Prozess in Würzburg:Psychiater stuft Autobahnschützen als schuldfähig ein

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Er übte Selbstjustiz: Der Schütze Michael K. am 18. August 2014 vor Gericht in Würzburg. (Foto: dpa)

Er sei selbstgerecht, kritisch gegenüber seiner Umwelt und fühle sich von der Gesellschaft benachteiligt: Ein Gerichtspsychiater hat den angeklagten Berufskraftfahrer untersucht, der jahrelang auf andere Fahrzeuge geschossen hat - und hält ihn für schuldfähig.

  • Der angeklagte Autobahnschütze ist laut Gerichtsgutachter schuldfähig. Er habe weder eine Persönlichkeitsstörung noch eine psychische Erkrankung, sagte der Psychiater. Außerdem sei er überlegt vorgegangen.
  • Dem 58-Jährigen wird versuchter Mord in fünf Fällen vorgeworfen. Der Schütze hatte bereits zugegeben, auf andere Fahrzeuge geschossen zu haben. Er stritt allerdings ab, auf Menschen gezielt zu haben.

Planvolles und überlegtes Handeln

Ein Gerichtsgutachter hat den wegen Schüssen auf der Autobahn angeklagten Fernfahrer aus der Eifel als schuldfähig eingestuft. Der 58-Jährige habe eine schwierige, wechselvolle Biografie und einige problematische Persönlichkeitszüge, aber keine Persönlichkeitsstörung im diagnostischen Sinne, sagte Psychiater Henning Saß im Prozess vor dem Landgericht Würzburg. Auch eine psychische Erkrankung liege nicht vor. Der Mann sei zudem überlegt und planvoll vorgegangen und habe nicht im Affekt gehandelt.

Psychiater hält weitere Straffälligkeiten für möglich

Mit einer Einschätzung der Gefährlichkeit des Mannes für die Zeit nach einer erwarteten Haftstrafe tat Saß sich schwer. "Wenn es zu ungünstigen sozialen Bedingungen kommt, halte ich aufgrund der Persönlichkeit auch erneute Delinquenz für möglich", sagte er. Dass der Mann nach einer Gefängnisstrafe wegen Diebstahls in der DDR mehrere Jahrzehnte lang nicht straffällig geworden sei, spreche aber gegen eine hartnäckige Ausrichtung auf kriminelles Verhalten.

Egozentrisch, selbstgerecht, kritisch

Der Mann sei egozentrisch, in gewisser Weise selbstgerecht und sehr kritisch gegenüber seiner Umwelt, sagte der Sachverständige. "Er ist in seinem Denken etwas eingeengt, etwas starr, und er hat die deutliche Meinung, sich von den herrschenden Verhältnissen bedrängt und benachteiligt zu sehen."

Selbstjustiz aus Frust über den Verkehr

In seiner Jugend in der DDR habe sich ein Ressentiment gegen Staat und Gesellschaft entwickelt sowie die Einstellung, auf sich alleine gestellt zu sein. Seinen Frust über den Verkehr, als willkürlich empfundene Strafen der Polizei und Überfälle auf Rastplätzen habe er mit Pistolenschüssen zu kompensieren versucht - der Fernfahrer hatte von Selbstjustiz gesprochen. "Durchaus bemerkenswert ist, wie intensiv das war, wie hartnäckig, ohne große erkennbare Skrupel oder Besorgtheit, dass etwas passieren könnte", sagte Saß.

Verteidiger wollen Schüsse simulieren

Dem Angeklagten wird versuchter Mord in fünf Fällen vorgeworfen. Er soll 171 Mal aus dem Führerhaus seines Lastwagens Schüsse abgefeuert haben. Der Fernfahrer hatte zwar zugegeben, über Jahre hinweg auf andere Lastwagen geschossen zu haben, den Vorwurf des versuchten Mordes wies er allerdings zurück. Er habe niemanden verletzen wollen und nur auf die Ladung gezielt, sagte er. Die Staatsanwaltschaft begründet den Vorwurf des versuchten Mordes damit, dass der 58-Jährige Fehlschüsse und damit den möglichen Tod anderer billigend in Kauf genommen habe.

Die Schießfertigkeiten des Fernfahrers wollen dessen Verteidiger nun an einem Simulator der Bundeswehr überprüfen lassen: Rechtsanwalt Guido Reitz stellte einen entsprechenden Beweisantrag. Am Bundeswehr-Standort im benachbarten Veitshöchheim sei ein Gerät vorhanden, an dem Schüsse auf Fahrzeuge in Bewegung simuliert werden könnten. Eine Entscheidung des Gerichts über den Antrag steht noch aus. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Noch ist unklar, wie lange das Verfahren dauern könnte - das Gericht hat Termine bis Ende Oktober angesetzt.

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