Keine Zeit für Nettigkeiten: Der Vergewaltigungs-Prozess gegen Jörg Kachelmann wird kurz nach Beginn vertagt. Vorher vergiften beide Seiten noch die Stimmung. Und der angeklagte Wettermann holt sich weiblichen Beistand.
Der Auftakt im Prozess gegen Jörg Kachelmann dauerte nur wenige Minuten, aber das genügte, um einen ersten Akkord anzuschlagen - es war eine schmerzhafte Dissonanz. Die Verteidigung schoss einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Michael Seidling und eine weitere Richterin des Landgerichts Mannheim ab, ohne öffentliche Begründung und "zu Protokoll der Geschäftsstelle".
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Widerstand dem alten Moderatoren-Reflex, ins Publikum zu grinsen: Jörg Kachelmann vor Gericht. (© ddp)
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Auch die Anklage wollte im Bemühen um eine konflikthafte Stimmung nicht hintanstehen: Dass die Verteidiger "ihren" Gutachter, den Rechtsmediziner Bernd Brinkmann, ausgerechnet an der Seite der Anklage neben den übrigen Sachverständigen platzieren wollte, dem trat Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge so entschieden wie erfolglos entgegen.
Keine Zeit für Nettigkeiten also im Prozess gegen Kachelmann. Der 52-jährige Angeklagte selbst kam nicht zu Wort, sein Part wird - falls er sich äußert - frühestens nächste Woche kommen. Im graublauen Anzug mit silberfarbener Krawatte betrat er den Gerichtssaal; so sorgfältig frisiert kannte man den sturmerprobten Wettermann gar nicht. Den Reflex jedes Moderators, sofort ins Publikum zu lächeln, konnte er trotz der dicht gefüllten Sitzreihen unterdrücken.
Auch die schmale blonde Frau in die Mitte des Saales würdigte er kaum eines Blickes: Dort saß die 37-jährige Reporterin, die er vergewaltigt haben soll, sie tritt als Nebenklägerin auf - und war überraschend selbst nach Mannheim gekommen.
Kachelmann, so scheint es, hat seine Rolle als Angeklagter gelernt. Das mag auch daran liegen, dass ihm inzwischen eine ganze Reihe von Anwälten zur Seite stehen. Das Projekt, Kachelmann vor dem Verlust seiner Freiheit (und seines guten Rufs) zu retten, beschäftigt inzwischen fünf Anwälte: Der Kölner Strafverteidiger Reinhard Birkenstock steht gleichsam an vorderster Front; um die medienrechtlichen Fragen und Klagen kümmert sich Ralf Höcker.
Eine erfahrene Anwältin
Im Hintergrund wirken der Karlsruher Verteidiger Klaus Schroth - sein Job war vor allem die Haftprüfung beim dortigen Oberlandesgericht - sowie der Revisionsspezialist Johannes Latz: Er kommt zum Zug, falls der Fall beim Bundesgerichtshof landet. Inzwischen ist auch eine Frau an Bord, Andrea Combé aus Heidelberg.
Womöglich, so glauben die übrigen Kachelmann-Anwälte, kann sich eine Frau besser in die Psyche des angeblichen Opfers einfühlen. Der größte Vorzug der 52-Jährigen ist indes unabhängig vom Geschlecht: Sie ist eine in der Region sehr erfahrene Anwältin, sie kennt also die Richter und Staatsanwälte an ihren Gerichten ziemlich genau - was sich als wichtiger erweisen kann als die Kenntnis prozessrechtlicher Feinheiten.
Combé hat keine Scheu vor schwierigen Fällen. Vor Jahren verteidigte sie erfolgreich einen Türken, dem man in der aufgeheizten Atmosphäre nach dem 11.September 2001 die Vorbereitung eines islamistischen Terroranschlags vorgeworfen hatte - auch damals ging es um öffentlichen Druck. Erst jüngst vertrat sie einen Waffennarren, der in Viernheim und Weinheim Wohnhäuser mit Handgranaten und Sprengstoff attackiert hatte; ihm ersparte sie die Verurteilung wegen versuchten Mordes.
