Uwe K. wurde wegen Mordes an dem 9-jährigen Mitja zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Nun hat der 43-Jährige Revision eingelegt.
Der zu einer lebenslangen Haft verurteilte Mörder des neunjährigen Mitja aus Leipzig hat Revision eingelegt. Es gehe darum, sich die möglichen Rechtsmittel offen zu halten, erklärte sein Verteidiger Malte Heise am Freitag.
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Uwe K. (43) sei vom Urteil des Landgerichts Leipzig am Dienstag nicht überrascht gewesen und ziehe eine Annahme in Erwägung. Diese Frage könne aber erst endgültig entschieden werden, wenn das Urteil schriftlich vorliege. Dafür müssten Fristen eingehalten werden. "Er will das Rechtsmittel nicht um jeden Preis", sagte Heise der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Uwe K. greife nicht seine Verurteilung wegen Mordes und die lebenslange Haft an, sondern lediglich zusätzlich ausgesprochene Strafen wie die Sicherheitsverwahrung.
Der mehrfach vorbestrafte Kinderschänder war wegen Mordes, Vergewaltigung mit sexuellem Missbrauch und vorsätzlicher Körperverletzung zu der höchstmöglichen Strafe verurteilt worden. Neben der lebenslangen Haft ordnete das Gericht eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest.
Uwe K. hatte im Prozess zugegeben, Mitja am 22. Februar missbraucht und dann getötet zu haben. Die Leiche des Neunjährigen war in der Laube seines Mörders entdeckt worden. Uwe K. beendete seine sechstägige Flucht vor einem Großaufgebot der Polizei in der Nacht zum 1. März mit einem Sprung vor eine Straßenbahn, den er schwer verletzt überlebte.
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(dpa)
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Insgesamt denke ich aber, dass Uwe K selbst mittlerweile klar ist, dass es so nicht weitergehen kann. Er hat versucht, sich zu integrieren und straffrei zu bleiben, was auch die größer werdenden Abstände zwischen seinen Straftaten zeigen. Aber er ist gescheitert, und wahrscheinlich ist ihm klar, dass er es auch in Zukunft nicht schaffen wird.
Die Revision ist grundsätzlich zulässig. Die Frage ist doch, ob er damit Erfolg haben wird. Warum sollte man ein Rechtsmittel nicht zulassen, wenn dies doch kein Richter dazu zwingt, ein Urteil aufzuheben, wenn es völlig korrekt ist?
Die Rechtslage ist in diesem Fall sehr klar, aber man will sich hier trotzdem einfach die Möglichkeiten offen halten, bis das Urteil schriftlich vorliegt. Dagegen spricht nichts. Der Rechtsanwalt scheint auch nicht sein Konto aufbessern zu wollen. Er hat von Anfang an gesagt, dass er selbst kein Bestreben hat, in Revision zu gehen, dass er aber Uwe K die Entscheidung überlässt, ob er in Revision geht.
Ich halte es für durchaus denkbar, dass Uwe K, sobald das Urteil vorliegt, die Revision zurückzieht. Aber bis das Urteil vorliegt, würde ich wahrscheinlich auch erst einmal in Revision gehen, denn das kann man nur bis spätestens zwei Wochen nach der Verkündung des Urteils. Die schriftliche Begründung von Urteilen dauert allerdings oft über diesen Zeitraum hinaus, so dass man zum Zeitpunkt der Einlegung der Revision gar nicht wissen kann, was im Urteil steht und ob nicht vielleicht doch Fehler darin enthalten sind.
Im Fall von Uwe K wurde am Morgen des 11.09. das Urteil innerhalb von rund 5 Minuten zwischen Schließen und Öffnen der Türen des Gerichtssaals ausgesprochen. Von daher kann man davon ausgehen, dass das Gericht keine ausführliche Begründung des Urteils in der Verhandlung abgegeben hat. Daher spricht es dafür, dass man die schriftliche Begründung noch abwartet, bevor man endgültige Entscheidungen hinsichtlich der Revision trifft. Das würde ich meinem Mandanten in einem solchen Fall auch vorschlagen. Immerhin könnte dieses Urteil bedeuten, dass Uwe K nie wieder einen Fuß an die frische Luft setzt. Da will man doch als Betroffener wissen, ob diese Entscheidung fehlerfrei ist, bevor man sich diesem Schicksal ergibt.
Ich will Uwe K nicht verteidigen, aber ich kann verstehen, dass er sich zu diesem Schritt entschieden hat. Es ist sein gutes Recht, und es ist eine Entscheidung, die die meisten wohl treffen würden, wären sie in einer vergleichbaren Lage.
Insgesamt denke ich aber, dass Uwe K selbst mittlerweile klar ist, dass es so nicht weitergehen kann. Er hat versucht, sich zu integrieren und straffrei zu bleiben, was auch die größer werdenden Abstände zwischen seine
Uwe K. war bereits mehrfach wegen gleicher und ähnlich gelagerter Delikte vorbestraft.
Die Indizien weisen Uwe K. eindeutig als Täter aus.
Uwe K. hat die Tat gestanden.
Uwe K. hat selbst und ohne Zwang von außen bewiesen, daß für ihn ein Leben in Freiheit nicht mehr in Frage kommt.
Wenn also die Rechtslage eindeutig ist - warum wird in solchen Fällen die Revision überhaupt noch zugelassen, wenn sie die Zwecke einer Straferleichterung (und/oder der Aufpolsterung des Kontos des verteidigenden Anwalts) verfolgt?
Das verstehe ich nicht. Beim besten Willen, nein.
Ruhig Blut. Er hat ein Recht, das Urteil überprüfen zu lassen. Ob die Revision erfolgreich sein wird, steht auf einem anderen Blatt. Jeder würde in seiner Situation eine Überprüfung des Falls wollen, um sicher sein zu können, dass das Urteil auch vollumfänglich Bestand haben kann. Wenn er diese Bestätigung hat, wird er das Urteil sicher auch anerkennen können.
......Demokratie hin oder her. Warum haben solche brutalen Mehrfachtäter überhaupt noch irgenwelche Rechte??!!
Wer Leben nimmt, dem soll es auch genommen werden...Auge um Auge...Zahn um Zahn.
Ich weiss, dass mag sehr hart klingen, aber die Vergangenheit hat gezeigt das solche Subjekte es nicht lassen können. Pädophilie ist nicht therapierbar!
Wie viele Kinder müssen noch dran glauben?