Prozess vor OLG Hamm:Tochter darf Namen von Samenspender erfahren

Hat das Kind eines anonymen Samenspenders das Recht zu erfahren, wer sein biologischer Vater ist? Ja, hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden - und damit nicht nur dem Anliegen einer einzelnen jungen Frau recht gegeben. Das Urteil könnte viele weitere Klagen nach sich ziehen.

Sarah P. darf den Namen ihres Vaters erfahren. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden - und damit einer jungen Frau recht gegeben, die im Streit um die Kontaktdaten ihres Erzeugers vor Gericht gezogen war. Die Richter werteten das im Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit höher als das Recht eines Spenders auf Anonymität.

Die Klägerin hatte selbst erst vor vier Jahren erfahren, dass ihre Mutter sich einst anonym hatte befruchten lassen. Weil sie ihren Vater kennenlernen wollte, verklagte sie den damals behandelnden Arzt auf die Herausgabe des Spendernamens.

Vor dem Landgericht Essen hatte die 21-Jährige in erster Instanz keinen Erfolg. Doch auch mit dem aktuellen Urteil ist noch nicht klar, ob sie ihren Vater tatsächlich kennenlernen wird. So könnte Sarah P. die Bekanntgabe des Namens zwar notfalls in einem Zwangsvollstreckungsverfahren durchsetzen. Dem betroffenen Fortpflanzungsmediziner Thomas Katzorke droht in diesem Fall möglicherweise ein Zwangsgeld oder Zwangshaft.

Doch der Arzt beruft sich weiterhin darauf, die Daten zu dem Fall nicht mehr zu besitzen. Die Unterlagen hätten damals nur zehn Jahr aufbewahrt werden müssen, sagte Katzorke in einer ersten Reaktion auf die Gerichtsentscheidung. Das Urteil bezeichnete er als "rein theoretisch". Tatsächlich wurde eine längere Aufbewahrungsfrist erst vorgeschrieben, nachdem die heute 21 Jahre alte Klägerin geboren war.

Recht zur Kenntnis der genetischen Herkunft

Doch die Richter des Oberlandesgerichtes nahmen dem Mediziner die Argumentation nicht ab. Bei einer Befragung hatte er sich in Widersprüche verstrickt und zugegeben, dass nicht alle Daten vernichtet wurden. Die Klägerin wollte sich selbst nicht zu ihrem juristischen Erfolg äußern. Ihr Anwalt kündigte aber eine Stellungnahme an. Eine Revision ließ das OLG nicht zu. Der Beklagte kann aber mit juristischen Kniffen beim Bundesgerichtshof (BGH) noch zu einem Revisionsgrund kommen.

Das Urteil des OLG könnte nun eine Vielzahl ähnlicher Klagen nach sich ziehen. Sarah P. ist nicht die Einzige, die gerne ihren biologischen Vater kennenlernen würde. Etwa 100.000 Kinder sind seit den Siebziger Jahren in Deutschland durch das Sperma von Samenspendern gezeugt worden. Im Moment gibt es in der Bundesrepublik etwa ein Dutzend Samenbanken.

Anonyme Spenden sind heute nicht mehr erlaubt. Bereits 1989 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Auch die UN-Kinderrechtskonvention räumt allen Kindern dieses Recht ein. Doch während der Umgang mit Daten bei Samenspenden in anderen europäischen Ländern klar geregelt ist, herrscht in Deutschland Verunsicherung. Für viele Betroffene ist das Urteil in Hamm daher ein Richterspruch mit Signalwirkung. Sie erhoffen sich ein Stück mehr Rechtssicherheit - und die Möglichkeit, doch noch ihre leiblichen Väter kennenzulernen.

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