Revision:Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen - Staatsanwaltschaft will höhere Strafe

  • Das Mädchen wurde im Februar missbraucht und bei eisigen Temperaturen in einem Hinterhof abgelegt.
  • Das Landgericht Hamburg verurteilte die fünf Täter zu Haftstrafen - fast alle auf Bewährung.
  • Die Staatsanwaltschaft hat nun Revision eingelegt. Höhere Strafen fordert auch eine Online-Petition mit fast 20 000 Unterstützern.

Vier Jahre Freiheitsstrafe für den 21-jährigen Haupttäter, Jugendstrafen auf Bewährung für die Mittäter. So lautete das Urteil der Richter in Hamburg nach der Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen. Der Staatsanwaltschaft ist das zu wenig, sie hat am Freitag Revision eingelegt. Vor allem bei einem 16-Jährigen möchte die Behörde ein höheres Strafmaß erreichen. Die Entscheidung sei ganz unabhängig von einer Online-Petition erfolgt, die bis zum Montagnachmittag fast 20 000 Unterstützer hatte, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Vier der jungen Angeklagten hatten das betrunkene Mädchen im Februar mehrfach sexuell missbraucht und Gegenstände in sie eingeführt. Eine 15-Jährige filmte die Tat und gab Regie-Anweisungen. Anschließend legten sie die 14-Jährige bei eisigen Temperaturen leicht bekleidet in einen Hinterhof im Stadtteil Harburg. Als am nächsten Morgen Bewohner eines Hauses Schreie aus dem Hof hörten, riefen sie die Polizei. Diese fand das Mädchen auf einem Bettlaken. Im Krankenhaus wurden nur noch 35,4 Grad Körpertemperatur gemessen, der Blutalkoholwert lag bei 1,9 Promille.

Das Landgericht Hamburg hatte die Gruppe am vergangenen Donnerstag zu Haftstrafen verurteilt, fast alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die vier jugendlichen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren. Nur ein 21-Jähriger, der nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt wurde, muss für vier Jahre in Haft. "Das hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun", heißt es in der Petition auf der Online-Plattform change.org.

Die Staatsanwaltschaft hat nun bei einem 16-Jährigen eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten beantragt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Bei zwei anderen Jugendlichen (14 und 17 Jahre) hatte die Anklage auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren plädiert, die Entscheidung über eine Bewährung in diesen beiden Fällen sollte noch einmal zurückgestellt werden.

Richter: Jugendliche haben glaubhafte Geständnisse abgelegt

"Die Strafen mögen der Öffentlichkeit milde erscheinen", hatte der Vorsitzende Richter Georg Halbach vorige Woche bei seiner Begründung der Bewährungsstrafen gesagt. Doch die Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren hätten glaubhafte Geständnisse abgelegt, sich reumütig gezeigt und gute Sozialprognosen. Zum Teil sollen sie in Jugendeinrichtungen untergebracht werden oder Therapien machen.

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