Prozess in Hannover:Können Kühe schwimmen?

Polizisten fangen Verbrecher, ausgerissene Teenager oder auch mal Rinder. Für einen Einsatz letzterer Art schickten Beamte einem Landwirt aus Hannover eine Rechnung. Dieser weigert sich seit Jahren, zu bezahlen. Nun muss ein Gericht entscheiden - und unter anderem den Unterschied zwischen Hellgelb und Cremefarben klären.

Wie weit können Kühe schwimmen und können Streifenpolizisten Charolais-Rinder von Vieh der Rasse Blonde d'Aquitaine unterscheiden? Mit diesen Fragen beschäftigt sich derzeit das Verwaltungsgericht Hannover. Es geht um einen Fall, der bereits fast vier Jahre zurückliegt. Und um 345 Euro.

Im Osten Hannovers bilden das Flüsschen Leine und der Ernst-August-Kanal ein Flusssystem, in dessen Mitte sich eine Insel aus dem Wasser erhebt. Auf dieser Insel gibt es einen Fuß- und Fahrradweg, der im Oktober 2009 von einer Gruppe entlaufener Rinder blockiert wurde.

Die damals alarmierten Polizisten versperrten den Kühen den Weg und diese trotteten von selbst auf eine Viehweide an der Nordseite der Insel zurück. Der Pächter dieser Weide erhielt anschließend eine Rechnung für den Polizeieinsatz - über 345 Euro.

Doch diese Gebührt wollte der Landwirt nicht bezahlen. Die Begründug: Es seien überhaupt nicht seine Rinder gewesen, die auf dem Fahrradweg herumgelaufen waren - sondern Tiere, die nicht auf der Insel, sondern auf dem Festland am anderen Ufer der Leine gehalten und seine Weide lediglich hin und wieder besuchen würden. Dafür müssten die Tiere den Fluss durchqueren.

Besagte Fremdkühe seien Charolais-Rinder, die nach Rassestandard weiß bis cremefarben seien. Er selbst halte nur Rinder der Rasse Blonde d'Aquitaine, die hellgelb bis weizenfarben seien. Nach dem Polizeibericht seien die Rinder "weiß" gewesen. "Von Polizeibeamten sei zu erwarten, dass sie weiße von weizenfarbenen Rindern unterscheiden könnten", argumentiert der Beklagte laut einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts.

Die Polizei geht dagegen davon aus, dass die entlaufenen Rinder sehr wohl dem fraglichen Landwirt gehörten. Nach der amtlichen Rinderdatenbank halte der Mann nämlich sehr wohl auch (weiße) Charolais-Rinder. Und dass Rinder die Leine durchschwimmen, halten die Beamten für unwahrscheinlich.

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