Prozess:Carries Martyrium

Ein Kind stürzt, aber keiner ruft den Arzt. Nach dem Tod der Fünfjährigen stehen drei Erwachsene vor Gericht.

Wenn die Ausführungen des Anklägers stimmen, dann hat Carrie ein Martyrium durchlebt. Die Fünfjährige, die mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern bei einem Paar in Kaiserslautern lebte, sei misshandelt und, nur mit Unterhose bekleidet, in eine dunkle Kammer gesperrt worden, sagt Oberstaatsanwalt Christian Schröder am Dienstag vor dem Landgericht Kaiserslautern. "Aus Hunger aß sie Katzenkot." Als das Mädchen im Juni bei einem Sturz in der Wohnung eine Hirnverletzung erlitt, sollen das Paar und die Mutter keine Hilfe gerufen haben. Das Mädchen starb. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte es bei rechtzeitiger ärztlicher Versorgung gerettet werden können.

Seit Dienstag stehen die drei Erwachsenen wegen Mordes durch Unterlassen vor Gericht. Die 36 Jahre alte Mutter blickt schweigend zu Boden. Es seien "schwierige Verhältnisse", in denen sich der Fall abgespielt habe, sagt Oberstaatsanwalt Schröder. Im Januar hatte das angeklagte Paar Carries Vater, die Fünfjährige und zwei ihrer Geschwister aufgenommen. Einige Zeit später habe der Vater die Kinder ohne Absprache allein bei dem Paar gelassen und sich nicht mehr um sie gekümmert. Die Mutter, die insgesamt sechs Kinder hat, habe dann mit dem Paar vereinbart, dass die Kinder dort bleiben, für 50 Euro im Monat.

"Es kam immer wieder zu Übergriffen", sagt Schröder. Der 31-Jährige hätte die Fünfjährige traktiert. Diese erlitt demnach Blutergüsse, bekam kaum etwas zu essen und wurde auch in Sachen Körperpflege vernachlässigt. Diese Vorgeschichte gab aus Sicht der Staatsanwaltschaft den Ausschlag dafür, dass die Erwachsenen nach dem Sturz des Mädchens keinen Arzt riefen. "Die Angeklagten wollten vermeiden, dass die bisherige Vernachlässigung offenbar wird", sagte der Oberstaatsanwalt.

Zum Prozess sind zwei Sachverständige und 29 Zeugen geladen, unter ihnen auch eine Mitarbeiterin des Jugendamts, die das Kind wegen eines Verdachts auf Misshandlung hätte in Obhut nehmen sollen. Ein paar Tage nach der Tat klingelte sie bei der Familie, die Fünfjährige war aber nicht in der Wohnung. Nach intensiver Befragung habe die Mutter vom Sturz des Kindes berichtet. Schließlich führte sie die Beamten in einen Wald, wo die Leiche vergraben worden war.

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