Schlafwagenbrand mit zwölf Toten:Deutsche Bahn muss 160.000 Euro Strafe zahlen

Ein Schaffner im Nachtzug Paris-München stellte seine Tasche auf eine Herdplatte und löste so die Tragödie aus: Der Waggon fing Feuer, zwölf Menschen starben 2002 bei der Tragödie. Nicht nur der Zugbegleiter muss Verantwortung dafür übernehmen, sondern auch die Deutsche Bahn - das hat nun ein französisches Gericht entschieden.

Etwa zehn Jahre nach der Brandkatastrophe in einem Schlafwagen der Deutschen Bahn hat ein französisches Berufungsgericht das Unternehmen zu einer Geldstrafe von 160.000 Euro verurteilt. Die Richter in Nancy sahen es als erwiesen an, dass die DB AutoZug GmbH bei Sicherheitsvorkehrungen schlampte und damit mitverantwortlich für den Tod von zwölf Menschen ist.

Schlafwagenbrand

In der Nacht zum 6. November 2002 starben zwölf Menschen beim Brand eines Nachtzugs. Nun hat ein französisches Gericht der Deutschen Bahn eine Mitschuld auferlegt.

(Foto: dpa)

"Wir respektieren das Urteil", sagte ein Bahn-Sprecher in Reaktion auf die Entscheidung. Es solle nun mit Blick auf mögliche Rechtsmittel geprüft werden. In erster Instanz war die Bahn 2011 noch freigesprochen worden. Damals verurteilte ein Gericht lediglich den deutschen Zugbegleiter wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung. Diese Verurteilung wurde an diesem Dienstag bestätigt - allerdings verdoppelten die Richter das Strafmaß.

Der heute 65 Jahre alte Mann hatte den Brand in der Nacht zum 6. November 2002 verursacht und anschließend in Panik falsch reagiert: Den Ermittlungen zufolge stellte er auf der Fahrt von Paris nach München eine Tasche auf einer eingeschalteten Herdplatte in seinem Dienstabteil ab. Darüber hing eine Uniform. Als diese erst einmal Feuer gefangenen hatte, breiteten sich Flammen und Qualm in Windeseile aus. Doch anstatt sofort die Fahrgäste zu alarmieren und die Notöffnung der Kabinen zu betätigen, lief der Zugbegleiter mit brennenden Haaren los, um seinen Chef zu finden.

Der Zug wurde schließlich kurz hinter dem Bahnhof von Nancy im Nordosten Frankreichs gestoppt. Für zwölf Menschen, darunter drei Deutsche, kam jede Hilfe zu spät. Zu den vielen Opfern war es wahrscheinlich gekommen, weil die Schlafwagen, wie damals üblich, verriegelt waren.

Die Staatsanwaltschaft monierte in dem Verfahren das Schließsystem, aber auch das Fehlen eines zweiten Feuerlöschers sowie mangelhafte Hinweise auf die Nothammer zum Einschlagen der Scheiben. Die DB wies ihrerseits darauf hin, dass der Schlafwagen den gültigen Normen und Regelungen entsprochen habe und vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassen war. Mit seiner Argumentation konnte der Konzern das Berufungsgericht aber offensichtlich nicht von seiner Unschuld überzeugen. Die Bahn hatte wie im ersten Prozess mit einem Freispruch gerechnet. Dieses Urteil erging lediglich für die französische Gesellschaft SNCF, die den Zug zusammen mit der Deutschen Bahn betrieben hatte.

Das deutsche Unternehmen hat aus dem Unglück bereits seit langem Konsequenzen gezogen: Der betroffene Wagentyp wird nicht mehr eingesetzt, alle Nachtzüge wurden mit Brandmeldeanlagen ausgestattet. Waggons aus dem Ausland, die nicht mit dieser Sicherheitstechnik ausgestattet sind und nicht ersatzweise durch eine Brandwache betreut werden, wird der Zugang zum deutschen Netz verwehrt.

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