Von Marcus Jauer

Sechs Jahre war Dennis alt, als er verhungerte - am Montag urteilt das Gericht über seine Eltern, die nicht zu begreifen scheinen, was sie angerichtet haben.

Wenn man Angelika und Falk B. vor Gericht sitzen sieht, in den Minuten bevor die Verhandlung beginnt, wenn die Zuschauer die Plätze einnehmen, die Reporter die Notizbücher auspacken, der Kameramann für die Regionalnachrichten filmt und der Staatsanwalt in den Akten blättert, wie ihr Blick dann hilflos durch den Saal wandert, wie er sucht, aber nirgends haften bleibt, in diesen Minuten fragt man sich, ob sie wirklich verstanden haben, weshalb sie hier sitzen.

Eltern von Dennis

Am Montag fällt das Urteil gegen die Eltern von Dennis (© Foto: AP)

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Angelika und Falk B. haben ihr Kind verhungern lassen, Dennis. Er wurde nur sechs Jahre alt und starb Weihnachten 2001. Aber erst im Sommer 2004 wurde er gefunden. Er lag in der Kühltruhe, die in der Küche der Wohnung stand und die sie, weil sie kaputt war, als Tisch benutzt haben, sie und ihre sieben anderen Kinder.

Wenn sie dem Richter erzählen sollen, wie es dazu kam, antworten sie in kurzen Sätzen, zwischen denen viel Zeit vergeht, während sie versuchen, sie vom Blatt abzulesen. Sie wirken nicht wie Leute, die begreifen, dass sie etwas getan oder nicht getan haben, sondern wie Leute, denen etwas passiert ist.

Dennis blieb ein Außenseiter in der Familie

Angelika B. ist 44 Jahre alt, Falk B. sechs Jahre jünger. Eine kleine Frau mit müden Augen, ein kräftiger Mann mit tätowierten Händen. Sie sind in der DDR aufgewachsen, in Familien, die ihnen keine waren. Der Vater von Angelika B. war Gefängniswärter und sagte sich von seiner Tochter los, als sie von zu Hause abhaute, tanzte, trank, nicht mehr zur Arbeit erschien und wegen "asozialen Verhaltens" eingesperrt wurde. Der Vater von Falk B. war ein Trinker, der seine Kinder so lange schlug, bis sein Sohn groß genug war zurückzuschlagen.

Als Angelika und Falk B. sich 1990 kennen lernen, beziehen sie eine Wohnung in einem Cottbusser Plattenbauviertel und gründen dort ihre eigene Familie. Angelika B. hat zu dem Zeitpunkt schon vier Kinder geboren, das Erste, da war sie zwanzig, gab sie zur Adoption frei, drei Jungs bringt sie mit. Falk B. ist noch nicht Vater, aber in den nächsten Jahren wird er es sieben Mal. Nach dem ersten Kind scheint noch alles in Ordnung zu sein, das zweite geben sie zur Adoption frei, das dritte, Dennis, behalten sie wieder.

Als Angelika B. mit dem vierten schwanger ist, Falk B. muss wegen eines Verkehrsdelikts für einige Monate ins Gefängnis, betrinkt sie sich und springt aus dem Fenster. Sie hat Glück, sie überlebt, aber bricht sich beide Beine. Dennis muss ins Heim. Als er zwei Jahre später zu den Eltern zurückkehrt, erkennt er sie nicht mehr.

Der psychologische Gutachter, der für das Gericht mit Angelika B. gesprochen hat, sagt aus, man hätte Dennis nicht in die Familie zurücklassen dürfen. Er sei dort ein Außenseiter geblieben. Seine Mutter habe keine Beziehung zu ihm aufbauen können. Trotzdem wisse sie, dass es besser sei, ein Kind zur Adoption freizugeben, als es verhungern zu lassen. Sie sei voll schuldfähig.

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