Prozess in Düsseldorf:Freispruch nach sieben Jahren in Untersuchungshaft

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  • Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Angeklagten nach sieben Jahren in Untersuchungshaft vom Vorwurf des Mordes freigesprochen.
  • Der 60-jährige Angeklagte wurde verdächtigt, als Führungskader der linksterroristischen Dev Sol von Deutschland aus einen Anschlag in Istanbul befohlen zu haben.
  • Trotz intensiver Bemühungen konnte der Hauptbelastungszeuge in der Türkei nicht vernommen werden.

Fast sieben Jahre Untersuchungshaft

Fast sieben Jahre saß ein Mann in Untersuchungshaft - wegen eines Telefonates, das womöglich nie stattgefunden hat. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den heute 60-Jährigen vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Die Begründung der Vorsitzenden Richterin Barbara Havliza: Trotz intensiver Bemühungen konnte der Hauptbelastungszeuge in der Türkei nicht vernommen werden.

Dem 60 Jahre alten Mann steht jetzt eine Entschädigung zu. Er saß von 2007 bis 2014 in Untersuchungshaft, dann hatte der Senat den Haftbefehl aufgehoben. Der Prozess ging aber weiter.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, zum Führungskader der linksextremen Terrororganisation Dev Sol von Deutschland aus einen Anschlag in Istanbul befohlen zu haben. Dabei waren 1993 zwei Polizisten und drei der Attentäter ums Leben gekommen. 2007 war der Angeklagte in Deutschland festgenommen worden, 2011 wurde er als Drahtzieher des Anschlags zu lebenslanger Haft verurteilt.

In den 1980er Jahren hatte der Staatenlose bereits wegen anderer Vorwürfe vier Jahre ohne Urteil in türkischer Haft verbracht. Er sei in der Türkei damals auch gefoltert worden, erklärte sein Verteidiger.

Wichtigster Zeuge war nicht greifbar

Im Jahr 2007 war Faruk E. in Deutschland festgenommen worden. 2009 begann der erste Prozess vor dem Oberlandesgericht. Er endete 2011 mit der Verurteilung zu lebenslanger Haft als Drahtzieher des Anschlags. Das Urteil basierte allerdings auf einer fragwürdigen Beweislage.

Bei einer geplanten Zeugenvernehmung in der Türkei hatte die türkische Justiz überraschend einen anderen als den vorgesehenen Zeugen präsentiert. Der neue Zeuge belastete den Angeklagten: Ein anderes Mitglied der kommunistischen Terrorgruppe habe ihm verraten, dass der Angeklagte den Anschlag befohlen habe.

Die Verteidiger kritisierten, sie hätten sich auf den neuen Zeugen kaum vorbereiten können und sprachen von einem Komplott des türkischen Staates. Der neue Zeuge wurde dennoch zum Schlüsselzeugen, auf den sich die Verurteilung zu lebenslanger Haft stützte. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber 2012 wegen Widersprüchen in dessen Aussage auf.

Bei der Neuauflage des Prozesses gelang es dem Gericht nicht, den Schlüsselzeugen, der sich in einem türkischen Zeugenschutzprogramm befinden soll, erneut zu befragen. Während die Türkei allen anderen Hilfeersuchen des Senats umgehend entsprochen habe, sei ausgerechnet dieser Zeuge für den Senat nicht greifbar gewesen. Gründe habe die Türkei dafür nicht genannt. Dies spreche "eine eigene Sprache", sagte Richterin Havliza.

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