Nach einem ausgeklügelten Fütterungsplan päppelten Lea-Sophies Eltern die Haustiere. Ihre fünfjährige Tochter ließen sie verhungern. Nun soll das Urteil fallen.
Erst wird Stefan T. in den Gerichtssaal geführt, dann Nicole G. Beide tragen Handschellen. Um zu ihrem Platz zu gelangen, muss sie hinter seinem Stuhl hergehen. Sie spricht ihn nicht an, an keinem der Verhandlungstage. Wenn das Gericht mal eine kurze Pause macht, dürfen Stefan T. und Nicole G. im Raum bleiben. Aber auch ohne die Verteidiger, die sonst zwischen ihnen sitzen, finden sie nicht zueinander. Stefan T. und Nicole G. starren vor sich auf den Boden. Ihre Gesichter würde man leichenblass nennen, wenn man nicht wüsste, was für ein Fall hier verhandelt wird.
Lea-Sophies Grabstein auf dem Waldfriedhof in Schwerin (© Foto: dpa)
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Stefan T. und Nicole G. haben ihre fünfjährige Tochter Lea-Sophie verhungern lassen. Am Mittwoch will das Schweriner Landgericht das Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft erkennt in der Tat Grausamkeit und spricht von Mord. Sie fordert je 13 Jahre Haft gegen Vater und Mutter. Die Verteidigung plädiert auf Totschlag, der mit je acht Jahren Haft bestraft werden soll.
Auf den ersten Blick erfüllen Stefan T., 26, und Nicole G., 24, das Klischee der sozial Schwachen, die ihr Kind so lange vernachlässigen, bis es stirbt. In den beruflichen Biographien finden sich einige Brüche, vor ihrer Verhaftung lebten beide von Hartz IV und wohnten in einem Plattenbau. Stefan T. und Nicole G. stammen jedoch nicht aus zerrütteten Elternhäusern und sind nach Auskunft von Gutachtern "normintelligent". Große finanzielle Not litt das Paar nicht, Nicole G.s Eltern zeigten sich großzügig. Nicole G. hielt die Wohnung in Ordnung. Nach einem ausgeklügelten Fütterungsplan päppelte man die Haustiere. Dennoch ließ das Paar seine Tochter sterben. Warum?
Stefan T. und Nicole G. haben sich nicht zufällig kennengelernt, um sich dann romantisch ineinander zu verlieben. Sie wurden einander von den jeweiligen Eltern zugeführt, die sich aus der Gartenkolonie kannten. Im ersten gemeinsamen Urlaub zeugten T. und G. Lea-Sophie. Um das Paar zu entlasten, wuchs das Mädchen bei Nicole G.s Eltern auf; Lea-Sophie nannte sie "Mama" und "Papa". Dass Stefan T. und Nicole G. ihre Tochter dann doch zu sich holen konnten, war nicht Ergebnis eines ruhigen, offenen Gesprächs. Sie dehnten die Zeit, in der sie Lea-Sophie betreuten, einfach so lange aus, bis sie ganz bei ihnen blieb. Der Streit zwischen Eltern und Großeltern darüber, wie man mit Lea-Sophie umgehen sollte, ging jedoch weiter.
Es gibt Hinweise darauf, dass das Paar mit Pflege und Erziehung des Mädchens überfordert war. Stefan T. und Nicole G. meldeten es aus der Kindertagesstätte ab und stellten es nicht - wie vorgeschrieben - Kinderärzten vor. Dennoch gehen Staatsanwaltschaft und Verteidigung davon aus, dass die Kleinfamilie bis zum 30. September 2007 einigermaßen funktioniert hat. Dann kam Justin zur Welt. Das zweite Kind brachte die wacklige Partnerschaft von Stefan T. und Nicole G. schnell zum Einsturz; Lea-Sophie wurde zum Opfer der Fehlkonstruktion.
Als Justin nach Hause kam, machte Lea-Sophie plötzlich viel mehr Probleme als zuvor. Laut Darstellung ihrer Eltern bockte sie, wollte nicht mehr essen. T. und G. schoben das "Problem" weg. Weil es auf die Dauer anstrengt, eine glückliche Familie darzustellen, schotteten sich T. und G. von ihrer Umgebung ab. Das Paar sagte sich von Freunden und Bekannten los, selbst Nicole G.s Eltern verwehrte es den Zugang zu Wohnung und Kindern. Als Norbert G., Nicoles Adoptivvater, zum Jugendamt ging, empfand das bedrängte Paar dies als Vertrauensbruch. Es igelte sich noch mehr ein. Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind sich darin einig, dass Norbert G. mit dem ständigen Druck, den er auf Stefan T. und Nicole G. ausübte, die Lage zugespitzt hat.
