Eine junge Witwe wünscht sich ein Kind von ihrem verstorbenen Mann - und streitet vor Gericht in Rostock um ihre befruchteten Eizellen. Die Klinik will sie nicht herausgeben.

Der Kinderwunsch einer jungen Witwe könnte bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen: Die 29-Jährige will vor Gericht von einer Klinik die Herausgabe ihrer Eizellen erkämpfen, die vor dem Unfalltod ihres Mannes mit dessen Samenzellen befruchtet und eingefroren wurden. Im Berufungsverfahren gegen ein früheres Urteil des Neubrandenburger Landgerichts sprach das Oberlandesgericht Rostock von einer "Grundsatzfrage".

Witwe, Pozessbeginn Rostock, dpa

Die 29-jährige Witwe vor Beginn des Prozesses am Oberlandesgericht Rostock. Über ihren Streit mit einer Klinik wird womöglich das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. (© Foto: dpa)

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Auch die Klägerin erwägt nach Angaben ihrer Anwältin den Gang nach Karlsruhe, falls die Kammer den bisherigen Beschluss bestätigt.

Die 29-Jährige verlangt, die eingefrorenen Zellen auftauen zu lassen. Eine Entscheidung soll Anfang Mai fallen.

Der Zwist um befruchtete Eizellen ist nach Angaben des Vorsitzenden Richters ein Präzedenzfall. Dagegen hat Streit um das Sperma eines Toten schon mehrfach für Schlagzeilen gesorgt. Im Ausland gab es einige Fälle, in denen Witwen dank künstlicher Befruchtung von ihren gestorbenen Ehemännern ein Kind bekamen:

Geburt zwei Jahre nach dem Tod des Vaters

2001 bekam eine Japanerin mit dem zuvor tiefgefrorenen Samen ihres gestorbenen Mannes ein Baby. Nach japanischen Medienangaben war der Vater zum Zeitpunkt der Geburt knapp zwei Jahre tot. Der Mann hatte sein Sperma in einer Privatklinik einfrieren lassen, weil er befürchtete, dass eine Krebstherapie seine Fruchtbarkeit senke.

Nach langem rechtlichen Kampf wurde einer damals 31 Jahre alten britischen Witwe 1997 erlaubt, die tiefgefrorenen Spermien ihres toten Ehemanns nach Belgien zu exportieren. Der Mann war 1995 an Hirnhautentzündung gestorben. Nach künstlicher Befruchtung kam das erste Kind 1998 zur Welt, 2002 das zweite. Die Richter des Berufungsgerichts stellten jedoch fest, dass die Spermien ohne schriftliche Genehmigung des Mannes erst gar nicht hätten eingefroren werden dürfen.

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