Prozess nach Wallraff-Recherchen:Gericht spricht Brotfabrikanten frei

Weiterer Rückschlag für Günter Wallraff: Der Brotfabrikant, der nach den Recherchen des Enthüllungsjournalisten vor Gericht kam, ist freigesprochen worden. Wallraff habe die Zustände "überzeichnet", urteilte der Richter.

Zerfetzte Schutzhandschuhe und hoher Druck der Geschäftsführung: In einer Großbäckerei im Hunsrück sollen sich Angestellte deshalb immer wieder an heißen Blechen verbrannt haben. So schilderte es zumindest der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff, der 2008 inkognito in dem Betrieb arbeitete. Seine Recherchen führten zwei Jahre später zur Anklage des Brotfabrikanten - ein Gericht sprach den ehemaligen Geschäftsführer jetzt jedoch frei.

Günter Wallraff

Enthüllungsjournalist Günter Wallraff recherchierte verdeckt in einer Großbäckerei und zog sich Verbrennungen zu. Das könne aber nicht dem Fabrikanten angelastet werden, urteilte ein Gericht.

(Foto: ddp)

Dem Angeklagten sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er für Verbrennungen seiner Mitarbeiter die Verantwortung trage, entschied das Amtsgericht Bad Kreuznach. "Wie es zu den Verletzungen gekommen ist, das weiß der liebe Gott, ich kann da nur spekulieren", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Auch Wallraff, der im Prozess als Zeuge ausgesagt hatte, habe nicht sicher dokumentieren können, wie es zu seinen Verbrennungen gekommen sei, sagte der Richter.

Vor Gericht hätte Wallraff die Vorfälle "ein wenig anders" dargestellt als in seinem Bericht, merkte der Vorsitzende an. Sicherlich lebe der Journalist davon, Vorfälle pointiert und überzeichnet darzustellen. Doch vor Gericht müssten diese Aussagen eben kritischer geprüft werden.

Zwar habe es "sicherlich diverse Dinge" in dem Betrieb zu beanstanden gegeben. Doch auch Betriebsrat und Gewerbeaufsicht hätten in ihren Mängellisten die von der Staatsanwaltschaft als Ursache für die Verletzungen angeführten Gründe nicht erwähnt, heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Zudem seien die Vorfälle weder Schichtleitern noch Ärzten gemeldet worden.

Eine Frage der Glaubwürdigkeit

Wallraff hatte berichtet, er habe sich bei der Arbeit in dem Betrieb unter anderem am Kinn und an den Unterarmen verbrannt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Fabrikanten 4000 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstößen gegen den Arbeitsschutz gefordert.

Die Verteidigung des früheren Geschäftsführers kritisierte die Staatsanwaltschaft für ihre unzureichende Anklage. Die Aussagen Wallraffs seien nicht kritisch genug geprüft worden, vielmehr habe sie sich dem Druck der Öffentlichkeit gebeugt. "In ganz Deutschland wäre so ein Verfahren längst eingestellt worden", sagte der Verteidiger. Der Freispruch seines Mandanten beantworte "die Frage um die Glaubwürdigkeit Wallraffs".

Daran hatte zuletzt auch ein ehemaliger Mitarbeiter Wallraffs gerüttelt, der ihm unter anderem Solzialleistungsbetrug vorwirft. Deswegen, und wegen angeblicher Steuerhinterziehung und Prozessbetrug, ermittelt nun die Kölner Staatsanwaltschaft in drei getrennten Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten.

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