Weil er eine 18-Jährige in einem Nachtzug von Basel nach Köln vergewaltigt hat, ist ein 47-Jähriger zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Das Landgericht Koblenz sah es in dem am Freitag bekanntgewordenen Urteil als erwiesen an, dass der Angeklagte die junge Frau im August in einem Schlafwagenabteil missbraucht hatte.
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Nachdem die 18-jährige Schweizerin die Polizei alarmiert hatte, wurde der Mann in Koblenz aus dem Zug geholt. Der 47-Jährige räumte die Vorwürfe im Prozess ein.
Das inzwischen rechtskräftige Urteil wurde bereits am Donnerstagnachmittag verkündet. Als strafmildernd wurde dabei gewertet, dass der Mann mit seinem Geständnis der Frau eine Aussage vor Gericht ersparte. Nach Angaben eines Landgerichts-Sprechers zahlte der Angeklagte außerdem noch im Gerichtssaal 2000 Euro Schmerzensgeld, die er der Anwältin des Opfers bar überreichte.
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(dpa/grc)
FKK-Slackliner Alexander Schulz
.... wie Richter die Interpretationsmöglichkeiten unserer Gesetze zu Gunsten der Täter auslegen!
Allein schon die Tatsache, dass diese Frau an einem scheinbar sicheren Ort überfallen und vergewaltigt wurde, erst recht aber der Schock, aufzuwachen und wahrzunehmen, was mit ihr geschieht beinhaltet die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung sprich psychischer Erkrankungen.
Diese sind aber lt. StGB § 177 Abs. 3 mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren zu betrafen und eine Bewährungsstrafe wäre gar nicht mehr möglich gewesen (Obergrenze ist 2 Jahre).
Ich habe zwar recherchiert, aber leider weder das Urteil noch die Urteilsbegründung gefunden. Dabei interessiert es mich sehr, wie der Richter hier aus der Geständigkeit des Angeklagten einen minderschweren Fall konstruieren konnte wodurch erst die Bewährungsstrafe möglich wurde.
jedenfalls muss die Frau sich trotz Verurteilung ziemlich auf den Arm genommen fühlen. Daran wird auch das geradezu lächerliche Schmerzensgeld von 2000 EUR nichts ändern.
Was sind zwei Jahre auf Bewährung für eine Vergewaltigung? Nichts. Wer jemals Kontakt zu einer vergewaltigten Frau hatte, weiss das.
Die 2000 Euro Schmerzensgeld reichen wahrscheinlich noch nicht einmal für die Therapie, die junge Frau nun dringend benötigt.
Beim Tatbestand der Vergewaltigung sollte es keine Möglichkeit der Straffaussetzung zur Bewährung geben, um die Schwere eines solchen Tatbestandes ganz klar herauszustellen. Zudem sollte der Täter dem Opfer neben einem Schmerzensgeld noch die Therapiekosten erstatten müssen.
2 jahre auf bewährung, 2000 euro....... geschenkt! bißchen sparen, dann kann man sich sowas schon mal leisten... wo bleibt da ein vernünfigtes strafmaß?????????????