Prozess in Baden-Württemberg:Eine Haftstrafe, zwei Freisprüche

SMS-Verabredung zum Mord? Urteil in Ellwangen

Weil er bereit war, seine Nachbarin und seine Ex-Freundin zu vergewaltigen, muss ein Mann aus Heidenheim für gut drei Jahre ins Gefängnis.

(Foto: dpa)

Reales Mordkomplott oder brutale Sexphantasie? Im Fall dreier angeklagter Männer hat das Landgericht in Ellwangen diese Frage nun entschieden: Der Haupttäter war demnach tatsächlich bereit, zu töten. Er muss für gut drei Jahre ins Gefängnis. Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.

Tauschten die Männer lediglich abscheuliche Sex-Phantasien aus oder planten sie reale Vergewaltigungen? Diese Frage musste das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen klären. Nun ist ein Urteil gefallen: Ein Angeklagter wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, zwei weitere Männer wurden freigesprochen.

Weil er nach Überzeugung des Gerichts bereit war, seine Ex-Freundin und seine Nachbarin zu vergewaltigen, wurde der Haupttäter, ein Mann aus Heidenheim in Baden-Württemberg, zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

Zwei weitere Angeklagte aus Bayern und Nordrhein-Westfalen wurden vom Vorwurf der Verabredung zu Mord und Vergewaltigung freigesprochen, wie der Vorsitzende Richter verkündete. Die 54 Jahre alten Männer erhielten allerdings Bewährungsstrafen für den Besitz von kinderpornografischen Bildern und Videos.

Das Gericht musste in dem heiklen Fall darüber befinden, ob die Verabredung zu den Verbrechen per SMS ernst gemeint war oder nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte langjährige Haftstrafen für alle drei Angeklagten gefordert. Sie warf den drei Männern vor, die Entführung, Vergewaltigung und Ermordung zweier Frauen sowie eines siebenjährigen Mädchens geplant zu haben.

Die Kammer gelangte jedoch zu der Überzeugung, dass nur der 41-Jahre alte Heidenheimer ernsthaft dazu bereit war, seine Ex-Freundin und seine Nachbarin zu vergewaltigen. Sein Motiv war demnach eine Verknüpfung von seinen sexuellen Phantasien und Rache an seiner früheren Partnerin.

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