Eine junge Witwe wünscht sich ein Kind von ihrem verstorbenen Mann - und streitet vor Gericht in Rostock um ihre befruchteten Eizellen. Die Klinik will sie nicht herausgeben.
Der Kinderwunsch einer jungen Witwe könnte bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen: Die 29-Jährige will vor Gericht von einer Klinik die Herausgabe ihrer Eizellen erkämpfen, die vor dem Unfalltod ihres Mannes mit dessen Samenzellen befruchtet und eingefroren wurden. Im Berufungsverfahren gegen ein früheres Urteil des Neubrandenburger Landgerichts sprach das Oberlandesgericht Rostock von einer "Grundsatzfrage".
Die 29-jährige Witwe vor Beginn des Prozesses am Oberlandesgericht Rostock. Über ihren Streit mit einer Klinik wird womöglich das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. (© Foto: dpa)
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Auch die Klägerin erwägt nach Angaben ihrer Anwältin den Gang nach Karlsruhe, falls die Kammer den bisherigen Beschluss bestätigt.
Die 29-Jährige verlangt, die eingefrorenen Zellen auftauen zu lassen. Eine Entscheidung soll Anfang Mai fallen.
Der Zwist um befruchtete Eizellen ist nach Angaben des Vorsitzenden Richters ein Präzedenzfall. Dagegen hat Streit um das Sperma eines Toten schon mehrfach für Schlagzeilen gesorgt. Im Ausland gab es einige Fälle, in denen Witwen dank künstlicher Befruchtung von ihren gestorbenen Ehemännern ein Kind bekamen:
Geburt zwei Jahre nach dem Tod des Vaters
2001 bekam eine Japanerin mit dem zuvor tiefgefrorenen Samen ihres gestorbenen Mannes ein Baby. Nach japanischen Medienangaben war der Vater zum Zeitpunkt der Geburt knapp zwei Jahre tot. Der Mann hatte sein Sperma in einer Privatklinik einfrieren lassen, weil er befürchtete, dass eine Krebstherapie seine Fruchtbarkeit senke.
Nach langem rechtlichen Kampf wurde einer damals 31 Jahre alten britischen Witwe 1997 erlaubt, die tiefgefrorenen Spermien ihres toten Ehemanns nach Belgien zu exportieren. Der Mann war 1995 an Hirnhautentzündung gestorben. Nach künstlicher Befruchtung kam das erste Kind 1998 zur Welt, 2002 das zweite. Die Richter des Berufungsgerichts stellten jedoch fest, dass die Spermien ohne schriftliche Genehmigung des Mannes erst gar nicht hätten eingefroren werden dürfen.
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Studie von UN-Kinderhilfswerk
ist die Kommentarfunktion bei diesem Artikel.
Es handelt sich um die Eizellen der Frau. Um IHRE EIGENEN Eizellen. Befruchtet mit dem Samen ihres Mannes. Die Besitzrechte sind somit geklärt.
Der Mann ist gestorben, jedoch hat diese Frau den Wunsch dass ein Teil von Ihrem Mann weiterlebt.
Dieser Wunsch ist so persönlich, dass das nicht Gegenstand einer mehr oder weniger professionellen Diskussion sein sollte.
Wir leben im dritten Jahrtausend a. d.
Es gibt abertausende alleinerziehende Elternteile. Es gibt homosexuelle Paare die Kinder aufziehen. Es gibt Kinder die in Pflegefamilien weit ab ihrer leiblichen Eltern aufwachsen und es gibt unzählige weitere Familienmodelle.
Was also ist an dem Vorhaben dieser Frau so verwerflich?
Nichts. Absolut nichts.
Es widerspricht nur geltendem Recht. In deutschen Klinken lagern unzählige Spermien, neben unzähligen Eizellen. Hier muss für rechtliche Klarheit gesorgt werden, unzweifelhaft und schnell.
Moralische Seitenhiebe sind hier fehl am Platz, denn die Beweggründe dieser Frau gehen niemanden etwas an und ebensowenig hat niemand die Berechtigung darüber zu richten.
@tomtopia - nein, ich stimme ihnen absolut überhaupt nicht zu! Ich bin praktisch ohne Vater aufgewachsen und sehr dankbar dafür.
Ja, vielleicht projiziert die Mutter Wünsche und Hoffnungen auf das Kind, aber welche Mutter tut das nicht? Meines Erachtens tut eine Frau, die in sich ruht (u.U. weil sie wahre Liebe erfahren hat) das sicherlich weniger als die zahlreichen Frauen, die Kinder kriegen, um ihre Beziehungen zu retten. In solchen Fällen wird mindestens soviel projiziert. Also ist das wohl kein schlagkräftiges Argument.
Und wie ist das bei anonymer Samenspende? Da hat das Kind doch auch nicht zwingend einen Vater. Oder darf eine Frau sich nur befruchten lassen, wenn ein Mann dabei ist und bezeugt, daß er die Vaterschaft übernimmt? Das ist doch albern.
Ich habe hier wirklich noch kein überzeugendes Argument gelesen.
(Und zwar weder geegen den Gebrauch eingefrorenen Spermas noch gegen den befruchteter Eizellen)
MfG
@Axolotl - mit Verlaub, ich irre mich nicht.
"Übrigens - hier geht es nicht um die Entnahme von Samen aus einer Leiche, sondern darum, dass ein bereits existierendes Lebewesen weggeworfen werden soll."
Sie irren und zwar gewaltigst!!!
Das ist ja mal eine gänzlich neue Art Themen aufzubereiten. Ich weiß noch nicht, ob ich das gut oder schlecht finden soll. Vielleicht müsste man noch einen zweiten Artikel dazu verfassen, der uns die Sichtweise eines akkreditierten Journalisten näher bringt. Beides zusammen wäre vielleicht ein neuer und guten Weg, den man zum journalistischen Prinzip machen könnte.
Paging