Der Prozess um Marco W. zieht sich bereits über ein halbes Jahr hin. Damit seine Untersuchungshaft nicht zur unzulässigen Überhaft wird, muss der junge Deutsche freigelassen werden.
In diesem Fall lügt das Sprichwort. Nein, im Fall Marco wird nicht und ist nicht gut, was lange währt. Die Untersuchungshaft des erst 17-jährigen Deutschen dauert nun schon über ein halbes Jahr. Sie sprengt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
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Marco W.: Seine Anwälte fordern ein Ende der Untersuchungshaft. (© Foto: dpa)
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Seit dem 12. April sitzt Marco, der in den Ferien in Antalya eine 13-jährige Engländerin vergewaltigt haben soll, in einem türkischen Gefängnis. Sicherlich: Der Vorwurf wiegt schwer.
Wenn aber ein Beschuldigter, zumal ein so junger, so lange in U-Haft sitzt, ohne dass seine Sache vorangeht; wenn das Gericht nicht alles tut, um die Verhandlung voranzubrigen; wenn sich der Prozess verschleppt und die U-Haft dadurch zur vorweggenommenen Strafhaft wird, obwohl ja die Schuld des Beschuldigten mitnichten feststeht - dann widerspricht die Dauer der U-Haft den Grundsätzen der Beschleunigung und des fairen Verfahrens. Aus einer zulässigen U-Haft wird dann eine unzulässige Überhaft.
Recht muss Recht bleiben
Es ist, auch in dieser Zeitung, vor Monaten darauf hingewiesen worden, dass die rechtliche Behandlung des Falles in der Türkei sich von der Behandlung eines gleichgelagerten Falles in Deutschland nicht wesentlich unterscheidet.
Nach über sechs Monaten Haft greifen aber neue Gesichtspunkte. Länger darf eine U-Haft nur bei besonderem Umfang der Ermittlungen oder bei einem anderen sehr wichtigen Grund dauern.
Die Oberlandesgerichte, die das hierzulande prüfen, sind zu Recht streng, und der Europäische Gerichtshof ist noch strenger. Ein triftiger Grund für überlange Haft ist nicht dargetan worden.
Wenn Marcos U-Haft nun aufzuheben ist, dann nicht, weil Gnade vor Recht geht, sondern weil Recht Recht bleiben muss.
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(SZ vom 24.10.2007)
FKK-Slackliner Alexander Schulz
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Bei wirklich allem Respekt gegenüber den juristischen Fachkenntnissen von Heribert Prantl: hierzulande kann man wegen Bestechung der KFZ-Zulassungsstelle & wegen Fluchtgefahr (angesichts nichtdeutscher Staatsbürgerschaft, obwohl der Lebensmittelpunkt sich hier befindet) lockere 9 Monate in U-Haft verbringen, ohne dabei mit Sachverhalten zu tun zu haben wie möglichem sexuellen Missbrauch Minderjähriger sowie Verhörprotokollen, die erst aus England geschickt, übersetzt & beglaubigt werden müssen (während mancher Steuerhinterzieher wiederum überhaupt nicht einsitzt). Insofern gibt es auch hierzulande keine Garantie für Verhältnismäßigkeit.
Herr Prantl sollte, statt auf den populistisch bequemen, aber juristisch eben nicht einwandfreien Freiheit für Marco-Zug aufzuspringen, gerade angesichts seiner Kenntnisse lieber sachlich vorschlagen, was denn konkret zu tun wäre, um das Verfahren zu beschleunigen, statt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Schuldfrage einfach mal außer Acht zu lassen.
Alternativ kann er sich auch ausmalen, welche Möglichkeiten für derart beschleunigt-unbürokratische Gerichtsverfahren hierzulande existierten, falls ein Türke wegen möglichem sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Engländerin angeklagt wäre, die sich wiederum permanent im Ausland befindet, während die türkische Presse und türkische Politiker versuchten, Druck zu machen, dass der Junge frei gelassen werden muss.
Oder wäre es vielleicht ein Stück erstrebenswerte Rechtskultur, derart heikle Verfahren mit schnellen juristischen Deals nach Hartzscher Prägung abzuschließen? Diese hinterlassen doch sonst den so schalen Geschmack im Volksempfinden
Marco W. muß für Fehler leiden:
1. Die seinerzeitge Einmischung des deutschen Außenministers hat die türkische Justiz vergrätzt, zurecht. Auch wir würden uns eine Einmischung von türkischer Seite in unsere Rechtsprechung verbieten.
2. Offenbar hat Marco nur deutsche Anwälte. Diese läßt die türkishe Justiz immer wieder "auflaufen". Türkische Anwälte könnten mit "türkischen" Waffen kämpfen.
Fazit: In Rome lets do as the Romans do.
Dafür aber jetzt leider zu spät
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@ wurzelmax
Die Ausführungen Ihres Beobachters erscheinen mir auf Anhieb sehr plausibel:
""Früher bin ich auch am Rechtssystem in diesem Land verzweifelt, doch dann habe ich es nach und nach gelernt, nach diesen Spielregeln zu spielen", sagt er. Und eine der wichtigsten Regeln heißt: Zurückschießen.
"Marcos Anwälte hätten gleich gegen Charlottes Mutter klagen müssen, weil sie dem Kind gestattet hat, Alkohol zu trinken", sagt Schröder. Alkoholgenuss einer 13jährigen, Verletzung der Aufsichtspflicht durch eine Mutter, "das sind Dinge, die die Volksseele in diesem Land zum Kochen bringen".
Woher zitieren Sie diese?
Demnach müssten die Rechtsanwälte Marcos solche Klagen wenigstens jetzt sofort einreichen. Wie könnte man sie umgehend dazu bewegen?
Es ist eine tolle Vorstellung, dass in der Türkei ein Anklagevertreter bei einem Haftprüfungstermin üblicherweise lügen kann, ohne dass dies unmittelbar durch das Gericht verfolgt würde!
Paging