Prozess in Berlin:"Er war am falschen Ort, er hatte Pech"

Gedenken an erstochenen Flüchtling

Mahnende Hände: der abgesperrte Tatort in der Hauptmann-Schule.

(Foto: Hannibal Hanschke/dpa)

Ein Flüchtling ersticht einen anderen Flüchtling. Ob es Notwehr oder Totschlag war, muss nun das Berliner Landgericht klären. Der Verteidiger des Angeklagten Nfamara J. spricht von einem Unglück.

Von Verena Mayer, Berlin

Zwei Männer flüchteten aus Afrika, um in Europa ihr Glück zu finden, der eine aus Marokko, der andere aus Gambia. In Berlin kreuzten sich ihre Wege. Zufällig, am 25. April in einer Flüchtlingsunterkunft in Kreuzberg, der Gerhart-Hauptmann-Schule, es war ein sonniger Tag. Die Begegnung der beiden dauerte kaum eine halbe Stunde. Danach war der eine tot, der andere kam wegen Totschlags in Untersuchungshaft.

Er hat neunmal zugestochen. "Wuchtig", sagt der Staatsanwalt.

Ein trüber Donnerstagmorgen am Berliner Landgericht. Nfamara J. sitzt zusammengesunken auf der Anklagebank. Er ist 41, trägt einen dunklen Pulli, Jogginghose und Turnschuhe, kann gut sein, dass das die besten Kleidungsstücke sind, die er noch besitzt. Nfamara J. hält den Blick gesenkt. Nur manchmal wirft er einen kurzen Blick zu dem Dolmetscher neben ihm, der leise in seine Richtung murmelt.

Nfamara J. versteht nicht viel von dem, was geredet wird, er spricht Mandinka, eine Sprache Gambias. Und er versteht vor allem nicht, warum er hier ist. "Ich bin ein ruhiger Mensch normalerweise", steht auf dem Zettel, den sein Verteidiger vorliest, weil Nfarama J. "nicht sprechen möchte vor so vielen Leuten". Er gehe immer weg, wenn es schwierig wird. "Ich dachte nie, dass mir so etwas passiert."

Die Version von Nfamara J.

Was genau am 25. April passiert ist, soll an fünf Verhandlungstagen geklärt werden. J. sagt, er sei morgens aufgestanden, in den nahen Görlitzer Park gegangen, um zu joggen. Danach setzte er sich in ein Café und trank einen Kaffee. Er besaß noch 82 Euro. Das war das Geld, das er in Spanien verdient hatte, dorthin hatte er sich 2006 aus Afrika durchgeschlagen. Als Billigarbeiter, er erntete Tomaten, das Geld schickte er nach Gambia, zu seiner Frau und den beiden Kindern.

Bis Spanien in die Wirtschaftskrise kam. J. wurde entlassen, zog weiter, in den Norden. Irgendwann landete er in Berlin. Er kannte niemanden, jemand sagte ihm, er solle nach Kreuzberg fahren, zur ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule, die wenig später überregional bekannt werden würde. Weil Hunderte Flüchtlinge in dem maroden Gebäude untergekommen waren und nicht gehen wollten, als die Behörden die Schule räumen sollten. Menschen aus Kriegsgebieten, Familien.

Männer wie Nfamara J. und Anwar R., beide auf der Suche nach einem besseren Leben. J. war schon ziemlich weit gekommen, er hatte ein Schengen-Visum.

An jenem Morgen, nach dem Joggen, habe er duschen wollen, sagt J. In der einzigen Dusche, die es an der Schule gab, Zustände wie diese würden später für Schlagzeilen sorgen. Als Symbol dafür, was passiert, wenn die globale Flüchtlingskrise in den überforderten Kommunen ankommt. Jetzt soll die Schule umgebaut werden, zu einem offiziellen Flüchtlingszentrum.

Tödlicher Streit vor der Dusche

J. stellte sich in die Schlange vor der Dusche, zwei, drei Männer waren vor ihm. Anwar, den J. nur "den Marokkaner" nennt, schlüpfte vorbei, weil er sein Shampoo unter der Dusche vergessen hatte. Einer aus der Reihe beschwerte sich, ein Wort gab das andere. Irgendwann schlugen die beiden sich, Anwar R. blutete an der Lippe.

Nfamara J. kannte die beide nicht, er sagte nur zu dem Mann, der Anwar schlug: lass den Stress. Daraufhin habe Anwar R. auch ihn bedroht. Auf Spanisch, das sprachen sie beide, Anwar R. hatte ebenfalls in Spanien gearbeitet.

Er wolle erst duschen, dann beten, sagte J., Anwar R. beschimpfte ihn als "Bastard" und "schwarzes Schwein", so stellt es jedenfalls Nfamara J. dar. "Da war eine Aggressivität in seiner Körpersprache", heißt es in der Erklärung, die der Verteidiger vorliest, J. hält den Kopf noch immer tief gesenkt. Man weiß nicht, ob aus Scham oder aus Angst, etwas falsch zu machen.

Anwar R. habe ihn geschubst, mit der Stirn gegen seine Stirn geschlagen, so J., und er habe etwas in der Hand gehabt, "vielleicht eine Flasche". Da habe er ein Küchenmesser hervorgezogen, das er in der Hosentasche hatte. Die beiden rangelten, "dann habe ich irgendwie die Kontrolle verloren". Ein Stich traf die Aorta von Anwar R. Er verblutete in der Gerhart-Hauptmann-Schule, dem Ort, an dem er eigentlich Zuflucht gesucht hatte. Er wurde 29 Jahre alt.

Möglicherweise erlebt J. das Land, in das er flüchtete, nur im Gefängnis

Ob das so stimme, fragt der Richter. Nfamara J. nickt, ohne aufzusehen. Der junge Polizist, der als Erster am Tatort war, tritt in den Zeugenstand. Wenn er über Opfer und Täter spricht, sagt der Polizist "der Araber" oder "der Schwarzafrikaner". Als hätten die beiden Männer auf der Flucht nicht nur ihre Familie und ihre Habe verloren, sondern auch ihre Namen.

"Er war am falschen Ort, er hatte Pech", wird der Verteidiger später auf dem Flur über seinen Mandanten sagen. Zu klären sei, ob J. einen Totschlag begangen habe, also einen Menschen getötet hat, ohne Mörder zu sein. Oder ob nicht auch Notwehr infrage komme. Sollte J. wegen Totschlags verurteilt werden, muss er in Deutschland seine Strafe verbüßen. Danach würde er nach Westafrika abgeschoben. Von dem Land, in das er flüchtete, wird er dann nur Gefängnisse erlebt haben.

Im Zeugenstand erzählt der junge Polizist, wie er in den Duschraum kam. Anwar R.s Gesicht sei blau angelaufen gewesen, "der ganze Boden war voll Blut". Nfamara J. guckt zu seinem Dolmetscher, der übersetzt, und tupft sich die Augen mit einem Taschentuch ab. Als könne er noch immer nicht verstehen, warum er hier ist.

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