Zum Auftakt der Verhandlungen räumte der 22-jährige Angeklagte eine Tatbeteiligung ein. Ein politisches Motiv bestritt er aber. Der Prozess um den brutalen Überfall auf eine Theatergruppe ist bis Ende Januar angesetzt.

Zum Auftakt des Prozesses um den rechtsextremistischen Überfall auf Mitglieder eines Theaterensembles in Halberstadt hat am Dienstag der mutmaßliche Haupttäter ein Geständnis abgelegt. Der 22-jährige Christian W. räumte über seinen Anwalt seine Tatbeteiligung ein, bestritt allerdings ein politisches Motiv. Zuvor kam es zum Eklat zwischen dem Richter und den Anwälten der Opfer, die in dem Prozess vor dem Amtsgericht Halberstadt gegen die vier Tatverdächtigen als Nebenkläger auftreten.

Prozessbeginn in Halberstadt

Alexander Junghanns nach dem Angriff mit gebrochenem Nasenbein. (© Foto: ddp)

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Staatsanwalt Harald Seehorsch warf in seiner Anklage den 22 bis 29 Jahre alten Männern gemeinschaftlich begangene Körperverletzung vor. Diese wollte Richter Holger Seelig nach Lage der Akten indes nicht sehen. Es habe keinen gemeinsamen Tatplan gegeben, stellte er in seinem Eröffnungsbeschluss fest. Demnach laute die Anklage lediglich auf gefährliche Körperverletzung. Die Anwälte der Nebenkläger protestierten: Der Beschluss habe bei ihren Mandanten für Empörung und Erschütterung gesorgt. Die Schauspieler, Sänger und Tänzer, die nach einer Premierefeier Opfer des Neonazi-Überfalls wurden, würden jetzt schmerzlich an die damaligen Polizeipannen erinnert.

Der Anklage zufolge überfielen die Angeklagten gemeinsam mit Komplizen, die bislang noch immer nicht ermittelt wurden, am 9. Juni Ensemblemitglieder des Nordharzer Städtebundtheaters und prügelten sie krankenhausreif, offenbar, weil sie diese für Anhänger der linken Szene hielten. Der mutmaßliche Haupttäter Christian W. Erklärte über seinen Anwalt, aus der rechten Szene aussteigen zu wollen und darüber hinaus umfassende Aussagen über die rechte Szene Halberstadts machen zu wollen. Im Gegenzug hoffe er auf ein mildes Urteil. Seine drei mutmaßlichen Komplizen verweigerten die Aussage.

Der Fall war damals auch wegen Polizeipannen bundesweit in die Schlagzeilen geraten: Der einschlägig vorbestrafte Hauptverdächtige war nur auf Bewährung auf freiem Fuß. Dennoch wurde er zunächst wieder laufen gelassen. Die Polizeibeamten sollen zudem akribisch die Namen aller Betroffenen aufgenommen haben, statt sich um die Verletzten zu kümmern. Mittlerweile beschäftigt sich ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Magdeburger Landtag mit diesem und weiteren möglichen fremdenfeindlichen und rechtsextremistischen Vorgängen bei der Polizei in Sachsen-Anhalt.

Der Prozess findet aus Platzgründen in den Räumen des Landgerichts Magdeburg statt. Insgesamt sind 16 Verhandlungstage geplant. Ein Urteil wird erst im Januar 2008 erwartet.

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(AP)