Schützenbruderschaften:Muslime dürfen jetzt doch Schützenkönig werden

Muslimischer Schützenkönig Mithat Gedik

Mithat Gedik beim Schützenfest in Sönnern 2015.

(Foto: Jörg Taron/dpa)

Vor zweieinhalb Jahren schoss Mithat Gedik in seiner westfälischen Heimat den Vogel ab, der zuständige Dachverband empörte sich. Jetzt revidiert dieser seine Haltung.

Von Benedikt Peters

Mithat Gedik war am Sonntag nicht in Leverkusen, er war im Garten hinter seinem Haus, um die Schaukel zu reparieren. Seine vier Kinder wollen sie bald wieder benutzen, also musste er ran, sagt er. Aber hin und wieder schaute er schon aufs Handy, um nachzusehen, ob die Entscheidung schon gefallen war.

In Leverkusen tagte zur gleichen Zeit der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS). Der Dachverband diskutierte unter anderem, ob Muslime in Zukunft Schützenkönig werden dürfen. Der entsprechende Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen. Vordergründig ist es eine Entscheidung über das Statut eines Schützenverbands. Es geht aber auch um größere Fragen, um das Miteinander der Religionen in Deutschland und um den Stand der Integration von Migranten.

Dass die Entscheidung nun anstand, ist zu einem recht großen Teil Mithat Gedik zu verdanken. Vor gut zweieinhalb Jahren wurde er Schützenkönig daheim in Sönnern, einem Ortsteil des 30 000-Einwohner-Städtchens Werl in Westfalen. In Sönnern war das eigentlich nichts Besonderes, Gedik war schließlich seit Langem einer von ihnen. Er lebt hier mit seiner katholischen Frau und vier Kindern. Er engagiert sich nicht nur in der Bruderschaft, er ist auch bei der Freiwilligen Feuerwehr. Man sieht ihn auch bei anderen Veranstaltungen, zum Beispiel beim Kinderklamottenmarkt, wo er auf die Kinder aufpasst.

Doch die Freude über die Königswürde währte nur kurz. Kurz nach seiner Krönung meldete sich der Bund Historischer Deutscher Schützenbruderschaften, dem Dachverband, in dem auch Gediks Bruderschaft St. Georg Mitglied ist.

Die Funktionäre protestierten gegen die Krönung Gediks. Denn Gedik ist Muslim, und im Statut des BHDS stand bisher, dass die Mitgliedschaft Christen vorbehalten ist. Der Dachverband wollte Gedik zum Abdanken bewegen, doch die Dorfbewohner stellten sich hinter ihn. Sein Fall ging durch die Medien, Politiker schalteten sich ein und sogar die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Manche Schützen traten aus Protest aus ihren Vereinen aus.

In Zukunft sollen auch schwule Königspaare erlaubt sein

Der BHDS beugte sich schließlich dem Druck, aber nur ein bisschen. "Ausnahmsweise" dürfe Gedik Schützenkönig bleiben, teilte der Dachverband mit. Am Bezirksschützenfest, wo sich die Könige der Ortschaften der Region die Ehre geben, durfte er nicht teilnehmen.

Mehr als zweieinhalb Jahre später haben die Schützen die Angelegenheit nun grundsätzlich geregelt. Auf der Bundesdelegiertenversammlung in Leverkusen verabschiedeten sie ein Orientierungspapier, das es den Bruderschaften vor Ort überlassen soll, ob sie Andersgläubige aufnehmen oder nicht. Bedingung dafür soll nur sein, dass sie christliche Werte und die Ziele des Verbandes anerkennen.

Auch bezüglich der sexuellen Orientierung ändert der Dachverband die Regeln. 2012 hatte der BHDS verboten, dass homosexuelle Schützenkönige ihren Partner als Mitregenten wählen. Hintergrund ist der Fall des Münsteraner Schützenkönigs Dirk Winter, der seinen Lebensgefährten mit auf den Thron nehmen wollte. Nun streicht er die Passage zur sexuellen Orientierung aus seinem Statut. Außerdem will er zulassen, dass wiederverheiratete Geschiedene grundsätzlich alle Ämter in den Bruderschaften übernehmen dürfen.

In Zukunft könnte es also schwule und muslimische Königspaare geben. Die völlige Gleichberechtigung zieht dennoch nicht bei den Schützen ein. An einer Regel möchte der BHDS nämlich festhalten. In den Vorstand einer Bruderschaft soll nur gewählt werden dürfen, wer in der katholischen Kirche aktiv ist.

Mithat Gedik sagt, am Ende sei die Entscheidung gar nicht so wichtig. "An der Praxis wird sich ohnehin nicht viel ändern. In den Bruderschaften machen Muslime sowieso schon mit." Es sei aber auch nicht verkehrt, dass der BHDS endlich sein Statut an die Wirklichkeit anpasse. Dann entschuldigt er sich, er muss wieder in den Garten. Die Schaukel wartet.

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