Von Jens Schneider

"Groteske Erfindungen und Lügengeschichten": Im neu aufgerollten Prozess gegen Ernst August von Hannover soll endlich geklärt werden, ob der Welfenprinz einen Diskobesitzer verprügelt hat - oder nicht.

Es ist kurz vor Mittag am ersten Prozesstag, als der Vorsitzende Richter des Landgerichts Hildesheim noch einen leisen Versuch unternimmt. Andreas Schlüter wendet sich dafür nicht dem Prinzen Ernst August von Hannover zu - der Richter sinniert mehr so vor sich hin. Er lässt erkennen, was ihm durch den Kopf geht und lässt an diesen grundsätzlichen Überlegungen alle im Saal teilhaben.

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"Ich stehe unter Schock": Ernst August von Hannover wirft seinem früheren Anwalt vor, mit einem falschen Geständnis seinen Ruf ruiniert zu haben. (© Foto: Getty)

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Zum Beispiel fällt ihm ein, dass in der Presse stand, dieses Verfahren solle für die Beteiligten eine Frage der Ehre sein. Er deutet Zweifel an, dass der Prozess da wirklich hilfreich sein wird. "Es mag dahingestellt sein", räsoniert der Richter in seinem heiter gelassenen Tonfall, "ob dieses Verfahren die Beteiligten so viel weiterbringt". Auch erinnert er leise daran, dass es ja wohl um nicht mehr als zwei Ohrfeigen geht, verabreicht vor neuneinhalb Jahren. Also, sagt er nachdenklich, man müsse schon hinterfragen, ob es zu einer "solch monströsen Beweisaufnahme kommen muss".

Doch seine Sätze versickern im Saal. Keiner will die Sache abkürzen und den Prozess gegen eine hohe Geldzahlung einstellen. Es soll gerade ein großes Verfahren geben. Ernst August von Hannover hat viel Geld und Zeit investiert, damit dieses Berufungsverfahren zustande kommt.

Es geht darum, eine schwere Strafe abzumildern, und - vielleicht wichtiger - auch um seinen Ruf. Seit Januar 2005 hat er auf diesen Termin hingearbeitet. Und es geht nicht nur um seine Ehre. Sein damaliges Opfer, der Nebenkläger Josef Brunlehner, will dagegenhalten. "Die Wahrheit kann man nicht ändern", sagt er an diesem Morgen in Hildesheim. "So was vergisst man nicht." Alles habe sich so zugetragen, wie er es vor Jahren dargestellt hat. Der Prinz habe ihn arg verletzt.

Zwei Ohrfeigen oder doch mehr?

Nun wird die Strafkammer des Landgerichts zu Hildesheim an wohl mindestens elf Verhandlungstagen einen gewaltigen Aufwand betreiben. Es werden Zeugen aus Kenia eingeflogen, auch Prinzessin Caroline, die Frau des Prinzen, wird erwartet. Alles für die Klärung von wenigen Minuten, die sich eine halbe Stunde vor Mitternacht am 14. Januar des Jahres 2000 auf einer Treppe an der Küste Kenias zugetragen haben. Alles für die Frage: zwei Ohrfeigen oder doch mehr?

Diese Minuten und vor allem das, was daraus in den folgenden Monaten von Juristen und auch Medien gemacht wurde, haben den damals ohnehin schon angeschlagenen Ruf des Welfenprinzen arg ramponiert. Der 55 Jahre alte Prinz war zu Beginn dieses Jahrtausends in Blättern schon mit dem Beinamen "Pinkel-Prinz" versehen worden, weil er an einen Pavillon auf der Expo in Hannover uriniert hatte. Auch hatte er sich mit derben Beleidigungen und Angriffen auf Journalisten eine besondere Reputation erworben. Da schien der "Vorfall Kenia", wie der Richter die Angelegenheit trocken nennt, in die Reihe zu passen.

Dem Ruf des Prinzen wenig zuträglich war auch der Verlauf der folgenden Verfahren. Während er selbst den Prozessen in Niedersachsen fern blieb, handelte ihm sein damaliger Anwalt mit einem nicht abgesprochenen Geständnis eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 445 000 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Der Prinz sei in jener Nacht in Kenia stark alkoholisiert gewesen, erklärte der Verteidiger damals, vielleicht habe ihm sogar jemand etwas ähnliches wie einen Schlagring in die Hand gegeben.

Das Geständnis war nicht nur unabgesprochen, sondern laut Ernst August falsch. "Ich stehe unter Schock", schrieb er damals sofort dem Anwalt. Er sei von diesem Anwalt regelrecht hintergangen worden, erklärt er heute. Mühsam erkämpfte er in den folgenden Jahren mit Hilfe seines neuen Verteidigers Hans Wolfgang Euler die jetzige Wiederaufnahme. Um allein diese komplizierte juristische Vorgeschichte zu referieren, braucht der Vorsitzende Richter in Hildesheim fast eine Stunde.

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