Im Brandschutt in der Zelle wurden die verschmorten Reste eines Feuerzeugs gefunden. Wie war es dorthin gekommen? Die Staatsanwaltschaft hat unterstellt, der Angeklagte M. habe es beim Durchsuchen des Festgenommenen übersehen, und daraus den Vorwurf der fahrlässigen Tötung abgeleitet. Einen Anhaltspunkt dafür hat der Prozess nicht erbracht.
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Aber am 54. Prozesstag - inzwischen wurde seit 18 Monaten verhandelt - erschien ein Polizeibeamter als Zeuge, der aussagte, er wisse von einem Kollegen, dass der Angeklagte Hans-Ulrich M., nachdem er mitgeholfen hatte, Jalloh in die Zelle zu bugsieren, sein Feuerzeug vermisst habe. M. habe das Feuerzeug üblicherweise zusammen mit seinen Zigaretten in der Brusttasche des Uniformhemdes verwahrt. M. gab auf eindringliche Nachfragen zu, so sei es in der Tat gewesen. Warum er das bisher nie erzählt hatte, versteht niemand. Es ist nicht strafbar, im Handgemenge mit einem renitenten Festgenommenen ein Feuerzeug zu verlieren.
Aber wie soll ein an Händen und Füßen angeketteter Mann mit einem Feuerzeug eine Matratze anzünden, die in einem schwer entflammbaren Kunststoffbezug steckt? Es stellte sich heraus: Das ist kein Problem. "Schwer entflammbar" heißt nicht, dass etwas nicht brennt, wenn man nur lange genug eine Flamme darunter hält. Zumindest ein Loch ist schnell geschmolzen, und die darunterliegende Schaumstofffüllung brennt sogar sehr gut.
Das Gericht ließ probeweise einen Polizeibeamten von Jallohs Statur genau so anketten wie diesen. Es zeigte sich: Er konnte problemlos ein Feuerzeug aus jeder beliebigen Hosentasche oder auch aus der Unterhose ziehen und die Matratze damit ansengen.
Hätte Oury Jalloh gerettet werden können?
Der Angeklagte Hans-Ulrich M. ist also aus dem Schneider; aber wie steht es mit Andreas S., dem Dienstgruppenleiter? Hätte er Jalloh retten können, wenn er nur ein bisschen schneller reagiert und sich auf dem Weg in den Keller mehr beeilt hätte? Man hat die Zeit gestoppt, die einer braucht, um von der Einsatzzentrale im ersten Stock zu den Gewahrsamszellen im Keller zu kommen: 80 Sekunden bei normalem Gehtempo, 53 Sekunden im flotten Schritt, 36 Sekunden im Laufschritt, ohne anzuhalten. Ob man Andreas S. verurteilen kann, hängt davon ab, wie lange es nach Ausbruch des Feuers eine realistische Rettungschance für Oury Jalloh gegeben hat.
Manfred Kleiber, Direktor des Instituts für Gerichtsmedizin in Halle, hat die Leiche Jallohs obduziert. Überraschenderweise, sagt er, fand sich im Blut kein Kohlenmonoxid. Bei 80 Prozent aller Brandopfer ist dieses giftige Gas die Todesursache. Fehle es, sagt Kleiber, dann werte man dies in der Regel als Hinweis darauf, dass der Mensch schon tot war, als das Feuer ausbrach.
Aber bei Jalloh fand der Mediziner auf der Kehlkopfschleimhaut, in den Bronchien und in der Lunge typische Hinweise auf Hitzeeinwirkung. Das, erläutert er, bedeute, Jalloh müsse mehrere Atemzüge lang sehr heiße Luft eingeatmet haben. Das bewirke einen "inhalativen Hitzeschock", einen reflexartigen Tod binnen weniger Sekunden. Dass im Blut kein Kohlenmonoxid und in der Speise- und Luftröhre nur wenige Rußpartikel zu finden waren, lasse die Folgerung zu, dass Jalloh innerhalb einer Minute nach Entstehen des Brandes gestorben sein müsse.
