Saarbrücken:Neuneinhalb Jahre Haft für Heckenschützen

  • Das Landgericht Saarbrücken hat einen Heckenschützen zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
  • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 27-Jährige aus einem Wald heraus gezielt auf vorbeifahrende Autos geschossen hat. Die Schüsse trafen 14 Fahrzeuge, zwei Insassen wurden verletzt.
  • Der Angeklagte hatte die Tat gestanden, aber erklären lassen, er habe Begrenzungspfosten im Visier gehabt.

Der Heckenschütze, der im Saarland auf fahrende Autos geschossen hat, ist zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht ging damit noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte eine Haftstrafe von neun Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte auf vier Jahre Gefängnis plädiert.

Schüsse aus dem Wald

Das Landgericht Saarbrücken sprach den 27-Jährigen des versuchten Mordes in 14 Fällen schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Zweiradmechaniker am frühen Morgen des 19. März aus einem Wald bei Lebach heraus gezielt auf vorbeifahrende Autos geschossen hat. Die Schüsse trafen 14 Fahrzeuge, zwei Insassen wurden verletzt.

Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockton sagte, er habe den Tod der Autofahrer "bei Abgabe der Schüsse billigend in Kauf genommen". Ihm sei klar gewesen, "dass die Autofahrer ahnungslos waren. Und dass er Autos treffen konnte."

"Ich wollte sie nicht töten"

Der Schütze habe der Anklage zufolge reichlich Alkohol und Drogen konsumiert und wollte anschließend im Wald Wild erlegen. Als er dabei keinen Erfolg hatte, suchte er sich andere Ziele und beschoss diese mit Jagdmunition. Er gestand die Tat bereits teilweise bei seiner Festnahme wenige Tage nach dem Vorfall.

Er wollte aber nicht auf die vorbeifahrenden Autos schießen, ließ er über seinen Verteidiger erklären. Stattdessen habe er die Begrenzungspfosten an der Straße im Visier gehabt. Im Prozess entschuldigte er sich bei den Zeugen: "Ich wollte Sie nicht töten. Es tut mir unendlich leid", sagte er.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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