Verwandte beschreiben sie als "liebevolle Mutter" - doch jetzt steht eine 28-jährige Lehrerin in Kalifornien vor Gericht: Sie soll die Spielgefährtin ihrer Tochter ermordet haben.

Bei der Verlesung der Anklage brach sie in Tränen aus: Einer 28 Jahre alten Lehrerin in Kalifornien wird vorgeworfen, eine achtjährige Spielkameradin ihrer Tochter entführt, geschändet, ermordet und die Leiche in einem Teich versenkt zu haben.

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Angeklagt: Eine Lehrerin in Kalifornien soll sich an einem acht Jahre alten Mädchen vergangen haben. (© Foto: AP)

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In Handschellen und einem roten Häftlingsanzug erschien die Angeklagte im Gericht von San Joaquin County. Sie zitterte und weinte, als Richter Richard Vlavianos die Anklage verlas: Mord, Vergewaltigung, unzüchtiger Umgang mit einem Kind, Entführung. Der Frau, die als ehrenamtliche Lehrerin in der Sonntagsschule ihres Großvaters arbeitete, droht im Falle einer Verurteilung die Todesstrafe oder lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung.

Im März war das Mädchen zunächst spurlos verschwunden. Nachdem die Polizei und Hunderte Helfer das Kind in der Ortschaft Tracy tagelang suchten, fanden sie seine Leiche vorige Woche in einem Bewässerungsteich.

Die Behörden teilten nicht mit, auf welche Weise das Mädchen ums Leben kam. Aus dem Umfeld der Ermittlungen verlautete, dass es auf dem Gelände einer Kirche getötet wurde, wo die Verdächtigte Sonntagsunterricht gab. Die Angeklagte ist die Enkelin des dortigen Pfarrers.

Die Angeklagte lebte in derselben Wohnsiedlung wie das Mädchen. Der Sonntagsschullehrerin, Mutter eines fünf Jahre alten Mädchens, droht im Falle eines Schuldspruchs die Todesstrafe.

Die junge Lehrerin hatte sich mit Bemerkungen vor Journalisten und Ermittlern in Widersprüche verstrickt. Ein Motiv für ihre Tat war noch nicht bekannt.

Medienberichten zufolge litt die alleinerziehende Frau nach ihrer Scheidung an Depressionen. Verwandte beschrieben sie als "liebevolle Mutter". Sie hat die ihr angelastete Tat nicht gestanden. Am 24. April soll sie erneut dem Richter vorgeführt werden.

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(dpa/akh)