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(SZ vom 07.09.2010/jab)
Konsequenz der Loveparade-Katastrophe
Herr Kachelmann wird ja jetzt während des Prozesses durchgehend von einem, vom Gericht angeheuerten, Psychiater beobachtet, welcher dann zusammen mit der Berichterstattung von Frau Schwarzer den Prozess entscheiden kann. Das sind die gleichen Menschen, die Sexualverbrecher begutachten und sie dann in die Freiheit entlassen. Mit dem Erfolg, daßsie 2 Tage später wieder über Kinder oder Frauen herfallen. Ich glaube jetzt schon an ein mediengeschwängertes , von Gutachtern beschlossenes, ungerechtes Urteil!
.... in der Schweiz gibt es nach der unseligen früheren "Adminstrativversorgung" nunmehr den FFE, den Fürsorglichen Freiheits-Entzug. Er wird nicht etwa von einer richterlichen Instanz der Justiz angeordnet, sondern von einer Verwaltungsbehörde des Staates. Man schätzt, dass es in der Schweiz mindestens 10.000 FFE-"Verwahrte" gibt. Auch über die Haft resp. Auslieferung von Polanksi hat bezeichnenderweise in der Schweiz kein Richter entschieden, sondern das Justizministerium, also die Exekutive.
wenn es in Deutschland Tricks und Kniffs braucht, um sich die Möglichkeiten einer Revision offen zu halten.
Man hat nun den Richter abgelehnt und damit hat man einen möglichen Verfahrensfehler provoziert, damit der BGH bei einer Verurteilung überhaupt aktiv wird.
Das ist beispielsweise im Brunner Prozess in München nicht mehr möglich, denn der BGH wird nur aktiv, wenn mögliche Verfahrensfehler vorhanden sind; auch wenn es dick heisst, dass die Anwälte der Prügler "Revision" einlegen werden. Das BGH wird diese "Revision" klar ablehnen.
In Deutschland von einer rechtsstaatlichen Justiz zu sprechen ist völlig verfehlt. "Türkischer Bazar" wäre passender.
Die Gewaltentrennung ist nicht vorhanden, zudem werden Angeklagte regelrecht zu Geständnissen erpresst, die Beweiswürdigkeit obliegt allein dem Richter (und nicht neutralen Geschworeren), Richter werden politisch unter Druck gesetzt, sprich ein Freispruch kommt einer Niederlage gleich.
In Deutschland steht auch mit dem von Kachelmann angewandten Trick keine echte zweite Instanz zur Verfügung, denn auch der BGH beurteilt die Beweise nicht neu, sondern fordert das Landgericht zur Korrektur auf und es ist dann wieder diesselbe eingeschworene Richtergemeinschaft, die das Urteil erneut fällen darf.
Deutschlands Unrechtsjustiz gehört als solches an den internationalen Pranger. Deutschland ist kein Rechtsstaat, sondern wie gesagt ein türkischer Bazar. Jede Seite bietet viel und irgendwo trifft man sich in der Mitte. Beweise sind eigentlich unnötig (Entlastungsbeweise spart man sich besser für den EuGH auf, oder für eine Wiederaufnahme), denn der Richter kann für gut befinden was ihm dient. Und dem Richter dienen vorallem alles was jemanden hinter Gitter bringt.
Denn Einsperren ist für die Deutschen Länder ein rentables Geschäft (in Bayern jährlich über 50 Millionen wert). Das will man sich doch nicht kaputtmachen lassen.
Fazit: Deutsche Richter gehören entlassen und einem Völkerrechtsverbrecherprozess zugeführt. Neutrale Amerikaner, Russen, Franzosen, Engländer sollten als Richter eingesetzt werden. Ein richtiger Obersten Gerichtshof einsetzen.
Bis Deutschland gelernt hat, was ein Rechtsstaat ist.
jemanden, der sich als unschudig "verkaufen" muss...
Denn auch die waren nicht dabei.
Und: Viele Köche verderben den Brei.
Wie es ausgeht?
Wetten wir: Mangels Beweise wird K. freigesprochen - semper aliquid heret...
Der Angeklagte und die Anklägerin haben viele Jahre lang eine spezielle Sexualität gepflegt, in der permanent Schmerz - und sonstige Grenzen überschritten wurden.
Dieser Vergewaltigungsvorwurf ist demnzufolge irgendwie in sich paradox, finde ich. - Oder?
Paging