Er wurde mit dem größten Massengentest der deutschen Geschichte überführt. Vor Gericht hat der Kinderschänder nun seine Tat gestanden.
Zum Prozessauftakt vor dem Dresdner Landgericht hat der 33-jährige Angeklagte ein Geständis abgelegt. Er habe die Vorwürfe in vollem Umfang eingeräumt, sagte der Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius nach der nichtöffentlichen Vernehmung.
Er hat zugegeben, zwei Mädchen missbraucht zu haben: Der Angeklagte vor dem Dresdner Landgericht. (© Foto: ddp)
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Verantworten muss sich der bislang nicht einschlägig Vorbestrafte wegen schweren Kindesmissbrauchs, Vergewaltigung und Körperverletzung. Der Lastwagenfahrer soll Ende 2005 und Anfang 2006 zwei neun und elf Jahre alte Mädchen entführt, vergewaltigt und ausgesetzt haben.
Der Anklage zufolge überfiel er die ihm völlig unbekannten Kinder auf offener Straße. Er habe sich in beiden Fällen entschlossen, "bei nächster Gelegenheit" ein Mädchen zu entführen.
Als die Kinder um Hilfe riefen, hielt der Täter ihnen laut Anklage den Mund zu. Die Elfjährige brachte er nur wenige Meter vor deren elterlicher Wohnung in seine Gewalt und hielt ihr dazu einen Schraubendreher an den Hals.
"Außerordentlich schmerzhafte Verletzungen"
Das Mädchen sagte nach Angaben einer Polizistin, die die Opfer befragt hatte, sie habe gerade ihr Fahrrad einstellen wollen, als der Mann sie in sein Auto gezerrt habe. In beiden Fällen verriegelte der Täter laut Anklage die Türen und drohte den Kindern damit, sie umzubringen, sollten sie sich widersetzen. Mit den verängstigten Mädchen fuhr er zu abgelegenen Waldstücken außerhalb von Dresden und missbrauchte sie dort.
Eine medizinische Sachverständige sagte vor Gericht, im Fall der Neunjährigen habe er erhebliche Gewalt angewendet und dem Kind "außerordentlich schmerzhafte Verletzungen zugefügt". Das Mädchen habe operiert werden müssen. Nach den Taten setzte er seine Opfer am Straßenrand aus.
Die Polizei kam dem Mann mit Hilfe eines DNA-Reihentests auf die Spur. Dabei gaben bis zur Festnahme im Frühsommer mehr als 14.000 Männer in und um Dresden freiwillig Speichelproben ab, darunter auch der Angeklagte.
Den Massengentest startete die Polizei Mitte 2006, weil sie bei der Fahndung nicht weiterkam und ein weiteres Verbrechen befürchtet wurde. Der Triebtäter ließ in beiden Fällen verwertbare DNA-Spuren zurück. Zudem waren sich die Ermittler aufgrund der Angaben der beiden Opfer sicher, dass es sich um einen Ortskundigen handelt.
Verteidiger Stefan Heinemann sagte, sein Mandant bereue die Taten. "Er ist ganz verzweifelt, wie das alles passieren konnte." Ein klares Motiv sei nicht erkennbar.
Wegen der eindeutigen Beweislage wird ein kurzer Prozess erwartet. Nach einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten ist der Angeklagte, der demnächst Vater wird, voll schuldfähig. Das Urteil soll am Donnerstag gesprochen werden.
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(AP/bre)
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Das vorläufige psychiatrische Gutachten besagt, dass der Mann voll schuldfähig ist und damit seine Strafe bekommt. Fraglos ist das übliche Strafmaß für derartig monströse Taten allerdings viel zu gering.
Unabhängig davon sind abqualifizierende Äußerungen über "wie auch immer geartete" Therapien unnötig und dienen nur der Stimmungsmache. Die Opfer werden dringend Therapie benötigen.
Wie auch ein Mensch, der zu solchen Taten fähig ist, in der Vergangenheit sicherlich von einer frühen Therapie hätte profitieren können. Diese Tatsache entlässt ihn jedoch in keiner Weise aus seiner Verantwortung und genau das kommt in "voll schuldfähig" zum Ausdruck.
Wozu also Polemik?
Mein tiefes Mitgefühl gilt den beiden Opfern.
Sie werden, so lehrt es die Erfahrung, aller Wahrscheinlichkeit nach selbst bei optimaler psychischer Betreuung (die sie bzw. ihre Eltern selber zahlen müssen) ihr Leben lang unter diesem Gewalterlebnis leiden.
Die Überschrift finde ich im übrigen nicht angemessen. Es geht um Vergewaltigung und Entführung. Für die Mädchen ist es keine Schande, von einem offensichtlich psychisch stark geschädigten, aber voll schuldfähigen Menschen vergewaltigt worden zu sein.
Der einzige, der sein Mensch-Sein verraten hat und für diesen Verrat an seinem Mensch-Sein andere Menschen hat zerstören wollen, war der Angeklagte. Er allein trägt die Verantwortung für sein Tun. Er hat, wenn man den Ausdruck "Schande" benutzen will, mit seinem Tun Schande über SICH gebracht, nicht über die Kinder.
Das "aufrichtige" Bereuen rettet ihn bestimmt vor dem Gefängnis. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erklärt er sich freiwillig zur Teilnahme an einer wie-auch-immer-gearteten Therapie - und schwupps drückt der Richter ein Auge zu und fäält im Namen des Volkes ein Urteil zur Bewährung.
Unsere Rechtsprechung führt sich langsam selbst ad adsurdum.
"Er ist ganz verzweifelt, wie das alles passieren konnte."
Wenn ich das lese wird mir schlecht! Verzweifelt waren wohl nur die Opfer als er diese Taten beging. Es gibt keine Strafe die dem gerecht wird was dieses Subjekt (von Mensch kann ich hier nicht mehr sprechen) getan hat.
Ich erwarte gespannt das Urteil und rechne mit unter 3 Jahren.
Ein klares Motiv sei nicht erkennbar.
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Halte ich für ein Gerücht. Immerhin müssen die Kindern nicht noch einmal aussagen.