Prozess um den Tod dreier Lübecker Realschüler:Türkisches Gericht verurteilt Alkohol-Panscher zu jahrelanger Haft

Drei deutsche Jugendliche waren 2009 gestorben, nachdem sie im Türkei-Urlaub mit Methanol verunreinigten Wodka konsumiert hatten. Mehrere Alkohol-Panscher standen deswegen in Antalya vor Gericht und wurden jetzt verurteilt: Zwei Männer müssen für 61 Jahre ins Gefängnis.

Ein Gericht im südtürkischen Antalya hat zwei Alkohol-Panscher wegen des Todes von drei Deutschen im Jahr 2009 zu jeweils 61 Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Zwei weitere Angeklagte erhielten jeweils fünf Jahre Haft. Acht Angeklagte wurden nach fast zweijähriger Verfahrensdauer freigesprochen.

Prozess um den Tod dreier Lübecker Realschüler: Auch Angehörige der getöteten Jugendlichen aus Deutschland waren bei der Urteilsverkündung in Antalya anwesend: Lars Reca (rechts), der Vater des Schülers Rafael Reca, zusammen mit Anwalt Frank-Eckhard Brand (Mitte) bei einem Interview.

Auch Angehörige der getöteten Jugendlichen aus Deutschland waren bei der Urteilsverkündung in Antalya anwesend: Lars Reca (rechts), der Vater des Schülers Rafael Reca, zusammen mit Anwalt Frank-Eckhard Brand (Mitte) bei einem Interview.

(Foto: AFP)

Im Ferienort Kemer bei Antalya hatten im März 2009 Schüler einer Lübecker Berufsschule Alkohol getrunken, der hochgiftiges Methanol enthielt. Ein damals 21-Jähriger starb noch im Hotel an einer Vergiftung, ein 17-Jähriger und ein 19-Jähriger kamen einige Tage später in der Lübecker Uniklinik ums Leben, nachdem sie eine Woche im Koma gelegen hatten. Vier weitere Schüler mussten mit Vergiftungserscheinungen im Krankenhaus behandelt werden.

Gemeinsam mit ihren Klassenkameraden hatten die Schüler das Anatolia Beach Hotel in Kemer bei Antalya besucht. Dort kauften sie unwissentlich illegal hergestellten Wodka, der hohe Anteile des giftigen Stoffes Methanol enthielt. Auch im Jahre 2005 hatte es bereits einen ähnlichen Fall gegeben, bei dem 22 Menschen zu Tode kamen, nachdem sie gepanschten Raki getrunken hatten.

Die beiden Brüder Cengiz und Halil E. - letzterer stand als Hauptangeklagter vor Gericht - wurden jetzt wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Durch die Bereitstellung von gepanschtem Alkohol werden sie für den Tod der drei Deutschen und die Vergiftung der vier anderen Opfer verantwortlich gemacht. Die beiden Getränkehändler seien schon früher wegen Handels mit illegalem Alkohol in Konflikt mit den türkischen Gesetzen gekommen. Ihre Firma habe die für den Handel nötige Lizenz verloren. Darauf hätten sie sich im Namen ihrer Ehefrauen eine neue Genehmigung besorgt.

Das Urteil in dem Prozess hatte sich wegen Behördenpannen mehrfach verzögert. So war ein Hauptangeklagter nicht vorgeführt worden, da seine Vorladung an die falsche Haftanstalt ging.

Anwalt Hakan Evcin, der einen mitangeklagten Hotelangestellten in dem Prozess verteidigte, sagte, er sei mit dem Urteil nicht zufrieden. Die Anwälte der Verurteilten wollen in Revision gehen, der Prozess werde vor dem obersten Berufungsgericht in Ankara landen. Das dortige Verfahren dürfte mehrere Jahre dauern.

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