Sauerland:Bewährungsstrafe für Jugendamts-Betreuerin

Weil die Frau nicht hingeschaut habe, sei ein Zweijähriger verhungert, so das Gericht.

Im Prozess um den Hungertod eines Zweijährigen im sauerländischen Medebach hat das Gericht eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gegen die Mitarbeiterin des zuständigen Jugendamtes verhängt. Das Amtsgericht hält den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung für erwiesen. "Die Angeklagte hat überhaupt nicht hingeschaut", sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Der zwei Jahre alte Anakin war im Februar 2014 aufgrund extremer Unterversorgung gestorben. Seine neun Monate alte Schwester konnte gerettet werden. Die neunfache Mutter hatte den Kleinen offenbar viel zu wenig zu essen und zu trinken gegeben. Das Jugendamt am früheren Wohnort der Familie im sächsischen Vogtland hatte das Jugendamt im Hochsauerlandkreis schriftlich gewarnt. "Das Schreiben enthält entscheidende Hinweise", betonte das Gericht. Die Angeklagte habe es aber unterlassen, eine Gefährdung des Kindeswohls zu prüfen. Die Mutter muss sich später in einem gesonderten Verfahren am Landgericht Arnsberg verantworten.

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