Revision eines milden Urteils: Die Eltern der verhungerten Jacqueline aus dem nordhessischen Bromskirchen müssen wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener lebenslang hinter Gitter.
Die Eltern der verhungerten 14 Monate alten Jacqueline aus Nordhessen sind vom Landgericht Gießen zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden. Im ersten Prozess vor dem Landgericht Marburg war die Mutter zu acht Jahren Haft wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener und ihr Ehemann zu drei Jahren und drei Monaten wegen Körperverletzung und fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
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Angeklagte Judith H. und Guido H. vor dem dritten Verhandlungstag im Februar 2009: Tödliche Vernachlässigung. (© Foto: ddp)
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Die Staatsanwaltschaft hatte gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Antrag im September 2008 wegen Rechtsfehlern und Lücken in der Beweiswürdigung statt. Der Prozess wurde daraufhin im Februar 2009 neu aufgerollt.
Jacqueline war am 24. März 2007 verdurstet und verhungert. Bei seinem Tod hatte das Mädchen nur noch sechs Kilogramm gewogen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und Kindesmisshandlung gefordert.
Die Eltern hätten das kleine Mädchen vorsätzlich verhungern und verdursten lassen. Die Verteidigung hatte bei der Mutter auf Totschlag und beim Vater auf fahrlässige Tötung plädiert.
Die Zuschauer im Verhandlungssaal in Gießen nahmen die Entscheidung mit Beifall auf.
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(sueddeutsche.de/AP/dpa/grc)
Studie von UN-Kinderhilfswerk
kann ich mich nur anschließen!
Die Mißhandlung des eigenen Kindes ist so ziemlich das Scheuslichste wessen sich Menschen schuldig machen können.