Prozess wegen Vergewaltigungslüge:Verurteilte Lehrerin legt Revision ein

Das Landgericht Darmstadt sieht es als erwiesen an, dass Heidi K. einen früheren Kollegen zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt hat - und verurteilte sie deshalb zu fünfeinhalb Jahren Haft. Doch die Lehrerin bleibt bei ihren Anschuldigungen und geht in Revision. Ihr droht nun auch eine Zivilklage.

Nach ihrer Verurteilung am vergangenen Freitag hat eine Lehrerin Revision eingelegt. Das Landgericht Darmstadt hatte Heidi K. zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie nach Ansicht der Kammer ihrem Kollegen im Jahr 2002 fälschlicherweise eine Vergewaltigung vorgeworfen hatte.

Horst A. wurde damals verurteilt und musste die gesamte Strafe absitzen. Er hatte stets seine Unschuld beteuert, wurde jedoch erst im Jahr 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Er starb ein Jahr später im saarländischen Völklingen an Herzversagen.

Da die Tochter des Mannes nun 80.000 Euro Schadenersatz fordert, kommt auf Heidi K. zudem ein Zivilprozess zu. Die Tochter habe am Landgericht Osnabrück eine Klage auf Schmerzensgeld eingereicht, bestätigte ein Gerichtssprecher einen Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung. Das Verfahren soll am 11. Oktober beginnen.

Die Staatsanwaltschaft bezichtigte Heidi K. in dem Prozess der Vortäuschung falscher Tatsachen. Sie hätte es auf den Posten des Biologielehrers abgesehen gehabt und Horst A. deshalb der Vergewaltigung beschuldigt. "Wir gehen davon aus, dass die ganze Geschichte frei erfunden ist", sagte die zuständige Staatsanwältin.

Heidi K. hatte stets an ihren Vorwürfen festgehalten. Den Tathergang habe sie noch "sehr präsent im Gedächtnis", sagte sie.

Die Wende in dem spektakulären Fall hatte eine Frauenbeauftragte des zuständigen Schulamtes eingeleitet. Als sie feststellte, dass das vermeintliche Opfer auch in anderen Fällen reihenweise Lügen verbreitete, wurde sie stutzig. Die Frau bat ihren Bruder, sich des Falles anzunehmen. Der Rechtsanwalt erstritt schließlich den Freispruch.

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