Dieser Lebensgefährte ist offenbar der eigentliche Stein des Anstoßes. Wenn Axel H. am Wochenende seine Kinder abholte, dann machte er sich, so seine Frau, keinen schönen Nachmittag. "Er hat ihnen gesagt, dass ich eine Ehebrecherin bin und dass jemand wie ich in anderen Ländern gehängt oder gesteinigt werde." Sie sagt das ruhig, ein wenig traurig.

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Axel H. steht vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg und ist geständig. Er ist noch mehr: selbstbewusst, deutlich. Axel H. bereut seine Tat nicht, er rechtfertigt sie. "Ich stehe zu dem, was ich getan habe", sagt er. Mit geradem Blick, das Kinn vorgereckt.

"Ich habe den Kindern nur die Wahrheit gesagt"

Und er verwahrt sich gegen die Berichte seiner Frau: "Ich habe die Mutter nicht schlecht gemacht, ich habe den Kindern nur die Wahrheit gesagt." Ehebruch sei nun mal Sünde. Mit den Kindern hat er auch die Geschichte von der Ehebrecherin gelesen, die gesteinigt werden soll. "Und wer war dagegen?" fragt Richter Thomas Wolter den Angeklagten. "War das nicht Jesus selbst?" Axel H. antwortet: "Er hat gesagt: Geh hin und sündige nicht mehr." Das sei etwas anderes. Und seine Frau? "Wenn sie ihr Leben nicht ändert, wird darauf die Hölle stehen."

2002 haben die beiden geheiratet, sie haben sich im Krankenhaus bei der Ausbildung kennengelernt. Dann kamen kurz hintereinander die Kinder. Seit 2004 zog sich Axel H. immer mehr zurück, surfte im Internet, interpretierte nur noch die Bibel. Sie ist für ihn der Maßstab allen Handelns.

"Ich weiß nicht, ob sie schon mal in der Bibel gelesen haben", sagt er zu Richter Wolter. "Dort steht: Der Glaube ist ohne Werke tot." Deswegen habe er die Kinder entführt, um sie christlich zu erziehen. "Steht da, dass Väter ihre Kinder allein erziehen müssen?", fragt der Richter. Axel H. sagt: "Meine Frau hat sich getrennt. Vor Gott ist das nicht korrekt. Sie hat nicht das Recht, die Kinder an sich zu reißen." Der Richter setzt nach: "Wo steht, dass Sie mit den Kindern nach Ägypten fliehen müssen?" Axel H. sagt: "Dort steht: Man soll andere nicht in Versuchung führen. Sie lebt den Kindern Unzucht vor."

Katja H. und ihr neuer Freund leben nicht zusammen. Er besucht sie am Wochenende.

Für Axel H. stünden die Vorschriften der Bibel höher als die Gesetze des Staates, sagt Oberstaatsanwalt Lars Janßen. Kindesentziehung sieht eine Strafe bis zu fünf Jahren Haft vor, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. Ein schwerer Fall liegt laut Paragraph 235 Strafgesetzbuch nur vor, wenn die Opfer in Lebensgefahr geraten könnten oder ihnen schwere gesundheitliche oder seelische Schäden drohen.

Auch das wird in diesem Prozess zu klären sein: Waren die Kinder in Gefahr? Und wie wirkte sich die Reise später auf sie aus?

Am 8. September bekam Katja H. ihre Kinder zurück. Sie nahm sie am Flughafen Frankfurt in die Arme. Vorsichtig, abwartend, wie es die Psychologen geraten hatten. Die Kinder fragten: "Mama, warum weinst du?" Und Jonas war traurig, dass er sich von seinem Vater verabschieden musste. Die Kinder sind vier Monate danach wieder in der Schule, im Kindergarten. Körperlich ist alles gut, seelisch ist Jonas noch angeschlagen.

Axel H. will Jonas als Zeugen vor Gericht vernehmen lassen. Es geht um die Erziehungsmethoden der Mutter. Ob die auch mal zugeschlagen habe. "Ihnen ging es doch bei ihrer Tat um das Wohl der Kinder", hält der Richter Axel H. vor. "Was versprechen Sie sich für das Wohl des Kindes, wenn Jonas im Gerichtssaal aussagen muss?" Er verspricht sich davon mehr Wahrheit.

Am Ende erklärt die Mutter, ja, sie habe auch mal zugeschlagen. Vermutlich hat das wieder was mit Nächstenliebe zu tun, sie will das Kind nicht vor Gericht sehen. Auf die Einvernahme von Jonas wird zunächst verzichtet. Der Prozess wird fortgesetzt.

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(SZ vom 25.01.2012/jkz/jobr)