Prozess gegen Norwegen-Attentäter:Breiviks Verteidiger wollen Islamisten in den Zeugenstand rufen

Er sieht sich als Kämpfer der "Urbevölkerung" gegen islamische Einwanderer: Das menschenverachtende Weltbild von Anders Behring Breivik ist für Rechtspsychiater ein Symptom seiner Geisteskrankheit. Die Anwälte des norwegischen Attentäters wollen im Prozess die Zurechnungsfähigkeit ihres Mandanten beweisen - indem sie islamische Hassprediger aussagen lassen.

Gunnar Herrmann

Gewaltbereite Islamisten sollen im Terrorprozess von Oslo die Verteidigung des rechtsextremen Massenmörders Anders Behring Breivik stützen. Norwegische Medien berichten, dass unter anderem der bekannte Hassprediger Mullah Krekar in den Zeugenstand gerufen werden soll.

Norwegian confessed killer Anders Behring Breivik arrives at hearing at courthouse in Oslo

Genießt das Spiel mit den Medien: der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik bei einem Haftprüfungstermin im Februar in Oslo.

(Foto: Reuters)

Breiviks Anwälte erklärten, Hauptziel ihrer Verteidigung sei es, die Zurechnungsfähigkeit ihres Mandanten zu beweisen. Ein psychiatrisches Gutachten hatte dem 33-Jährigen im November paranoide Schizophrenie bescheinigt. Breivik, der am 22. Juli in Oslo und auf Utøya 77 Menschen ermordete, war darüber verärgert, denn er hält sich für gesund.

Seine Taten versuchte er wiederholt mit politischen Motiven zu rechtfertigen. Er sieht sich als Kämpfer in einem "Bürgerkrieg" zwischen der "Urbevölkerung" und islamischen Einwanderern. Die Rechtspsychiater werteten solche Aussagen als Symptom einer Geisteskrankheit. Nun wollen die Verteidiger offenbar Islamisten befragen, um das Weltbild ihres Mandanten zu untermauern. Der kurdische Islamistenführer Krekar lebt seit Jahren in Norwegen und ist gerade wegen Morddrohungen gegen eine Politikerin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er ist einer der Mitbegründer der Terrorvereinigung Ansar-al-Islam.

Die Verteidigung will auch Psychiater vorladen, um Breiviks Zurechnungsfähigkeit zu belegen.

Wegen Kritik am ersten Befund der Rechtspsychiater hat das Gericht inzwischen ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben, das am 10. April vorgelegt wird. Gilt Breivik als unzurechnungsfähig, könnte er nicht mit Gefängnis bestraft, sondern müsste in einer geschlossenen Anstalt behandelt werden. Falls sich die beiden psychiatrischen Gutachten widersprechen, wird am Ende das Gericht über die Zurechnungsfähigkeit entscheiden.

Der Prozess gegen Breivik beginnt am 16. April in Oslo und soll bis Juni dauern. Die Staatsanwälte legen dem Angeklagten Terrorverbrechen und Mord in 77 Fällen zu Last.

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