Die Nebenklageanwälte wissen, was das bedeutet: Es bedeutet Freispruch. Sie beantragen die Anhörung eines zweiten Sachverständigen. Kleiber ist ein älterer Herr, vielleicht ist er nicht auf dem neuesten Stand der Wissenschaft? Man beauftragt den Freiburger Gerichtsmediziner Michael Bohnert, einen Spezialisten für Todesfälle durch Brandeinwirkung.
Aber auch er sagt: Jalloh muss sehr schnell gestorben sein, wahrscheinlich binnen zwei Minuten nach Ausbruch des Feuers. 90 Sekunden hat es aber schon gedauert, bis der Rauchmelder Alarm auslöste. Das heißt: Der Angeklagte Andreas S. hätte so schnell laufen können, wie er wollte - er wäre immer zu spät gekommen.
Das ist der Stand der Dinge am letzten Dienstag, als das Gericht den für das Plädoyer des Staatsanwalts vorgesehenen Termin platzen lässt. Man muss kein Hellseher sein, um zu wissen, um was es in dem so kurzfristig anberaumten "Rechtsgespräch" ging: Der Vorsitzende Richter hat angeregt, das Verfahren durch eine Einstellung wegen geringer Schuld ohne Urteil zu erledigen.
Das hätte, aus Sicht des Gerichts, einige Vorteile: Man könnte einen Freispruch vermeiden, der in der Öffentlichkeit vielleicht auf Proteste stoßen würde. Man müsste auch keine Revision und damit eine mühselige Neuauflage des Verfahrens riskieren. Und man könnte durch eine mit der Einstellung verknüpfte Geldauflage auch die Angehörigen des Toten ruhigstellen und so zumindest vordergründig für eine Art Rechtsfrieden sorgen. Aber daraus wird nichts. Die Angehörigen von Oury Jalloh sind mit dieser Verfahrensweise nicht einverstanden.
An diesem Montag soll der Prozess nun endlich zu Ende gehen. Es ist kaum vorstellbar, dass das Urteil anders als Freispruch lautet. Draußen vor dem Gerichtsgebäude werden ziemlich viele Demonstranten stehen und rufen: "Oury Jalloh - das war Mord."
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(SZ vom 08.12.2008/beu)
Kapitalabzug aus Südeuropa
Leider haben Sie immer noch nicht verstanden, bzw. wollen nicht verstehen, bzw. verdrängen die Tatsachen.
Nicht die Ausländer haben ein Problem mit den DDR-lern, sondern die DDR-ler haben ein Problem mit den Ausländern! So schwer zu verstehen? Wenn ich jetzt ähnlich gelagerte Fälle aus meinen 13 Jahren DDR-Aufenthalt hier veröffentliche, meint ein anderer Kommentator, zumindest nehme ich an, das Sie nicht unter zwei Nick-Names schreiben, dass er hier im Kummerkasten gelandet wäre. Ca. 2 Dutzend Mordanschläge habe ich überlebt, dank meiner guten Karateausbildung. Andere hatten weniger Glück und sehen das Gras von unten wachsen. Zitate von Jugendlichen: Du Wessischwein, wir werden schon noch dafür sorgen, dass du eines Tages im Straßengraben liegst. Mehr möchte ich wegen der Zensur nicht schreiben.
Sie werden von mir keinen einzigen Kommentar finden, dass ich den Frustrierten, von Neid besessenen DDR-lern einen Vorwurf mache. Aber der Justiz, die sämtliche Übergriffe bagatellisierte und mich sogar noch dafür verurteilte, weil ich mich nicht abmurksen lassen wollte. Diese Polizisten, Staatsanwälte und Richter haben in einem Gerichtssaal nichts verloren!! Die gehören in eine geschlossene Anstalt. Die Jungs auf der Strasse wollen halt auch mal a bissl abfackeln, wie ihre Vorbilder!!
uiuiui.... Sie wollen also die Mauer wieder.
