Zu weit gegangen: Ein 27-Jähriger soll Frauen auf offener Straße die Pumps von den Fersen gerissen haben. Die Anklage geht von einer sexuellen Störung aus.
Die sexuelle Vorliebe für hohe Absätze ist nicht strafbar. Die Objekte der Begierde von den Füßen wildfremder Frauen zu reißen, dagegen schon: Weil ein 27-Jähriger sieben Frauen auf offener Straße ihre hochhackigen Schuhe geraubt und seine Opfer dabei verletzt haben soll, muss der Mann sich derzeit vor dem Landgericht Bonn verantworten.
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Wegen seiner sexuellen Vorliebe für hochhackige Schuhe soll der Angeklagte kriminell geworden sein. (© Foto: dpa)
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Laut Anklage hat der Schuhfetischist von Februar 2008 bis Juli 2009 in Bonn, Köln und Leverkusen sein Unwesen getrieben. Seine Masche laut Anklage: Er schlich sich von hinten an die Frauen an, rempelte sie um, riss ihnen die Pumps von den Füßen und lief davon.
Sondertruppe jagte den Schuhräuber
Zurück blieben seine verdatterten und schuhlosen Opfer, die sich durch den Sturz zum Teil auch Schürfwunden und kleinere Verletzungen an Hand- und Fußgelenken zuzogen.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft brauchte der Mann die Pumps, um sich sexuell zu befriedigen. Sie spricht von einer Persönlichkeitsstörung.
Bislang hat der mutmaßliche Schuhfetischist die Vorwürfe nur in einem Fall eingeräumt, zu den übrigen wollte er sich laut Gerichtssprecher nicht äußern.
Der Angeklagte war nach einer Öffentlichkeitsfahndung im Juli vergangenen Jahres in Siegen in seinem Auto festgenommen worden. Um dem mysteriösen Schuh-Serienräuber auf die Spur zu kommen, hatte die Polizei kurz zuvor sogar eine eigene Ermittlungsgruppe eingerichtet.
Ist der 27-Jährige voll schuldfähig, droht ihm laut Gerichtssprecher eine mehrjährige Haftstrafe. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt geprüft werden. Das Urteil wird für Mitte Februar erwartet.
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(sueddeutsche.de/DAPD/kred/jobr)
Studie zur Beliebtheit der Deutschen
Sie dürfen die Vorgriffe des Gerichtssprechers auf die Goldwaage legen. "Im drohen..." heißt immer die Strafmaßobergrenze bekannt zu geben. Und liegt bei einer Körperverletzung nun mal bei 5 Jahren.
Haben Sie konkrete Beispiele für Ihre vermutete Unverhältnismäßigkeit oder war das nur aus dem Bauch heraus geschrieben?
Leute gibts .....
Aber kann mir bitte einmal jemand erklären, wie es sich mit der Verhältnismäßigkeit bei der deutschen Justiz verhält?
"Opfer, die sich durch den Sturz zum Teil auch Schürfwunden und kleinere Verletzungen an Hand- und Fußgelenken zuzogen." = mehrjährige Haftstrafe und daneben die Schläger mit Opfern, die z.T. lebensgefährlich verletzt wurden, die für ein paar Wochen in den Bau gehen?
"Ein 27-Jähriger soll Frauen auf offener Straße die Pumps von den Füßen Fersen haben. "
Da fehlt ein Verb und es ist ein Substantiv überflüssig.
Wenn der Kerl auf getragene Frauenschuhe steht, sollte er sie in einem Second-Hand-Shop kaufen.
Sollte er darauf stehen, sie ihnen von den Füßen zu ziehen, empfehle ich eine Nebentätigkeit in einem Schuhgeschäft.
droht ihm laut Gerichtssprecher eine mehrjährige Haftstrafe."
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Das ist dann die sog. Schuh-tzhaft.
Paging