Weil er Claudia Roth im Internet beleidigte, muss ein 57-jähriger Mann eine Geldstrafe von 4800 Euro zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den Angeklagten wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten sowie dem Tatbestand der Beleidigung.
Hintergrund waren zwei Einträge auf seiner Facebook-Seite. Der Mann hatte die Bundestagsabgeordnete verunglimpft und dazu aufgefordert, sie aufzuhängen.
Der Angeklagte hatte in dem Prozess ausgesagt, das "Aufhängen" habe er nicht ernst gemeint - "die Beleidigung schon". Er hatte den Prozess mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl erzwungen. Zu seiner beruflichen Tätigkeit und seinem Einkommen schwieg er während des Prozesses.
Das Gericht sah die Äußerungen des Mannes nicht als von der Meinungsfreiheit gedeckt an. "Es gibt Grenzen", hieß es dazu. Es habe zudem eine abstrakte Gefährdung bestanden. "Denn es gibt Leute, die sich berufen fühlen, solchen Aufforderungen nachzukommen."
Das Verfahren war durch die Anzeige eines weiteren Facebook-Nutzers ins Rollen gekommen. Der Mitarbeiter einer Digitaldruckerei sagte, der Angeklagte sei Kunde gewesen. "Er kam mir wie ein merkwürdiger Wutbürger vor." Im Internet sei er dann auf "menschenverachtende und gruselige" Kommentare des Angeklagten gestoßen. Auch Roth hatte kurz darauf Strafanzeige erstattet. Im Prozess war sie nicht als Zeugin geladen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Plattformen wie Facebook sehen sich derzeit scharfer Kritik ausgesetzt. Kritiker werfen den Unternehmen vor, Hass-Postings und Falschmeldungen nicht oder zu zögerlich zu löschen. Bundesjustizminister Heiko Maas plant deswegen eine Gesetzesreform, die hohe Bußgelder vorsieht, sollten die Firmen ihre Löschpolitik nicht ändern.