Ein Kommentar von Heribert Prantl

Der Prozess um Marco W. zieht sich bereits über ein halbes Jahr hin. Damit seine Untersuchungshaft nicht zur unzulässigen Überhaft wird, muss der junge Deutsche freigelassen werden.

In diesem Fall lügt das Sprichwort. Nein, im Fall Marco wird nicht und ist nicht gut, was lange währt. Die Untersuchungshaft des erst 17-jährigen Deutschen dauert nun schon über ein halbes Jahr. Sie sprengt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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Marco W.: Seine Anwälte fordern ein Ende der Untersuchungshaft. (© Foto: dpa)

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Seit dem 12. April sitzt Marco, der in den Ferien in Antalya eine 13-jährige Engländerin vergewaltigt haben soll, in einem türkischen Gefängnis. Sicherlich: Der Vorwurf wiegt schwer.

Wenn aber ein Beschuldigter, zumal ein so junger, so lange in U-Haft sitzt, ohne dass seine Sache vorangeht; wenn das Gericht nicht alles tut, um die Verhandlung voranzubrigen; wenn sich der Prozess verschleppt und die U-Haft dadurch zur vorweggenommenen Strafhaft wird, obwohl ja die Schuld des Beschuldigten mitnichten feststeht - dann widerspricht die Dauer der U-Haft den Grundsätzen der Beschleunigung und des fairen Verfahrens. Aus einer zulässigen U-Haft wird dann eine unzulässige Überhaft.

Recht muss Recht bleiben

Es ist, auch in dieser Zeitung, vor Monaten darauf hingewiesen worden, dass die rechtliche Behandlung des Falles in der Türkei sich von der Behandlung eines gleichgelagerten Falles in Deutschland nicht wesentlich unterscheidet.

Nach über sechs Monaten Haft greifen aber neue Gesichtspunkte. Länger darf eine U-Haft nur bei besonderem Umfang der Ermittlungen oder bei einem anderen sehr wichtigen Grund dauern.

Die Oberlandesgerichte, die das hierzulande prüfen, sind zu Recht streng, und der Europäische Gerichtshof ist noch strenger. Ein triftiger Grund für überlange Haft ist nicht dargetan worden.

Wenn Marcos U-Haft nun aufzuheben ist, dann nicht, weil Gnade vor Recht geht, sondern weil Recht Recht bleiben muss.

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(SZ vom 24.10.2007)