David Slater:Der unendliche Prozess um ein Selfie

David Slater: Das Affenselfie von David Slater im "Museum of Selfies" in Kalifornien.

Das Affenselfie von David Slater im "Museum of Selfies" in Kalifornien.

(Foto: AFP)

Der Rechtsstreit um das Foto eines Affen schien mit einem Vergleich entschieden, nun schaltet sich das US-Bundesberufungsgericht ein und will wissen: Wem gehören wirklich die Rechte? Dem Tier? Oder dem Mann, dessen Kamera es benutzt hat?

Von Laura Hertreiter

Eigentlich sollte der Streit längst vorbei sein. Im Herbst hatten sich die Tierschützer, die einen Wildtierfotografen im Namen eines Affen verklagt hatten, und jener Fotograf, den der Prozess an den Rand des Ruins getrieben hatte, dann doch geeinigt. Der Brite und der Schopfmakak, hieß es in dem angestrebten Vergleich, würden sich die Erlöse an den Affenselfies aufteilen. Nun aber hat ein Gericht diese Lösung abgelehnt, das Verfahren geht weiter.

Die Geschichte des Streits begann damit, dass ein Affe 2011 auf der indonesischen Insel Sulawesi in David Slaters Kamera grinste. Nie zuvor hatte man die bedrohte Art so nah, so freundlich gesehen. Das lag vor allem daran, dass der Makak selbst den Auslöser gedrückt hatte, Slater sagt, er habe ihn mit Futter dazu gebracht. Die Fotos gingen um die Welt, mit ihnen juristische und philosophische Fragen. Kann ein Mensch die Rechte an Bildern haben, wenn ein Tier den Auslöser drückt? Wer kriegt die Kohle?

Das Tier, lautet die Antwort der Tierschutzorganisation Peta. Genauer: der Selfie-Affe Naruto. In dessen Namen zog Peta vor Gericht. Vier Jahre lang dauerte das Verfahren, das Slater finanziell so belastete, dass er, wie er der SZ erzählte, gegen Bezahlung Hunde in der Nachbarschaft ausführte. Im September einigten sich die Parteien, dass Peta die Klage zurückziehe und Slater 25 Prozent der Erlöse durch die Selfies für den Erhalt des Lebensraums der Affen spende.

Und jetzt hat also das US-Bundesberufungsgericht den Vergleich abgelehnt, demnächst soll ein Urteil fallen. Denn in dieser Geschichte geht es um mehr als lustige Bilder. Es geht auch um die Frage, ob Organisationen wie Peta überhaupt im Namen eines Tieres vor Gericht ziehen können - kann dann der Bulle den Landwirt verklagen? Der Chihuahua sein Herrchen? Brisante Fragen in Zeiten, in denen der Kampf um Spendengelder auch ein Kampf um Klicks ist.

"Ich wollte nur dem Naturschutz helfen und fotografieren", schrieb David Slater, der Fotograf, am Montag in einer Mail. "Ich kann nicht glauben, dass die ganze Sache sich so hinzieht."

In der Begründung heißt es, dass nur im Namen von Tieren geklagt werden könne, wenn dies ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist. Im Falle des Affen trifft das offenbar nicht zu. Außerdem, heißt es in der Begründung, habe Peta als Vertreter Narutos zwar in den Vergleich eingewilligt - der Schopfmakak jedoch nicht. Damit könnten andere Tierschützer erneut für ihn klagen.

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