Prozess in Kopenhagen:Anklage fordert lebenslange Haft für Peter Madsen

Danish submarine owner and inventor Peter Madsen lands with the help of the Danish defence in Dragor Harbor south of Copenhagen

Peter Madsen, kurz vor seiner Festnahme, kurz nachdem er wieder an Land gegangen war.

(Foto: REUTERS)
  • Dem dänischen Erfinder Peter Madsen wird vorgeworfen, die schwedische Journalistin Kim Wall auf seinem U-Boot auf brutale Weise ermordet zu haben.
  • Mit den Plädoyers geht der Prozess dem Ende entgegen. Die Staatsanwaltschaft in Kopenhagen fordert die Höchststrafe.
  • Nach Ansicht seiner Verteidigerin könne Madsen nicht wegen Mordes aus sexuellem Motiv verurteilt werden.

Von Silke Bigalke, Kopenhagen

Im Mordprozess gegen den dänischen Erfinder Peter Madsen hat die Anklage die Höchststrafe gefordert. Laut dem Plädoyer von Staatsanwalt Jakob Buch-Jepsen soll Madsen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Sollte das Gericht in Kopenhagen keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen, fordere er Sicherungsverwahrung für unbestimmte Zeit. In einem psychologischen Gutachten über Madsen war während des Prozesses eine Sicherungsverwahrung empfohlen worden, weil von dem Angeklagten weiter eine große Gefahr ausgehe.

Das dänische Gesetz sieht als Bestrafung entweder Haft oder Sicherheitsverwahrung vor, anders als in Deutschland gibt es keine Kombination aus beidem. Für lebenslange Haft gibt es in Dänemark theoretisch keine Grenze. Normalerweise wird aber spätestens nach 16 Jahren geprüft, ob ein Häftling entlassen werden kann. Sicherungsverwahrung kann verhängt werden, wenn jemand als Gefahr für die Bevölkerung gilt und deswegen eingesperrt wird. Die Sicherungsverwahrung muss regelmäßig überprüft werden.

Madsen wird vorgeworfen, die schwedische Journalistin Kim Wall an Bord seines selbstgebauten U-Bootes ermordet zu haben.

Buch-Jepsen sagte, dass die geforderte Strafe eine sehr harte sei. In diesem Fall gebe es allerdings keine mildernden Umstände. Madsen habe die Tat geplant. Wall war demnach dennoch ein Zufallsopfer, da Madsen im gleichen Zeitraum mehrere Frauen eingeladen hatte, mit ihm auf sein U-Boot zu kommen. In diese Tage fallen auch Suchanfragen Madsens im Internet nach den Wörtern "Enthauptung", "Frau", "Schmerzen".

Madsen sieht den Staatsanwalt an

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ihn Gewalt und Schmerzen sexuell erregten. Mit großer Wahrscheinlichkeit habe er das Opfer gefesselt, womöglich auch geknebelt, und später enthauptet. Madsen hatte gesagt, Wall sei gegen 23 Uhr abends bei einem Unfall auf dem Boot gestorben. Er gab lediglich zu, Wall über Bord geworfen zu haben. Die Anklage glaubt allerdings nicht, dass die junge Frau schon um 23 Uhr starb, sondern womöglich noch bis tief in die Nacht hinein am Leben war. Eine Andeutung, dass Walls Leiden sich über eine längere Zeit erstreckt haben könnte.

Madsen hörte dem Plädoyer von Buch-Jepsen ruhig zu und schaute den Staatsanwalt auch an, wirkte dabei gelassen.

Nach Ansicht seiner Verteidigerin kann er nicht wegen Mordes aus sexuellem Motiv verurteilt werden. "Wir haben keine echten Beweise gehört", sagte Betina Hald Engmark in ihrem Schlussplädoyer. Die Staatsanwaltschaft stütze sich in ihrer Argumentation lediglich auf "Annahmen und schwache Indizien". Das Gericht dürfe sich nicht auf ein Bauchgefühl stützen. "Nicht mein Klient muss beweisen, dass er etwas nicht getan hat. Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass er etwas getan hat", betonte sie. Nach den Plädoyers wandte sich Madsen selbst an die Eltern der Toten: "Was geschehen ist, tut mir sehr, sehr leid", sagte er.

Ein Urteil wird für Mittwoch erwartet.

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