Zum Auftakt der Verhandlungen räumte der 22-jährige Angeklagte eine Tatbeteiligung ein. Ein politisches Motiv bestritt er aber. Der Prozess um den brutalen Überfall auf eine Theatergruppe ist bis Ende Januar angesetzt.
Zum Auftakt des Prozesses um den rechtsextremistischen Überfall auf Mitglieder eines Theaterensembles in Halberstadt hat am Dienstag der mutmaßliche Haupttäter ein Geständnis abgelegt. Der 22-jährige Christian W. räumte über seinen Anwalt seine Tatbeteiligung ein, bestritt allerdings ein politisches Motiv. Zuvor kam es zum Eklat zwischen dem Richter und den Anwälten der Opfer, die in dem Prozess vor dem Amtsgericht Halberstadt gegen die vier Tatverdächtigen als Nebenkläger auftreten.
Alexander Junghanns nach dem Angriff mit gebrochenem Nasenbein. (© Foto: ddp)
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Staatsanwalt Harald Seehorsch warf in seiner Anklage den 22 bis 29 Jahre alten Männern gemeinschaftlich begangene Körperverletzung vor. Diese wollte Richter Holger Seelig nach Lage der Akten indes nicht sehen. Es habe keinen gemeinsamen Tatplan gegeben, stellte er in seinem Eröffnungsbeschluss fest. Demnach laute die Anklage lediglich auf gefährliche Körperverletzung. Die Anwälte der Nebenkläger protestierten: Der Beschluss habe bei ihren Mandanten für Empörung und Erschütterung gesorgt. Die Schauspieler, Sänger und Tänzer, die nach einer Premierefeier Opfer des Neonazi-Überfalls wurden, würden jetzt schmerzlich an die damaligen Polizeipannen erinnert.
Der Anklage zufolge überfielen die Angeklagten gemeinsam mit Komplizen, die bislang noch immer nicht ermittelt wurden, am 9. Juni Ensemblemitglieder des Nordharzer Städtebundtheaters und prügelten sie krankenhausreif, offenbar, weil sie diese für Anhänger der linken Szene hielten. Der mutmaßliche Haupttäter Christian W. Erklärte über seinen Anwalt, aus der rechten Szene aussteigen zu wollen und darüber hinaus umfassende Aussagen über die rechte Szene Halberstadts machen zu wollen. Im Gegenzug hoffe er auf ein mildes Urteil. Seine drei mutmaßlichen Komplizen verweigerten die Aussage.
Der Fall war damals auch wegen Polizeipannen bundesweit in die Schlagzeilen geraten: Der einschlägig vorbestrafte Hauptverdächtige war nur auf Bewährung auf freiem Fuß. Dennoch wurde er zunächst wieder laufen gelassen. Die Polizeibeamten sollen zudem akribisch die Namen aller Betroffenen aufgenommen haben, statt sich um die Verletzten zu kümmern. Mittlerweile beschäftigt sich ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Magdeburger Landtag mit diesem und weiteren möglichen fremdenfeindlichen und rechtsextremistischen Vorgängen bei der Polizei in Sachsen-Anhalt.
Der Prozess findet aus Platzgründen in den Räumen des Landgerichts Magdeburg statt. Insgesamt sind 16 Verhandlungstage geplant. Ein Urteil wird erst im Januar 2008 erwartet.
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(AP)
Analyse des DFB-Kaders
paßt ja ins Bild, spiegel.de:
Kritische Beobachter wie Neugebauer sind alles andere als glücklich, dass Holger Selig der Vorsitzende Richter in diesem Prozess ist. Selig fällte das Urteil über die Neonazis, die am Vatertag 2005 einen Afrikaner erst durch die Stadt jagten und dann mit Bierflaschen auf ihn einprügelten. "Er sprach sie zwar schuldig, betonte aber, der Vorfall habe keinen fremdenfeindlichen Hintergrund. Es sei eine 'normale Herrentags-Schlägerei' gewesen", sagt Mario Schieck von der Opferberatung Halle. Für ihn klingt der nun angestrebte Lebenswandel des Hauptverdächtigen unglaubwürdig.
Die 14-köpfige Gruppe steht nun auf der Spiegelstraße, beratend, wie man den weiteren Abend verbringen könne. Da stürmen überfallartig acht Männer - überwiegend schwarz gekleidet, die Haare Millimeter kurz oder kahl rasiert - auf sie zu und schlagen brutal auf die Schauspieler ein. Mit ihren Springerstiefeln treten die Männer auf die Gruppe auch noch ein, als die Opfer längst am Boden liegen, blutend, vor Schmerz wimmernd. Wieder und wieder holen sie weit aus. "Die traten gegen die Köpfe als seien es Fußbälle", beschreibt es eine Augenzeugin gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Der Prozess liefert, außer W.s Wandlung, eine weitere überraschung: Die Täter handelten laut Staatsanwaltschaft gemeinschaftlich und in Absprache. Richter Selig lässt diesen Punkt der Anklage jedoch nicht zu. Für einen solchen Tatplan gebe es keine Anhaltspunkte. Es kommt zu einem filmreifen Wortgefecht zwischen Martina Arndt, eine von sieben Vertreterinnen der Nebenkläger, dem Richter und Torsten Schaumberg, Verteidiger des angeklagten David O. "Wir haben in den Akten nichts gefunden, das belegt, dass sich die Angeklagten dazu verabredet haben", sagte Selig abschließend. "Die Aufgeregtheit bringt uns nichts."
so ist unser Rechtsstaat die Nazis werden geschützt, die Linken kommen in den Knast. Heil Itler, oder wie heißt der Typ.
Lieber Kollege Hetzer,
es ist mE noch schlimmer: wenn der Richter die Zulassung der Anklage teilweise ablehnt, meint er wohl, es fehlt sogar am hinreichenden VERDACHT. Das ist wirklich unverständlich. Auch Nebenkläger können Rechtsmittel einlegen- nur leider erst gegen das Urteil, aber immerhin!
Kollegialer Gruss aus Lemgo!
wieder mal erschüttert über Justitia:
Kein "gemeinschaftlich" ?
Definition:
" Es müssen mindestens zwei Personen am Tatort einverständlich zusammenwirken."
DAS soll nicht erfüllt sein ?
Naja, bin schon jetzt gespannt was in Müggeln passieren wird....
Bevor ich irgendwann wieder einmal einen Landespolitiker von "Zivilcourage" schwätzen höre (worauf reflexartig Kommunalpolitiker von der Schönheit und Offenheit ihrer Standörtchen schwärmen werden, Nazis, Nazis, was für Nazis denn?), möchte ich einmal erleben, dass der Staat so etwas wie Staatscourage zeigt. Wie kommt es eigentlich, dass ich noch nie ein Bild von einem am Boden liegenden Nazi gesehen habe, der von der Staatsgewalt mit demjenigen Gummiknüppel weidlich tractiret wird, mit dem in Heiligendamm jüngst noch die Zecken verdroschen wurden.