Zuvor hatten die Anwälte noch einen Befangenheitsantrag gestellt. Doch dann hat der Vorsitzende Richter in Antalya überraschend selbst um seine Entbindung von dem Prozess gebeten.
Sieben Monate sitzt der deutsche Schüler Marco W. nun im türkischen Antalya in Untersuchungshaft, sechsmal schon wurde das Verfahren vertagt, bislang lag nicht einmal die Aussage der Klägerin vor. Jetzt aber kommt vielleicht Bewegung in die Sache.
(© Foto: dpa)
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Marcos deutscher Anwalt Michael Nagel bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur ddp in Hannover Medienberichte, wonach der Vorsitzende Richter in Antalya um seine Entbindung von dem Prozess gebeten habe. Abdullah Yildiz hat offenbar beim übergeordneten Gericht beantragt, das Verfahren abzugeben.
Ein neuer Richter wäre ganz im Sinne der Verteidiger Marcos: Sie hatten einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt, nachdem dieses den Prozess Ende Oktober erneut vertagt hatte, ohne Marco auf freien Fuß zu setzen.
Gleichzeitig kündigten die Anwälte des 17-Jährigen eine Haftbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Sie halten eine weitere Verschleppung der Untersuchungshaft für inakzeptabel. Unabhängig von der Schuldfrage müsse die "unerträgliche Haftsituation'' des Jungen ein Ende haben. Der nächste Verhandlungstermin in Antalya ist am 20. November.
Die Anwälte hoffen bis dahin auf eine einstweilige Empfehlung des Europäischen Gerichtshofs, die Marco für den Rest der Verhandlung auf freien Fuß setzen würde. Die Türkei hat sich verpflichtet, Urteile und Empfehlungen aus Straßburg umzusetzen. Bislang hatten die Richter in Antalya Marco die Freilassung stets verweigert, zuletzt am vergangenen Dienstag. Als Gründe führen sie die Schwere der Vorwürfe und eine angebliche Fluchtgefahr an.
Dem Schüler aus Uelzen in Niedersachsen wird sexueller Missbrauch einer minderjährigen Britin vorgeworfen. Marco war am 12. April im Badeort Side bei Antalya festgenommen worden. Angezeigt hatte ihn die Mutter der 13-jährigen Charlotte, die Marco in Side kennengelernt hatte.
Marco sagt bis heute, es habe sich um einen Urlaubsflirt gehandelt, bei dem es zu Zärtlichkeiten im Einvernehmen gekommen sei, der türkische Anwalt der Britin spricht von Vergewaltigung. Bis heute ist das Mädchen nicht vor Gericht in Antalya erschienen, stattdessen machte sie eine Videoaussage bei der britischen Polizei, die derzeit ins Türkische übersetzt wird.
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(SZ vom 09.11.07)
Studie zur Beliebtheit der Deutschen
vergleichbar, weil dieser Minderjährige unter Erwachsenenstrafrechtsbedingungen seit 7 Monaten in U-Haft einsitzt, weil seine Verhandlung nicht vor einem Jugendgericht stattfindet, weil er nicht nach einem Jugendstrafrecht, sondern dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden soll und weil ihm kein Jugendgerichtshelfer zur Seite steht.
-Wie es aussieht, hat man bei der Reform des türk. Strafrechts "vergessen", dass Minderjährige anderes als Erwachsene zu beurteilen sind und deshalb existiert dort auch kein Jugendstrafrecht. Wie kann man dann behaupte, das türkische sei angelehnt an das deutsche Recht? Das ist doch haarsträubend, wenn das immer wieder so von deutschen Juristen!!!! gesagt wird. - Fakt ist: der Junge ist minderjährig und das, was mit ihm gemacht wird, ist eine Misshandlung eines Minderjährigen und lt. deutschem Kinder-und Jugendhilfegesetz strafbar. -M.E. macht sie die deutsche Politik strafbar, wenn sie NICHT mit aller Nachdrücklichkeit eingreift.
Teil 1
fmc schrieb :"Er schrieb, dass eine "politische Lösung" dieses strafrechtlichen Problems den Rechtsstaat konterkarieren, d.h. aushöhlen würde, womit er Recht hat."
- Machen wir uns doch nichts vor: das Ganze IST eine politische Sache -das Strafrechliche ist nur vorgeschoben und der Junge fungiert als Prellbock. Das Strafrechtliche hätte doch schon längst gelöst werden können: in einer Atmosphäre des sich- Respektierens und einander-Vertrauens hätte der Junge in seiner Heimat seinen Prozess schon lang hinter sich. Man muss doch da gar nicht um den heißen Brei herumreden und so tun, als ob das mit dem Strafrechtlichen schon alles seine Richtigkeit hätte.
vergleichbar, weil dieser Minderjährige unter Erwachsenenstrafrechtsbedingungen seit 7 Monaten in U-Haft einsitzt, weil seine Verhandlung nicht vor einem Jugendgericht stattfindet, weil er nicht nach einem Jugendstrafrecht verurteilt werden soll, weil ihm kein Jugendgerichtshelfer zur Seite steht.
-Wie es aussieht, hat man bei der Reform des türk. Strafrechts "vergessen", dass Minderjährige anderes als Erwachsene zu beurteilen sind und deshalb existiert dort auch kein Jugendstrafrecht.
Aber es ist selbstverständlich, dass unsere Diplomaten gegenüber ihren türkischen Kollegen ihr Missfallen über die Machenschaften dieses Gerichtes einmal nachdrücklich betonen.
Das muss nicht öffentlich sein. Es gehört sich einfach, dass man einen Staatsbürger nicht hängen lässt, wenn er der Willkür einer fremden Justiz ausgeliefert ist.
Bei dem Angler im Iran und den Geiseln im Irak war man da nicht so zimperlich, und auch gegen das Unrechtsurteil der Libyschen Gerichtsbarkeit ist man im Fall der bulgarischen Krankenschwestern tätig geworden, obwohl das nicht einmal Landsleute waren.
fürmehrcourage! schrieb:
"Er schrieb, dass eine "politische Lösung" dieses strafrechtlichen Problems den Rechtsstaat konterkarieren, d.h. aushöhlen würde, womit er Recht hat.
Dies war übrigens eine Kritik an alle, die hier eine politische Lösung von Steinmeier, Merkel & Co fordern."
Mal von dem vollkommen absurden Gedanken abgesehen, die Türkei als Rechtsstaat zu bezeichnen (dazu hat sich Olli Rehn vorgestern ja recht ausführlich geäußert) hat schon Cicero gewusst, dass das äußerste Recht das äußerste Unrecht ist.
Er meinte damit, dass eine strikt buchstabengetreue Anwendung eines Gesetzes mehr Unrecht produziert als gar kein Gesetz.
Falls ähnlichkeiten mit dem Fall Marco entdecken sollten - es ist mir auf so gegangen.
Deswegen sind deutschen Richter auch angewiesen in jedem Fall einen Einzelfall zu sehen.
Deswegen wäre ein Eingreifen eurer Kasperletruppe auch kein Aushöhlen des Rechtsstaates sondern im Gegenteil eine Stärkung.
Paging