Rheinland-Pfalz:Mord an Schülerin: 25-Jähriger muss lebenslang in Haft

  • Das Landgericht Trier hat einen 25-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.
  • Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Mann seine 16 Jahre alte Nachbarin nach einem Vergewaltigungsversuch getötet hatte.
  • Der Angeklagte hatte die Tötung zugegeben, die Vergewaltigungsvorwürfe aber bis zuletzt bestritten.

Für den Mord an einer Schülerin muss ein 25-Jähriger lebenslang in Haft. Das Landgericht Trier hat ihn wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung verurteilt. Der Richter folgte damit dem Antrag der Anklage.

Anklage plädierte auf Mord

"Das war ein Mord in Verdeckungsabsicht. Da führt kein Weg dran vorbei", hatte Staatsanwalt Volker Blindert in seinem Plädoyer gesagt. Der Angeklagte habe die Vergewaltigung geplant: Kurz vor der Tat habe er ein Seil am Tatort deponiert, um sein Opfer fesseln zu können. Noch am Tattag habe er im Internet ein Video zum Thema "Vergewaltigung einer 16-Jährigen" angeschaut. Sein Vorhaben scheiterte an der heftigen Gegenwehr des Mädchens. Daraufhin habe er sich entschlossen, die 16-Jährige zu töten, "damit seine Pläne nicht rauskommen", sagte Blindert.

Der Maler und Lackierer wohnte in der Nachbarschaft des Mädchens. Vor der Tat hatten beide gemeinsam mit Freunden gefeiert. Als die 16-Jährige vom Hauptbahnhof mit dem Bus zu ihrem Ex-Freund fahren wollte, gab der 25-Jährige vor, sie begleiten zu wollen und griff sie an einem abgelegenen Feldweg an.

Verteidigung plädierte auf Körperverletzung

Vor Gericht gab der Mann zu, die Schülerin mit vier Messerstichen getötet und die Leiche anschließend an einem Bahndamm verbrannt zu haben. Die Vergewaltigungsvorwürfe bestritt er bis zuletzt.

Auch sein Verteidiger hatte darauf beharrt, der Angeklagte sei "kein Sexmonster, das lebenslang eingesperrt werden muss". Er hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und maximal sechs Jahre Gefängnis gefordert.

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