Prozess:Auslandsjahr auf der Militärbasis

Deutsche Familie klagt gegen Schüleraustausch-Anbieter wegen unliebsamer Gasteltern.

Eine Gastfamilie in den USA ist für einen deutschen Austauschschüler auch dann zumutbar, wenn sie auf einer Militärbasis wohnt. Das hat ein Richter des Düsseldorfer Landgerichts am Freitag erklärt. Die Kläger aus Ingolstadt hätten nicht schlüssig vorgetragen, warum es sich bei der Gastfamilie um keine "Familie mittlerer Art und Güte" handele. Der Vater hatte den einjährigen Aufenthalt seines 16-jährigen Sohnes storniert, nachdem er herausbekommen hatte, dass die Gastfamilie auf der Basis Fairchild im Bundesstaat Washington lebt. Nun streitet er sich mit dem Anbieter um 6600 Euro. Die Eltern hatten 13 300 Euro überwiesen und nur 7200 Euro zurückbekommen.

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