulation des Staates vor den Massendelikten", sagte Hessens Ministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) dem Spiegel. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum rechtlichen Gewicht des Schwarzfahrens:

Was würde geschehen, wenn Schwarzfahren von heute auf morgen keine Straftat mehr wäre?

Wenn Gesetze gestrichen werden, dann kommen die auf ihrer Grundlage Verurteilten sofort frei. Im Fall des Schwarzfahrens wären dies wahrscheinlich mehr als 1000 Personen. Schwarzfahrer werden zwar nur sehr selten zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie landen aber trotzdem oft in Haft, weil sie Geldstrafen nicht bezahlen können. Die Gefahr, eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen, sei bei keinem Delikt höher als beim Erschleichen von Leistungen, fand der Kriminologe Frank Neubacher von der Universität Köln im Jahr 2014 heraus. Jeder Siebte, der wegen Schwarzfahrens verurteilt wurde, landete demnach aufgrund von Zahlungsunfähigkeit in einer Ersatzfreiheitsstrafe. Zuletzt wurden laut der aktuellsten Statistik 2016 bundesweit 7678 Menschen wegen Schwarzfahrens verurteilt. Ein Siebtel davon wären mehr als 1000 Personen. Zum Vergleich: Insgesamt sitzen derzeit in Deutschland knapp 50 000 Personen in Strafhaft.

Als kürzlich vier Gefangene aus der JVA Plötzensee in Berlin ausbrachen, kam beiläufig heraus, dass dort sogar jeder Dritte eine Ersatzfreiheitsstrafe absaß. Zum Stichtag 1. Dezember 2017 waren es 254 von insgesamt 756 Gefangenen. Hinter dieser Zahl steckt sogar noch mehr: "Die meisten dieser Ersatzfreiheitsstrafen sind kurz", erläutert der Kriminologe Neubacher. "Oft liegen sie unter 90 Tagen. Das heißt: Wenn man hochrechnet, kommt man über das Jahr verteilt auf einen Durchlauf von Ersatzfreiheitsstrafen-Häftlingen, der noch viel höher liegt."

Wovon hängt es ab, ob ein Schwarzfahrer vor Gericht kommt?

Wie bei jedem Bagatelldelikt wird stark ausgesiebt. Am Anfang stehen riesige Fallzahlen. 9,1 Millionen Fahrgäste der Berliner S-Bahn wurden 2017 nach ihrer Fahrkarte gefragt, 540 000 Schwarzfahrer wurden allein in den Berliner S-Bahnen, U-Bahnen und Bussen registriert. Ähnlich hoch sind die Zahlen in anderen Städten, und überall gilt: Alle, die man erwischt, werden mit einer privaten Vertragsstrafe von 60 Euro belegt. Das geht jährlich in die Millionen Personen. Nur in einem winzigen Bruchteil dieser Fälle machen die Verkehrsbetriebe auch eine Strafsache daraus. 246 171 Fälle brachten sie bundesweit im Jahr 2016 zur Anzeige, so die polizeiliche Kriminalstatistik.

Es unterliegt der freien Entscheidung der Verkehrsbetriebe, welche Fälle sie an die Justiz überweisen. Im Gesetz steht: Es ist ein Strafantrag des Geschädigten erforderlich, wenn der durch die Tat entstandene Schaden gering ist. Die Justiz ihrerseits hat dann keine Entscheidungsfreiheit. Sie muss aus jeder Anzeige ein Ermittlungsverfahren machen. Den Verkehrsbetrieben ist bewusst, dass sie nicht mit jedem Fall die Justiz behelligen können; die meisten stellen deshalb Daumenregeln auf.

Die Berliner Verkehrsbetriebe zeigen Schwarzfahrer an, wenn diese dreimal in zwei Jahren bei Kontrollen keinen Fahrschein haben. Die S-Bahn tut dies, wenn es innerhalb von einem Jahr passiert. 2017 haben die Verkehrsbetriebe zwölf Prozent weniger Fälle angezeigt als im Vorjahr. Sie könnten aber jederzeit entscheiden, doppelt oder fünfmal so viele anzuzeigen. Die Justiz müsste ihnen auch dann Folge leisten.

Was kostet es den Staat, Verkehrsbetriebe in dieser Weise zu unterstützen?

Man kann versuchen, es hochzurechnen. Ein Tag im Gefängnis kostet den Staat zwischen 100 und 150 Euro. Daneben kosten Staatsanwälte, Richter und unter Umständen auch Pflichtverteidiger, beziehungsweise sie könnten ihre Arbeitskraft anders einsetzen. Hinzu kommen, schwer zu beziffern, die sozialen Folgekosten, die jeder Gefängnisaufenthalt auslöst.

Auf der anderen Seite könnten die Verkehrsbetriebe ihre Kunden wesentlich leichter zur Ehrlichkeit anhalten, gibt die Strafrechtsprofessorin Petra Wittig zu bedenken, die an der Universität München lehrt. In anderen Ländern kontrollierten die U-Bahn-Betriebe die Fahrkarten heute nicht mehr mit Billet-Abreißern, sondern mit deren automatisierten Nachfolgern: Drehkreuzen. Deutsche Verkehrsunternehmen sparen sich diesen Aufwand. Sie halten das Vertrauen in die Ehrlichkeit ihrer Kunden unterm Strich für ökonomischer und setzen auf stichprobenhafte Kontrollen. Aber auch diese könnten sie sehr einfach verstärken, sagt Wittig.

Diebstahl ist nun mal strafbar. Hat der Staat darum nicht die Pflicht, auch Leistungserschleichung strafrechtlich zu verfolgen? Auch wenn vielleicht niemand Mitleid haben mag mit Verkehrsbetrieben, die von Schwarzfahrern um etwas Kleingeld beschwindelt werden?

Schwarzfahrer sind keine Diebe, sagt die Strafrechtlerin Wittig. Der Schaden, den sie anrichten, sei deutlich schwerer zu fassen. Die S-Bahn fahre so oder so, der ökonomische Nachteil, der auf unehrliche Passagiere zurückgehe, sei eine Frage der "hypothetischen Addition". Die Frage laute: Was wäre, wenn jeder das tun würde? Insofern sei die Strafbarkeit weit ins Vorfeld eines wirklichen Schadenseintritts verlagert. Das bedeute zwar nicht, dass die Tat nicht bestraft werden könne. Aber es stärke den Appell an die Unternehmen, gegen diese Gefahr selbst geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

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