Sie kann sich angeblich an nichts erinnern: Eine 42-jährige Frau steht vor Gericht, weil sie ihre Tochter und ihren Sohn in die Badewanne gelockt und so lange unter Wasser gedrückt haben soll, bis sie tot waren.
Es ist eine konfuse Geschichte, die die Frau im Gerichtssaal erzählt: Von einem Fremden spricht sie, der ihre Kinder ertränkt und sie selbst verletzt haben soll. Davon, dass die Kinder beim Planschen in der Badewanne ertrunken sein könnten und davon, dass sie es nicht gewesen sein kann, die das vierjährige Mädchen und den fünfjährigen Jungen getötet hat.
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Im Stuttgarter Landgericht wird derzeit ein Mordprozess rund um eine 42-jährige psychisch kranke Frau geführt, die ihre beiden Kinder ertränkt haben soll. Sie kann sich nach eigener Aussage nicht an die Tat erinnern. Es sei für sie unvorstellbar, dass sie ihre Kinder getötet habe, sagte die Angeklagte zu Beginn des Mordprozesses vor Gericht. Da müsse sie "ein anderer Mensch" gewesen sein. "Ich habe meine Kinder doch geliebt." Die Anklage wirft der Frau aus Schorndorf in Baden-Württemberg vor, sie habe ihre Tochter und ihren Sohn zum Baden in die heimische Wanne gelockt und so lange unter Wasser gedrückt, bis beide tot waren. Danach habe sie versucht, sich das Leben zu nehmen.
Die psychisch kranke Frau sprach mit leiser, tränenerstickter Stimme. "Ich möchte immer wieder zu meinen Kindern. Es kommt mir immer wieder, dass sie mich rufen würden", sagte sie. Am Tag, als die Kinder starben, sei sie im Keller gewesen. Als sie wieder hoch in die Wohnung kam, habe sie einen fremden Mann in der Wohnung überrascht, den sie eine Woche zuvor schon einmal in der Schweiz gesehen habe. Dieser habe sie auf seiner Flucht aus der Wohnung niedergeschlagen. Bei ihren Schilderungen äußerte sie aber auch den Verdacht, ihre Kinder seien bei Tauchspielen ertrunken, während sie im Keller gewesen sei.
Der Tag, an dem der Vater seine Kinder holen wollte
Polizisten hatten die Kinder am nächsten Tag tot in der Badewanne gefunden. Es war der 9. Mai, der Tag, an dem der von der Frau getrennt und in Norddeutschland lebende Vater, seine Kinder abholen wollte. Die Frau machte die Tür nicht auf, so dass Familienangehörige die Polizei informierten. Die Beamten fanden daraufhin die Kinder tot in der Badewanne. Die 42-Jährige lag mit aufgeschnittenen Pulsadern im Bett der Tochter. Sie wurde in ein Krankenhaus gebracht und kam danach in Untersuchungshaft.
Die Angeklagte hatte vor der Tat einen Abschiedsbrief geschrieben, der in der Gerichtsverhandlung verlesen wurde. Darin schreibt sie am 8. Mai, es sei genau ein Jahr her, dass sie mit den Kindern aus Köln geflüchtet sei. Damals war sie nach Schorndorf-Miedelsbach westlich von Stuttgart gezogen. Sie beschimpft in vielen Zeilen ihren Mann und einen Gutachter des Familiengerichts, der ihr Defizite ihrer Erziehungsfähigkeit bescheinigt haben soll. Am Ende bittet sie darum: "Bitte verbrennt uns", und sie nennt auch die Grabstelle, wo sie beerdigt werden wollte.
Der Prozess wird am 22. September fortgesetzt. Der Vater der Kinder tritt als Nebenkläger auf.
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(sueddeutsche.de/dpa/AP/abis/liv)
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