Prozess in Münster:Gericht weist Entschädigungsklage von Eltern der toten "Gorch Fock"-Kadettin ab

Gorch Fock-Entschädigungsklage

Zwölf Stunden dauert der Prozesstag, dann kommt das Urteil: Keine Entschädigung für die Eltern von Gorch-Fock-Kadettin Jenny Böken.

(Foto: dpa)

Die 18-Jährige habe nicht unter besonders gefährlichen Bedingungen Dienst tun müssen, entschieden die Richter. Die Todesumstände bleiben trotz des Prozesses ungewiss.

Acht Jahre nach dem Tod der Bundeswehr-Kadettin Jenny Böken auf der "Gorch Fock" hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage der Eltern auf Entschädigung zurückgewiesen. Nach einem rund zwölfstündigen Prozesstag sah es das Gericht am Mittwochabend als erwiesen an, dass Böken 2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter "besonders lebensgefährlichen" Umständen gestorben sei. Diese Feststellung wäre aber notwendig gewesen, damit den Eltern aus Geilenkirchen bei Aachen nach dem Soldatenversorgungsgesetz 20 000 Euro zugestanden hätten. Nach einem gleichlautenden Urteil im Jahr 2014 waren die Eltern in Berufung gegangen.

Nach Auffassung des Gerichts lag nach messbaren Faktoren wie den Wetterbedingungen keine besondere Gefahr für die Besatzung vor. Mehreren Zeugenaussagen zufolge segelte die "Gorch Fock" bei Windstärke 7 ruhig bei einer leichten Neigung im Wasser.

Die Eltern führten zudem an, ihre Tochter sei gesundheitlich angeschlagen gewesen. Nach Aussage einer damaligen Sanitäterin war Böken "Stammgast" im Lazarett. Der im Anschluss befragte Schiffsarzt bestritt diese Darstellung allerdings. Die Sanitäterin habe ihm mitgeteilt, dass es der Kadettin wieder besser ging, sagte er vor Gericht.

Böken war im September 2008 nördlich von Norderney bei einer Nachtwache über Bord gegangen. Ihre Leiche wurde elf Tage später bei Helgoland in der Nordsee gefunden. Die genauen Todesumstände, um die es den Eltern nach eigener Aussage vor allem ging, blieben auch nach der Verhandlung in Münster ungeklärt.

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