Prozess wegen angeblicher Schuh-Attacke:Berliner Richter sprechen Bushido frei

Lesezeit: 2 min

Der Vorwurf lautete auf gefährliche Körperverletzung. Rapper Bushido soll im Mai einen Fan mit einem Schuh verprügelt haben. Doch jetzt wurde der 35-Jährige vor Gericht freigesprochen, genauso wie ein Mitangeklagter.

Bushido, der eigentlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi heißt, erschien mit T-Shirt und Blouson. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten ging sehr schnell, und für den Rapper blieb zwischendurch noch Zeit zu twittern. Als er den Gerichtssaal betrat, war er zuerst ein bisschen enttäuscht.

Plattform X

Die SZ-Redaktion hat diesen Artikel mit einem Inhalt von X Corp. angereichert

Um Ihre Daten zu schützen, wurde er nicht ohne Ihre Zustimmung geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von X Corp. angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an den Betreiber des Portals zur Nutzungsanalyse übermittelt. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie untersz.de/datenschutz.

Dabei ging es immerhin um gefährliche Körperverletzung. Die Anklage warf dem umstrittenen Rapper vor, im Mai vergangenen Jahres einen Fan mit einem Schuh geschlagen zu haben.

Der Vorfall soll sich laut Anklage wie folgt zugetragen haben: Fünf Bushido-Fans seien am 19. Mai 2013 vor dessen Wohnhaus im Stadtteil Lichterfelde aufgetaucht. Sie hätten Autogramme und Bilder oder einen kurzen Film machen wollen. Laut Anklage kam es vor der Haustür zu einem Streit zwischen Bushido und einem Nachbarn sowie den Fans. Der Nachbar soll einen der Besucher niedergeschlagen haben. Bushido habe daraufhin mit einem Schuh auf den Fan eingeprügelt.

Doch diese Version ließ sich in der Verhandlung nicht erhärten. Die jungen Bushido-Fans verweigerten vor Gericht die Aussage. Entsprechend triumphierend der Tweet, den Bushido um 11:46 Uhr in die Welt hinaussendete.

Plattform X

Die SZ-Redaktion hat diesen Artikel mit einem Inhalt von X Corp. angereichert

Um Ihre Daten zu schützen, wurde er nicht ohne Ihre Zustimmung geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von X Corp. angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an den Betreiber des Portals zur Nutzungsanalyse übermittelt. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie untersz.de/datenschutz.

Bushido schilderte, wie er an jenem Sonntag im Mai daheim durch eine Art Klingelstreich der Jugendlichen gestört worden sei. Seine kleine Tochter habe gerade Mittagsschlaf gemacht. Er habe sich gesorgt, dass sie aufwacht. Mehrmals habe seine Frau den Jugendlichen zunächst gesagt, dass er nicht da sei. Dann sei er zu ihnen hinausgegangen und habe einem der jungen Burschen erklärt: "Kollege, ganz ehrlich, ich will nicht mit dir reden." Weder sein Freund und Nachbar, der mit angeklagt war, noch er selbst hätten jedoch Gewalt angewendet. Auch mit einem Schuh habe Bushido nicht geschlagen. "Alle Schuhe, die vor Ort waren, befanden sich an unseren Füßen", sagte er.

Im Prozess wollte keiner der als Zeugen geladenen Jugendlichen aussagen. So wurden die Aussagen, mit denen sie Bushido zuvor bei der Polizei belastet hatten, gar nicht verwertet. Am Ende blieb von den Vorwürfen nichts übrig. Der Richter hatte, wie er betonte, gar keine andere Möglichkeit, als Bushido frei zu sprechen.

In den vergangenen Jahren gab es mehrere Prozesse gegen Bushido. So stand er bereits häufiger wegen Körperverletzung und Beleidigung vor Gericht. Zuletzt wurde er Ende 2011 wegen Beleidigung eines Ordnungsamts-Mitarbeiters in Berlin zu einer Geldstrafe von 19.500 Euro verurteilt.

Zudem steht er immer wieder wegen gewaltverherrlichender sowie frauen- und schwulenfeindlicher Musikvideos in der Kritik. Ein Lied wurde als jugendgefährdend auf den Index gesetzt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte allerdings die Eröffnung eines Prozesses wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung abgelehnt.

© Süddeutsche.de/dpa/olkl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: