Prozess:Gericht verurteilt Ex-Freund von Annett Louisan

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Sängerin Louisan im Gerichtssaal. (Foto: dpa)

Der Mann wollte 20 Prozent ihrer Einnahmen erpressen und drohte mit "immateriellen" Konsequenzen. Nun muss er selbst eine Geldstrafe zahlen.

Von Angelika Slavik, Hamburg

Von der Sängerin Annett Louisan gibt es ein Lied mit dem Titel "Das Gefühl". Darin heißt es: "Das Gefühl ist wie der letzte Schrei/ kaum verschwindet es und geht vorbei/ dann verlacht man es und denkt dabei/ ach, wie dumm ich doch war!" Am Freitagnachmittag steht vor dem Hamburger Amtsgericht Louisans Ex-Freund Bilgehan Y. vor dem Richter. Er soll versucht haben, die Pop-Sängerin zu erpressen. Man darf annehmen, dass beide heute nicht mehr wissen, was sie einst aneinander fanden.

Louisans Anwälte beantragten, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Man fürchte, Y. werde private Details ausplaudern, hieß es. Der Richter sieht das anders, und so dürfen alle hören, was Y. der Welt so mitzuteilen hat: Er habe sich im vergangenen Jahr in einer Lebenskrise befunden, beruflich, finanziell und privat lief es nicht wie erhofft. "Da fängt man an, zu rekapitulieren, was der Grund dafür ist", sagt Y. Den Grund fand er offenbar in Louisan, auch wenn das Ende ihrer Beziehung da schon fast ein Jahrzehnt zurücklag.

Über Facebook drohte Y. mit "immateriellen" Konsequenzen

In diesem "emotionalisierten" Zustand, wie Y. das nennt, schrieb er über Facebook an Louisan, sie möge ihm doch eine Aufstellung über ihre Einkünfte seit dem Jahr 2004 schicken und 20 Prozent der Gesamtsumme ihm zukommen lassen. Sollte sie das nicht tun, müsse sie "immaterielle" Konsequenzen fürchten - eine Formulierung, die Louisan als Bedrohung auffasste.

Der Angeklagte selbst sagte, er habe an dieser Stelle "übertrieben", allerdings stünde ihm die Beteiligung an Louisans Einnahmen tatsächlich zu. Schließlich sei er es, der das "Konzept" erfunden habe, das Louisan zum kommerziellen Erfolg verholfen habe. Nachweise dafür gebe es nicht, allerdings sehe man ja den Unterschied "vor und nach meiner Einflussnahme". So habe die Sängerin ihren Stil verändert, erst dadurch sei das Album "Bohème", das Louisan 2004 zum Durchbruch verhalf, möglich geworden. Dass er keinerlei Erfahrung in der Musikbranche hatte, habe dabei keine Rolle gespielt.

Louisan, in Turnschuhen, Steppjacke und emotional sichtlich mitgenommen, bestreitet das. Es erschüttere sie, "dass jemand zehn Jahre mit solchen Gedanken" ihr gegenüber durchs Leben gehe. Das Urteil: 480 Euro Geldstrafe wegen versuchter Erpressung.

© SZ vom 16.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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