Prozess in Oldenburg:Sechs Jahre Haft für Messerattacke auf Schwangere

Sie stach mehrmals mit dem Küchenmesser auf ihre schwangere Freundin ein: Jetzt ist die 20-jährige Angreiferin zu einer sechsjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Eine Gutachterin attestierte der jungen Frau volle Schuldfähigkeit.

Sie waren seit der sechsten Klasse befreundet, doch dann wurde die eine vom Bruder der anderen schwanger. Bei einem Besuch im Juli des vergangenen Jahres stach die 20-Jährige auf ihre damals 18-jährige schwangere Freundin ein. Sie wollte das Kind töten, hatte die junge Frau bei der Polizei gestanden. Jetzt wurde die Angreiferin vom Landgericht Oldenburg wegen des Mordversuchs zu einer sechsjährigen Jugendstrafe verurteilt. Der Prozess fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt.

Das Opfer war zum Zeitpunkt der Messerattacke in der neunten Schwangerschaftswoche gewesen. Die 18-Jährige lag wochenlang auf der Intensivstation, mehrere Operationen waren nötig, um ihr Leben zu retten. Doch zwei Wochen nach dem Angriff verlor sie ihr Baby aufgrund von schweren inneren Verletzungen.

Der Vater des getöteten Ungeborenen ist der Bruder der Angreiferin, die mit der Beziehung der beiden nicht einverstanden gewesen sein soll. Die Angeklagte habe das Glück des Paares nicht ertragen können, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Die junge Frau hatte zu Prozessauftakt gestanden, ihre Freundin bei einem Besuch im niedersächsischen Delmenhorst mehrmals mit einem Küchenmesser in den Bauch gestochen zu haben. Sie habe die 18-jährige Freundin aber nicht töten wollen. Von der Schwangerschaft habe sie zwar gehört, aber nicht dran geglaubt. Bei der Verabschiedung der beiden Frauen sei die Tat geschehen. Demnach hat die Schwangere ihre Freundin nach unten zur Haustür gebracht.

"Heimtückisch gehandelt"

Bei der Verabschiedung habe sie diese gebeten, die Augen zu schließen, um ihr noch eine Überraschung überreichen zu können - dann traf das Opfer der erste Stich in den Bauch. Fünf weitere folgten, außerdem ein Stich in den Hals und den Rücken. Die damals 18-Jährige flüchtete nach draußen, brach in er Fußgängerzone zusammen. Heimtückisch habe die Täterin gehandelt, urteilte das Gericht. "Sie hat die Arg- und Wehrlosigkeit ihrer Freundin ausgenutzt", sagte der Vorsitzende Richter.

Eine Gutachterin hatte der Angeklagten im Laufe des Verfahrens volle Schuldfähigkeit attestiert. Psychische Auffälligkeiten habe sie nicht feststellen können. Die Staatsanwaltschaft hat der Angeklagten versuchten Mord vorgeworfen und eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte auf zweieinhalb Jahre plädiert.

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