Na denn sollten wir glaube ich nicht weiter diskutieren. Ich glaube auf diesem Niveau werden wir nicht auf einen Nenner kommen!
Sie werfen der Polizei und Justiz im Osten Diskriminierung von Westlern vor und fällen damit Pauschalurteile gegen alle Ostler? Das ist doch wohl in etwas das Gleiche, was Sie "denen" vorwerfen...
Ein Fall aus der Praxis, hab ja genügend Auswahl: Ich konnte mehreren Personen einen Meineid nachweisen und erstattete Anzeige. Die Chemnitzer Sta.schaft stellte mit der Begründung das Strafverfahren ein, dass ich den Meineidschwörern erst mal nachweisen müsste, dass diese sich dessen bewusst waren, dass sie mich durch einen Meineid strafrechtlich belasten.
Was solls, da hilft nur ne Mauer, 5 m höher als die alte.
"Ein Richter kann nicht nach Gefühl entscheiden, sondern er muss die Zeugenaussagen und die anderen Ermittlungsergebnisse (auch wenn sie falsch oder ungenügend sind) in seine Entscheidung einbeziehen."
Genau das meine ich! Wie gesagt, ich will nicht dass da jemand geschont wird, wenn er Unrecht begangen hat!
Was mich wundert ist, warum die Presse schreiben kann, dass die Aussagen erlogen sind!? Diese Frage meine ich nicht rhetorisch, sondern ernst. Gibt es Beweise (!!) für andere Darstellungen und dass die Aussagen nicht korrekt sind? Waren die Polizisten bei den Aussagen nicht vereidigt und kann man dann wenn solche Beweise vorlägen die Beamten, welche falsche Aussagen unter Eid gemacht haben, nicht ihrerseits anklagen!?
Wenn es tatsächlich Beweise und Belege für die Unwahrheit der Aussagen gibt, wieso kommen die in einer solchen Verhandlung nicht auf den Tisch, wenn doch selbst der Richter an den Aussagen zweifelt? Solange es keine Beweise gibt, kann ein Gericht nicht anders handeln!
Wenn all das jedoch zutrifft, dann stimme ich Ihnen zu, dann sollten diese Beamten in Deutschland keinen Dienst mehr tun, sondern auf die andere Seite der Gitter wandern.
In unserer Tageszeitung war der Bericht etwas ausführlicher. Das Gericht war bemüht, die Wahrheit zu finden, dies blieb jedoch ohne Erfolg, da 63 Zeugen, die meisten Polizisten gelogen oder geschwiegen haben. Der Richter war daher in seiner Begründung nicht zuimperlich, er nannte dieses Urteil auch kein Urtei, sondern ein Ende des Verfahrens und er hoffe, dass er so etwas nie mehr erleben müsse. Bei den Freisprüchen berief er sich darauf, nicht irgendetwas herausgefunden zu haben. Es habe vielmehr an der Schlamperei und Unfähigkeit während der Ermittlungen gelegen und am Mauern und Lügen der Polizisten als Zeugen im Prozess. Alle Beamten die hier gelogen haben, sind eigentlich Beamte die in diesem Land nichts mehr zu suchen haben.
Also in diesem Fall kann die Justiz nichts dafür. Es liegt allein daran, dass aus falscher Kollegschaft oder auch aus Angst vor Üebrgriffen anderer Kollegen, hier absichtlich der wahre Sachverhalt vertuscht wurde. Ein Richter kann nicht nach Gefühl entscheiden, sondern er muss die Zeugenaussagen und die anderen Ermittlungsergebnisse (auch wenn sie falsch oder ungenügend sind) in seine Entscheidung einbeziehen.
Aber Hut ab vor dem Richter, solche bräuchte man mal öfters.
Danke Bimbala für diesen tollen Kommentar.
Paging