Prozess im Mordfall Lena aus Emden:Richter schließt Öffentlichkeit vom Verfahren aus

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Der mutmaßliche Mörder der elfjährigen Lena aus Emden hat das Mädchen erwürgt. Das geht aus der Anklageschrift hervor, die am ersten Verhandlungstag gegen den 18-Jährigen verlesen wurde. Im Anschluss daran schloss der Richter die Öffentlichkeit vom weiteren Verfahren aus - auch zum Schutz des Beschuldigten.

Fünf Monate nach dem Mord an der elfjährigen Lena aus Emden hat vor dem Landgericht Aurich das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der 18-Jährige hat gestanden, die Grundschülerin am 24. März in einem Parkhaus umgebracht zu haben. Ihm wird unter anderem wegen Mordes der Prozess gemacht.

Am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Aurich verbirgt der 18-jährige Angeklagte sein Gesicht hinter einem Aktenordner. (Foto: dapd)

Laut Anklageschrift hatte der Jugendliche das Mädchen erst vergewaltigt und anschließend erwürgt. Die Öffentlichkeit wurde bei der Verlesung teilweise ausgeschlossen. Auch im weiteren Verfahren bis zur Urteilsverkündung ist kein Publikum erlaubt. Der Vorsitzende Richter, Werner Brederlow, begründete den Beschluss mit den Schutzinteressen sowohl des Opfers und der Hinterbliebenen, als auch des Beschuldigten.

"Die öffentliche Erörterung könnte seine weitere Entwicklung negativ beeinflussen", sagte Brederlow über den 18-Jährigen. Eine sinnvolle Trennung der Verhandlung vor der Jugendkammer in öffentliche und nichtöffentliche Teile sei nicht möglich. Der Verteidiger des Angeklagten hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt.

Mutter und Bruder als Nebenkläger im Prozess

Vier Monate vor der Bluttat an der elfjährigen Lena soll der 18-Jährige versucht haben, eine Joggerin zu vergewaltigen. Die Frau, die sich gegen die Angriffe gewehrt hatte, tritt im Prozess als Nebenklägerin auf. Auch Lenas Mutter und ihr Bruder nehmen in dieser besonderen Rolle am Verfahren teil - im Gegensatz zum Stiefvater der Elfjährigen, der zum Start des Prozesses nicht als Nebenkläger zugelassen ist. Die Vertreter der Nebenklage legten deshalb Beschwerde ein.

Das Landgericht in der niedersächsischen Stadt hat bis Anfang November zehn weitere Verhandlungstage angesetzt. Am ersten Prozesstag sollten Lenas Eltern, ein Parkhauswächter und ein gleichaltriger Freund des Mädchens aussagen. Insgesamt sind 17 Zeugen geladen. Außerdem sollen ein Gerichtsmediziner und ein Psychiater gehört werden.

Letzterer soll beurteilen, ob der Angeklagte schuldfähig ist und ob er als Erwachsener oder Jugendlicher anzusehen ist. Seine Einschätzung wird eine entscheidende Rolle beim Strafmaß spielen. Bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht droht dem 18-Jährigen lebenslange Haft. Bei Jugendstrafrecht müsste er maximal zehn Jahre hinter Gittern verbüßen.

Nach dem Tod Lenas im März hatte eine 40-köpfige Mordkommission nach dem Täter gesucht. Erst nahmen die Ermittler irrtümlich einen Berufsschüler fest. Dieser erwies sich aber als unschuldig. Zwei Zeuginnen, die den 18-Jährigen am Tattag in der Nähe des Parkhauses gesehen hatten, brachten die Fahnder dann auf die richtige Spur. Mit einer DNA-Analyse wurde der Jugendliche schließlich überführt.

Später musste die Polizei einräumen, dass die pädophilen Neigungen des Verdächtigen schon länger bekannt waren. Er hatte sich im vergangen November selbst angezeigt, weil er eine Siebenjährige nackt fotografiert hatte. Eine vom Amtsgericht in Hannover angeordnete Hausdurchsuchung fand nicht statt.

© Süddeutsche.de/dpa/dapd/jobr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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