Prozess in Wolgast:Butterschiff in stürmischen Gewässern

Die Adler Dania geriet unter polnische Beschuss. Nun beschäftigt der skurrile Zoll-Streit ein Amtsgericht.

Arne Boecker

Seit kurzem ist Heinz A. in Rente. Das Herz, schließlich ist er 65 Jahre alt. Das heißt aber noch lange nicht, dass er dem Richter und dem Staatsanwalt eine Antwort schuldig bliebe! Aus dem Kopf zitiert der Angeklagte lange Absätze aus seerechtlichen Vorschriften. Wenn er einen Satz anfängt, bringt er ihn auch dann ordentlich zu Ende, wenn er ihn vierfach verschachtelt.

Adler Dania

Die "Adler Dania" wurde zum Zankapfel zwischen Polen und Deutschland

(Foto: Foto: AP)

Heinz A. ist bemüht, Autorität zu verströmen. 25 Jahre lang habe er "den bewaffneten Organen der Deutschen Demokratischen Republik gedient", sagt A. Als Fregatten-Kapitän der Volksmarine. Im wiedervereinigten Deutschland arbeitete der Usedomer für die Insel- und Halligreederei von Sven P. aus Westerland/Sylt. Die Reederei hatte sich auf seiner Heimatinsel Usedom in das Geschäft mit Ausflugsschiffen eingekauft.

Seit kurzem steht der Rentner vor Gericht. Die Straftat aus dem Oktober 2006, die ihm zu Last gelegt wird, drohte sogar das deutsch-polnische Verhältnis zu trüben. Übrig blieb die Frage: Hat Heinz A., dieser korrekte, kenntnisreiche Kapitän, in Panik einen Fehler gemacht? Darum kümmert sich jetzt das Amtsgericht von Wolgast in Ostvorpommern.

Am 17. Oktober 2006 war die Adler Dania der Insel- und Halligreederei um 14.30 Uhr in Heringsdorf zu ihrem dritten, dem letzten Törn des Tages aufgebrochen. Ins polnische Swinoujscie, gleich hinter der Grenze, sollte es gehen. Früher ist die Adler Dania als Butterschiff gefahren, die Passagiere konnten zollfrei einkaufen. Das Duty-Free-Geschäft brach zwar 2004 mit Polens EU-Beitritt zusammen, aber die Adler Dania hat überlebt. Sobald sie polnische Hoheitsgewässer erreicht hat, verkauft sie Alkohol und Zigaretten, die mit den polnischen Steuersätzen belegt sind. Die Ersparnis ist nicht so groß wie zu Zeiten der Zollfreiheit, aber für einige attraktiv genug.

So war die Adler Dania auch am 17.Oktober mit 45 Passagieren gut belegt. Das Kommando auf der Brücke führte Heinz A. Als das Schiff Polen erreichte, gaben sich drei polnische Zöllner zu erkennen, die sich in Zivil unter das fahrende Volk gemischt hatten. Sie kündigten an, den Alkohol zu konfiszieren. Mit deutschen Steuern belegte Flaschen seien noch auf polnischem Gebiet verkauft worden, deswegen entgingen ihrem Heimatland Steuern.

Anklage spricht von Freiheitsberaubung und Nötigung

Heinz A. akzeptierte dies nicht: 200 Meter von der Kaikante in Swinoujscie entfernt, ließ er die Adler Dania wenden. Auf der Ostsee versuchte ein polnisches Schnellboot vergeblich, das Schiff zu stoppen und feuerte sogar Warnschüsse ab. Zurück in Heringsdorf übergab Heinz A. die drei Zöllner der Bundespolizei. Die Anklage wirft ihm vor, sie ihrer Freiheit beraubt und die Besatzung des Schnellbootes genötigt zu haben. Auf der Anklagebank sitzen zudem Sven P., Geschäftsführer der Insel- und Halligreederei, und Alwin M., Betriebsleiter in Heringsdorf. Mit beiden hatte sich A. über Funk beraten.

Die ersten Verhandlungstage standen im Zeichen scharfer Auseinandersetzungen zwischen dem Hamburger Rechtsanwalt Johann Schwenn, der Heinz A. vertritt, und Staatsanwalt Christian Müller.

Schwenn kritisierte, dass sein Mandant als Zeuge befragt worden war, obwohl er zu diesem Zeitpunkt in den Akten bereits als Beschuldigter geführt wurde: "Nicht nur Folter" gelte als verbotene Vernehmungsmethode, "sondern auch Täuschung". So etwas gehöre nicht zur "Rechtstradition der Bundesrepublik, die gerade in ostdeutschen Regionen ja gern betont wird". Schwenn warnte Staatsanwalt Müller, seinem Mandanten im Prozess Zitate aus dieser Befragung vorzuhalten. Als Müller sich nicht daran hielt, ging Schwenn dazwischen. Der Staatsanwalt verzichtete darauf, die Angelegenheit vom Richter entscheiden zu lassen. Johann Schwenn forderte die Staatsanwaltschaft Stralsund per Fax sogar auf, ihren Vertreter Müller abzulösen, weil er "parteilich" sei.

Als unverständlich bezeichnete Johann Schwenn zudem die Entscheidung, seinen Mandanten anzuklagen, während eine Beamtin der Bundespolizei "vom Haken gelassen worden" sei. Sie hatte die Zöllner ebenfalls kurzfristig festgesetzt, als Heinz A. sie in Heringsdorf abgeliefert hatte. Die Staatsanwaltschaft begründete dies damit, die Beamtin könne sich auf einen "Erlaubnistatbestandsirrtum" berufen: Sie habe einen Fehler gemacht, aber nicht vorsätzlich gehandelt.

Am Dienstag sollen im Amtsgericht Wolgast weitere Zeugen gehört werden. Im Mittelpunkt wird die Frage stehen, ob das polnische Patrouillenboot mit scharfer Munition geschossen hat, um die Adler Dania zu stoppen. Heinz A. ist sich da sicher. Die Polen behaupten, nur Signalmunition abgefeuert zu haben. "Wenn scharf geschossen wurde, ist die Tatsache, dass Heinz A. auf das Boot zugehalten hat, sicher weniger verwerflich", sagt Rechtsanwalt Schwenn.

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