"Er hat sie in die Isolierung getrieben", sagte Staatsanwalt Jörg Seifert in seinem Plädoyer. Norbert G. habe die Wohnung von Stefan T. und Nicole G. "bedrohlich belagert", sagte Verteidiger Matthias Macht. Als Norbert G. dann sogar wegen Lea-Sophie im Jugendamt vorstellig geworden sei, hätten Stefan T. und Nicole G. dies als Vertrauensbruch werten müssen, sagte Macht.
Zwischen dem 30. September 2007, dem Geburtstag ihres Bruders, und dem 20. November 2007, ihrem Todestag, muss Lea-Sophie von etwa zwölf auf 7,3 Kilo abgemagert sein. Die Berechnungen der Mediziner legen den Schluss nahe, dass sie in dieser Zeit zwar getrunken, aber gar nichts gegessen hat. Weil Lea-Sophie in Ohnmacht fiel, riefen ihre Eltern dann doch den Notarzt.
Noch am selben Tag, gegen 23 Uhr, starb das völlig entkräftete Mädchen, dessen Körper mit Geschwüren übersät war. "Die Eltern haben ihre Tochter bei lebendigem Leibe im Nebenzimmer verfaulen lassen", sagte Staatsanwalt Seifert. Nicole G. wurde bei ihrem Schlusswort von Weinkrämpfen geschüttelt. Sie wünsche sich nur eines, schluchzte sie: Die Zeit zurückdrehen zu können. Stefan T. schloss sich ihren Worten an.
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(SZ vom 16.07.2008/ imm)
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Danke schön, und das mit dem Ort ist kein Problem, im Gegenteil es macht ja schon die Unterschiede nochmal deutlich zwischen den Ämtern.
Grüße, StuttgarterEngel
vielen Dank (ich wollte Sie auch nicht nach dem Ort ausforschen). Von Ihrer "Sorte" sollte es offensichtlich viel viel mehr geben! Das ist gesunder Menschenverstand, das ist engagiert und das ist es, was ich auch hoffte zu lesen. Es grüsst dankend Donata
Trotz meines Nickname ist der Landkreis Rheinland-Pfalz.
Wenn mir immer wieder Gründe genannt werden, dass das Kind "nicht da" ist habe ich die Möglichkeit meine "Vorgesetzte" beim Jugendamt zu informieren (in Rheinland-Pfalz werden die verschiedenen Arten der Familienhilfe zum Teil von pädogogischen "Subunternehmen" ausgeübt, da die Jugendämter auch dort dünn mit Personal ausgestattet sind)., diese bestimmt das weitere Vorgehen, ich darf mich natürlich nicht scheuen den Verdacht der Kindeswohlgefährdung auszusprechen.
Allerdings kann das in dieser Form eher nicht passieren, da ich, wenn ich einmal in einer Familie war, ich dort zu Beginn einer Maßnahme jeden Tag bin und da sind diese "Ausreden" nicht haltbar. Sollten die Eltern die Termine nicht einhalten oder nicht öffnen, hilft nur das ständige "Auf-der-Matte-stehen" und sich bei Nachbarn erkundigen.
Rechtlich haben die Jugenämter die Möglichkeit erstmal mit der Polizei anzurücken, wenn der Zugang zur Wohnung verwehrt wird und ich den Eindruck habe es besteht körperliche Gefahr für das Kind. Und im Zweifesfall habe ich keine Scheu dies auch so anzugeben. Geht dann mit mir heim, wenn es nicht so ist. Aber lieber einmal zuviel die den Familienrichter und die Polizei behelligt als einmal zu wenig.
Wäre ich in diesem Fall ständig abgespeist worden, hätte ich alle diese Möglichkeiten ausgeschöpft, denn mann kann davon ausgehen dass etwas "oberfaul" ist, wenn ein Kleinkind ständig nicht da ist oder schläft, oder wie auch immer.
Danke. Das ist eine ganz wunderbare Antwort. Ich bin froh, von Ihnen als Familienhelferin so etwas lesen zu dürfen. Ich bin sehr erfreut. Landkreis dürfte dann wohl dem Nick nach Stuttgart oder Baden Württemberg sein. Darf ich Sie etwas fragen: wenn Ihnen der Augenschein verwehrt wird oder eben wie bei Lea-Sophie immer wieder Gründe dafür benannt werden, dass das Kind nun halt nicht "da ist": haben Sie rechtliche Mittel, die schnell erreichbar sind, um sich eben den "Augenschein" zu verschaffen? Es grüsst und dankt herzlich Donata
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